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Mietkaution - Zinsen berechnen

Am Ende des Mietverhältnisses für eine Wohnung muss der Vermieter über die vom Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses bezahlte Kaution für die Wohnung (oder gemietetes Einfamilienhaus) abrechnen, die Zinserträge berechnen.

Zinsberechnung für Kaution - die Zinserträge muss der Vermieter berechnen

Dabei muss der Vermieter von sich aus die durch die Kaution erwirtschafteten Zinsen berechnen und der Mieterseite mitteilen und - wenn es keine Ansprüche des Vermieters gibt, die damit verrechnet werden dürfen - an den/die Mieter auszahlen. 
Mehrere Mieter, gemeinsamer Mietvertrag - Kaution zurückbekommen 

Frist für die Abrechnung der Kaution durch den Vermieter

Eine gesetzliche Frist für die Abrechnung der Kaution gibt es nicht.

Abrechnung Kaution - Berechnung der Zinsen - Zinsbeginn, Ende der Verzinsung

Wie berechnen sich die Zinsen für die Mietkaution?

Dafür ist der Beginn der Verzinsung wichtig: 
Kaution - Beginn der Verzinsung für den Mieter 

und auch das Ende der Verzinsung: 
Mietkaution - Ende der Verzinsung 

Höhe der Verzinsung einer Mietkaution für eine Mietwohnung ist gesetzlich festgelegt

Die Höhe der Verzinsung einer Mietkaution richtet sich laut Gesetz danach, wie hoch der bankübliche Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist, (551 BGB Abs. 3)

Diese Daten erhält man aus den Zinsreihen der Deutschen Bundesbank.

Vermieter schulden diesen Zinssatz immer als Mindestverzinsung, auch wenn sich die Kaution z.B. nur auf einem Girokonto ohne Verzinsung befand oder vielleicht gar nicht vom Vermieter auf ein Konto eingezahlt wurde.
Zinshöhe für die Anlage der Mietkaution für eine Wohnung 

Welchen Zinssatz hat der Vermieter für die Anlage der Kaution erhalten?

Dies zu wissen kann interessant sein, denn:

  • Wäre eine Kaution mit einem besseren Zinssatz vom Vermieter angelegt worden, so stehen die höheren Zinserträge dem Mieter zu.
  • Mieter können daher überlegen, ob sie Auskunft zur Kaution verlangen: 
    Auskunftsanspruch bezüglich der Mietkaution

Beispiel für die Berechnung der Zinsen für die Kaution am Ende des Mietvertrags

Nehmen wir als Beispiel an, die Kaution beträgt € 900,00 und wird am 1. August eines Jahres an den Vermieter gezahlt. Nehmen wir weiter an, der Zinssatz beträgt 1 %.

  • Ãœblicherweise wird das Jahr mit 360 Tagen und der Monat mit 30 Tagen gerechnet (wer es ganz genau nimmt, kann auch die tatsächlichen Tage abzählen).
    In unserem Beispiel betragen dann die Zinsen im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember des ersten Jahres  â‚¬ 900,00 : 360 Tage x 150 Tage x 1% = € 3,75.
  • Am 31.12. des ersten Jahres werden die Zinsen zur Kaution hinzugezählt.
    In unserem Beispiel beträgt also die Kautionssumme am 31.12. des ersten Jahres
    € 900,00 + € 3,75 = € 903,75. 
  • Dieser Betrag verzinst sich im Folgejahr
    In unserem Beispiel, bei gleichbleibendem Zinssatz also bis zum Ende des zweiten Jahres
    weitere Zinsen € 903,75 x 1% = € 9,04
    Am 31.12. des zweiten Jahres beträgt die Kautionssumme also mit € 912,79 

Kautionsabrechnung - Änderung des Zinssatzes ist immer zu berücksichtigen

Ändert sich der Zinssatz innerhalb eines Jahres, dann müssen für die Zeit vor der Zinsänderung mit dem alten Zinssatz die Zinsen errechnet werden, für die Zeit danach mit dem neuen Zinssatz, und dann werden die Zinsen für das ganze Jahr addiert.

Kautionsrechner - Kautionshöhe - Zinsen am Ende des Mietvertrags berechnen

Hilfreich für die Berechnung der Kautionshöhe am Ende des Mietverhältnisses ist ein Mietkautionsrechner, mit dem historische Zinserträge berechnet werden können:

Mietkautionsrechner von Mietkaution.org

  • Der mit einem Kautionsrechner errechnete Betrag muss nicht der tatsächlichen Kautionshöhe entsprechen - es kann z.B. sein, dass der Vermieter die Kaution besser verzinst angelegt hat - ein höherer Zinsertrag steht dem Mieter zu.

  • Der Vermieter kann das seiner Meinung nach zur Auszahlung anstehende Kautionsguthaben selbst errechnen.

  • Sollte es zum Streit über die Höhe eines bestehenden Kautionsguthabens kommen, dann würde das zuständige Gericht über Ihren Anspruch entscheiden.

Abrechnung der Kaution - die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag

Wie es sich für die Berechnung der Zinsen mit der Kapitalertragssteuer und dem Soli.-Zuschlag auf einem Kautionssammelkonto verhält:

Mietkaution auf Sammelkonto - Zinsen und Kapitalertragsteuer 


    Redaktion


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