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Kaution - Mieter hat Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter
Dem Mieter steht während des Mietverhältnisses ein Auskunftsanspruch bezüglich seiner für die Wohnung an den Vermieter gezahlten Kaution.
Welche Informationen darf der Mieter vom Vermieter für das Kautionskonto verlangen?
Sie können vom Vermieter folgende Informationen verlangen:
- Hat der Vermieter die Kaution, wie gesetzlich vorgeschrieben (§ 551 BGB), getrennt von seinem Vermögen angelegt?
Kaution, Mietsicherheit - Vermieter muss Kautionskonto einrichten - Bei welchem Bankinstitut ist die Barkaution angelegt?
- Welche Anlageart, z.B. Sammelkonto, hat der Vermieter gewählt:
Mietkaution auf Sammelkonto - Zinsen und Kapitalertragsteuer - An welchem Datum ist die Anlage erfolgt?
- Wie lautet die Vertragsnummer der Bank?
- Zu welchem Zinssatz ist die Anlage erfolgt:
Mietkaution - Höhe der Zinsen
Zweifel, ob der Vermieter die Kaution auf einem Treuhandkonto verwahrt
Hat der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt?
Manchmal gibt es Hinweise, dass sich ein Vermieter in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.
In solchen Fällen können Mieter auch wiederholt Auskunft darüber verlangen, ob der Vermieter den Kautionsbetrag (weiterhin) ordnungsgemäß angelegt hat.
Anspruch auf Kaution der Wohnung bei Insolvenz des Vermieters
Wird von Vermieterseite die Auskunft nicht erteilt, so kann eine Auskunftsklage erhoben werden. Zuvor sollten Sie dem Vermieter eine Frist zur Auskunft gesetzt haben:
Frist setzen und Fristen beachten - Mieter und Vermieter
Zwangsverwalter sind zur Auskunft über die ordnungsgemäße Anlage der Kaution verpflichtet
Auch ein Zwangsverwalter muss Ihnen die ordnungsgemäße Anlage der Kaution auf Verlangen nachweisen.
Redaktion
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