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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Kaution für die Wohnung - Pflicht zur Zahlung an Vermieter
Es ist allgemein üblich und zulässig, dass Mieter im Mietvertrag die Pflicht zur Zahlung einer Kaution für die Wohnung übernehmen.
Wie ist die Kaution für die Wohnung zu zahlen?
Insbesondere kann die Zahlung einer Barkaution gemäß § 551 BGB in drei Teilzahlungen erfolgen:
Höhe der Kaution für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt
Dies gilt auch dann, wenn es anders im Vertrag steht.
Barkaution für Wohnung - Kaution bar oder mit Überweisung zahlen
- Wird die Kaution nicht pünktlich und vollständig gezahlt, so kann das ein Kündigungsgrund für den Vermieter sein:
Keine oder unpünktliche Kautionszahlung - Kündigung Mietvertrag
Verjährungsfrist zur Zahlung der Kaution für die Mietwohnung
Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Kaution verjährt erst drei Jahre nach Mietvertragsabschluss.
Kaution für Mietwohnung zahlen - Verjährung nach drei Jahren
Während der Vertragszeit können Mieter nicht auf die Kaution zurückgreifen
Während der Vertragszeit können Mieter auf die gezahlte Kaution nicht zugreifen, auch nicht auf die auflaufenden Zinsen.
Die Beträge stehen dem Vermieter in voller Höhe als Sicherheit zu.
Kautionszahlung für die Wohnung - Vermieter muss Pflichten beachten
Der Vermieter hat ebenfalls Verpflichtungen bezüglich der Kaution:
Kaution - Vermieter hat gegenüber Mieter Pflichten zu beachten
- Der Vermieter ist nicht verpflichtet, wenn z.B. Mietrückstände bestehen, sich zur Befriedigung seiner Ansprüche zunächst aus der Kaution zu bedienen.
- Der Vermieter kann die Mietsicherheit erst einmal stehen lassen und seine Ansprüche einklagen.
- In diesem Zusammenhang zu beachten:
Mietschulden können zur Kündigung des Mietvertrags führen:
Mietschulden - fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter
Vermieter durfte auf die Kaution zugreifen - Kaution muss wieder aufgefüllt werden
Ist der Vermieter berechtigt, sich während der Mietzeit aus der Kaution zu bedienen, diese zu verenden, dann sind Mieter verpflichtet, die Kaution wieder auf den ursprünglichen Betrag aufzufüllen.
- Die Abrechnung der Kaution erfolgt am Ende des Mietverhältnisses:
Ende des Mietvertrags - Kaution abrechnen, freigeben oder verwerten
Redaktion
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