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Mietwohnung, mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter
Mehrere Mieter müssen gegenüber dem Vermieter gemeinsam handeln, mit einer Stimme sprechen.
Haben mehrere Personen den Mietvertrag als Mieter unterschrieben,
oder sind auf andere Weise (zum Beispiel durch Beitritt zum bereits abgeschlossenen Vertrag, oder infolge Tod des ursprünglichen Mieters) gemeinschaftliche Mieter geworden, dann sind diese Personen als Gemeinschaft Vertragspartner des Vermieters.
- Das heißt, sie können gegenüber dem Vermieter grundsätzlich nur gemeinsam Handeln, sie müssen sich vorher einigen, wie sie sich verhalten, handeln wollen.
Lesetipps
Mehrere Mieter müssen grundsätzlich gegenüber Vermieter gemeinsam Handeln
Das gilt vor allem bei Vertragsänderungen, dazu gehören z.B. auch die Zustimmung zu einer Modernisierung und die Zustimmung zu einer Mieterhöhung.
- Auch Mietrückforderungen (zu viel gezahlte Miete, Betriebskostenguthaben) oder Ansprüche gegenüber dem Vermieter wegen einer gezahlten Kaution, stehen allen Mietern gemeinsam zu.
Ein Mieter kann aber auch einem anderen Vollmacht erteilen - dann kann der andere ihn mitvertreten.
Auch das Beseitigen von Mängeln sollte immer von allen Mietern gefordert werden:
Musterbrief - Mängel Mietwohnung Vermieter mitteilen, Reparatur fordern
Gemeinsamer Mietvertrag - alle Mieter müssen einer Kündigung zustimmen, unterschreiben
Mietvertrag kündigen:
Hier müssen grundsätzlich immer alle Mieter zustimmen und eine Kündigung unterschreiben.
Kündigung des Mietvertrages für die Wohnung muss gegenüber allen Mietern erfolgen
Will der Vermieter kündigen, dann muss diese Kündigung grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden.
Oft ist fraglich, ob überhaupt mehrere Personen als Mieter Vertragspartner des Vermieters sind. Manchmal handelt es sich auch um bloße Mitbewohner oder um Untermieter.
Ein Widerspruch gegen die Kündigung muss gemeinsam erfolgen:
Ordentliche Kündigung Mietvertrag - als Mieter Widerspruch einlegen
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