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Ratgeber Untervermietung
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Mehrere Mieter, gemeinsamer Mietvertrag - Kaution zurückbekommen
Endet das Mietverhältnis und haben mehrere Mieter zusammen eine Wohnung angemietet, oder sind auf andere Weise später weitere Personen Mieter geworden, dann stellt sich oft die Frage, wer die Kaution vom Vermieter zurückverlangen kann.
Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung, mehrere Mieter - Rückzahlung der Kaution verlangen
Mehrere Mieter einer Wohnung können eine Kaution nur gemeinschaftlich bzw. gemeinsam zurückverlangen.
Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution steht in der Regel also nur allen Mitmietern (bzw. berechtigten Erben) gemeinschaftlich zu, ebenso wie alle (Mit-) Mieter verpflichtet waren, gemeinsam die Kaution aufzubringen und zu leisten.
- Dabei ist es egal, ob die Mieter Ehe- oder Lebenspartner oder eine Wohngemeinschaft oder gemeinschaftliche Erben sind.
- Musterbrief - Rückzahlung, Abrechnung der Kaution vom Vermieter verlangen.
Gemeinsamer Mietvertrag - ein Mieter soll sich um die Rückzahlung der Kaution kümmern
Manchmal möchten die Mitmieter, dass sich nur einer von ihnen um die Rückzahlung der Kaution kümmern soll.
- Dafür können die Mieter ihren Mitmieter bevollmächtigen, den Rückzahlungsanspruch geltend zu machen und notfalls auch einzuklagen.
- Eine solche Klage kann dann aber nur auf Auszahlung oder Rückgabe der Kaution an alle gerichtet werden, weil eben alle Mieter den Anspruch gemeinsam haben.
Kautionsanspruch an Mitmieter abtreten - Kaution zurückfordern, zurück bekommen
Eine weitere Möglichkeit ist, dass alle Mitmieter ihren Kautionsrückzahlungsanspruch an einen Mitmieter abtreten, der den Anspruch allein einfordern, durchsetzen soll.
Gemeinschaftlich Mieter einer Wohnung - gemeinsamer Anspruch auf Kautionsrückzahlung
Gegenüber dem Vermieter, von dem die Rückzahlung der Kaution beansprucht wird, ist es gleichgültig, wer den Kautionsbetrag ursprünglich geleistet hat - das ist nur im Verhältnis der Mieter untereinander von Bedeutung, nicht aber im Verhältnis zum Vermieter.
Wird nach Ende des Mietverhältnisses die Abrechnung der Kaution, die Rückforderung von den Mietern gemeinsam gegenüber dem Vermieter gefordert,
- dann kann der Vermieter die Rückzahlung gegenüber nur einem Mieter vornehmen.
- Anders wäre das nur, wenn im Mietvertrag die Rückzahlung der Kaution zu welchen Teilen an welchen Mieter geregelt wäre - das ist äußerst selten.
Rückzahlung der Kaution vom Vermieter bei mehreren Mietern der Wohnung
Es ist keinesfalls immer so, dass die Kaution allen Mietern zu gleichen Teilen zusteht - vielleicht hat ja nur einer oder haben nur zwei Mieter die Kaution aufgebracht, oder es sind zum Ende des Mietverhältnisses intern Gelder auszugleichen.
- Es ist sehr wichtig, dass sich alle untereinander - am besten schriftlich - darüber einigen, wem welcher Anteil der zurückgezahlten Kaution zustehen soll, also ihr Verhältnis untereinander in diesem Punkt regeln.
Mehrere Mieter - Vermieter zahlt die Kaution nur an einen Mieter zurück
Nimmt der Vermieter die Rückzahlung der Kaution nur an einen Mieter vor, so bestehen gegenüber diesem Mieter Ausgleichsansprüche auf die zum Teil zustehende Kaution von den anderen Mietern der Wohnung. Diese Ansprüche sind dann jeweils untereinander geltend zu machen, § 430 BGB.
Ein Mieter scheidet aus einem gemeinschaftlichen Mietvertrag aus - Anspruch auf Kaution
Scheidet einer von mehreren Mietern mit Zustimmung des Vermieters aus dem Mietvertrag aus, und wurde der Anspruch aus der Kaution nicht zum Zeitpunkt des Ausscheidens untereinander geregelt, dann sind gegenüber dem Vermieter nur noch die verbleibenden Mieter berechtigt, die Kaution zurückzuverlangen.
Kaution gemeinsam bezahlt - ein Mieter zieht aus.
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