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Mietkaution und Kapitalertragssteuer - Steuerbescheinigung Mieter

Zinsen, die aus einer Mietkaution erzielt werden, sind aus steuerrechtlicher Sicht Einkünfte und unterliegen der Kapitalertragssteuer (Zinsabschlag). Dies ist keine zusätzliche Steuer, sondern wird als Form der Einkommenssteuervorauszahlung behandelt. 

Der Zinsabschlag, die Kapitalerstragssteuer beim Kautionskonto

Der Zinsabschlag, der von der Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt werden muss, wird im Rahmen der Veranlagung zur Einkommenssteuer auf die Steuerschuld angerechnet bzw. dem Steuerpflichtigen vergütet. 

Zinsen des Kautionskontos sind Zinsen des Mieters

Die Zinsen, die das Kautionskonto erbringt, sind Zinsen des Mieters. Der Mieter hat eigentlich diese Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.

Damit das passieren kann, muss der Zinsgläubiger (bei einer Kaution also der Mieter) eine Kapitalertragssteuerbescheinigung bekommen. Dies ist oft nicht der Fall, da meist die Steuerbescheinigung auf den Namen des Vermieters lautet

  • Die Bank stellt diese Bescheinigung auf den Namen des Mieters nur aus, wenn sie weiß, dass es sich um ein Kautionskonto des Vermieters für einen namentlich bekannten Mieter handelt - dann muss der Vermieter die Bescheinigung an den Mieter weitergeben. 

Kaution - jährlich ist eine Kapitalertragssteuerbescheinigung für Mieter auszustellen

Wenn die Bank den Namen des Mieters nicht weiß, dann stellt sie die Bescheinigung auf den Namen des Vermieters mit dem Zusatz "Treuhandkonto" aus - auch dann muss der Vermieter die Bescheinigung an den Mieter weiterreichen. 

  • Tut er dies nicht und hätte der Mieter die von der Bank einbehaltenen und abgeführten Steuern im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen können, dann muss der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses die Kaution so abrechnen, als hätte der Mieter den Zinsabschlag vom zuständigen Finanzamt bekommen (bzw. die einbehaltene Zinsabschlagssteuer wäre von der Steuerschuld des Mieters in Abzug gebracht worden).
Hinweis


  • Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Mieter die auf seine Mietkaution entfallende Kapitalertragssteuer und der Zinsertrag mitgeteilt wird. 



Redaktion


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