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Mietwohnung, mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter

Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, oder sind später durch Beitritt zum Mietvertrag Mieter geworden, dann sind diese gemeinsam Mieter.

Mehrere Mieter einer Wohnung - gemeinschaftliches Handeln gegenüber dem Vermieter

Mehrere Mieter müssen gegenüber dem Vermieter gemeinsam handeln.

  • Mehrere Mieter können gegenüber dem Vermieter grundsätzlich nur gemeinsam Handeln, sie müssen sich vorher einigen, wie sie sich verhalten, wie sie handeln wollen.
  • Mieter können aber auch einem anderen Vollmacht erteilen und sich vertreten lassen.

Es kann auch sein, dass im Laufe eines Mietverhältnisses andere Personen auch Mieter der Wohnung wurden zum Beispiel durch Beitritt zum bereits abgeschlossenen Mietvertrag:
Mietvertragsänderung Mietwohnung - Aufnahme weiterer, neuer Mieter  

In solchen Fällen sind dann sind diese Personen als Gemeinschaft Vertragspartner des Vermieters.

Hinweis


Das Beseitigen von Mängeln sollte immer von allen Mietern gefordert werden:

Musterbrief - Mängel Mietwohnung Vermieter mitteilen, Reparatur fordern 

Mehrere Mieter müssen grundsätzlich gegenüber Vermieter gemeinsam Handeln

Das gilt vor allem bei Vertragsänderungen.

Dazu gehören z.B. auch die Zustimmung zu einer Modernisierung und die Zustimmung zu einer Mieterhöhung

Gemeinsamer Mietvertrag - alle Mieter müssen einer Kündigung zustimmen, unterschreiben

Mietvertrag kündigen:
Hier müssen grundsätzlich immer alle Mieter zustimmen und eine Kündigung unterschreiben.

Kündigung des Mietvertrages für die Wohnung muss gegenüber allen Mietern erfolgen

Will der Vermieter kündigen, dann muss diese Kündigung grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden.

Oft ist fraglich, ob überhaupt mehrere Personen als Mieter Vertragspartner des Vermieters sind. Manchmal handelt es sich auch um bloße Mitbewohner oder um Untermieter.

Der Vermieter hat die Wohnung gekündigt - Widerspruch durch alle Mieter

Ein Widerspruch gegen die Kündigung des Vermieters muss gemeinsam erfolgen:
Ordentliche Kündigung Mietvertrag - als Mieter Widerspruch einlegen  




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