​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Wer ist Mieter der Wohnung, Vertragspartner des Vermieters?
Nur der bzw. die Mieter der Wohnung können Ansprüche aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter / dem Verwalter geltend machen. Wohnen mehrere Personen in der Mietwohnung, dann ist wichtig zu wissen, ob diese Mieter sind, oder nicht.
Mieter stehen im Mietvertrag für die Mietwohnung, wer hat den Mietvertrag unterschrieben?
In der Regel ist derjenige Mieter, also Vertragspartner des Vermieters, der im Mietvertrag als Mieter eingetragen ist und den Mietvertrag unterschrieben hat.
Ehepaar steht im Mietvertrag als Mieter, hat aber nicht gemeinsam unterschrieben
Ein Sonderfall kann sich ergeben bei Ehepaaren, die im Vertrag aufgeführt sind, aber nicht jeder hat den Mietvertrag unterschrieben:
Ehepaar immer gemeinsam Mieter?
Auch durch Erbschaft kann man Mieter oder Mitmieter werden:
Erbe des verstorbenen Mieters - Erbschaft annehmen, ausschlagen?
Ist ein Mieter aus dem Vertrag ausgeschieden?
Mieter, die im Lauf des Mietverhältnisses ausziehen, bleiben rechtlich weiterhin Mieter, solange nicht eine Vertragsänderung mit dem Vermieter vereinbart ist, durch die dieser Mieter aus dem Mietvertrag entlassen ist.
Mieter zieht aus - anderer Mieter will Wohnung, Mietvertrag behalten.
Nur wer Mieter ist, hat Rechte aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter der Wohnung
- Nur wer Mieter ist, kann Ansprüche aus dem Vertrag durchsetzen.
- Nur wer Mieter ist, kann die Zustimmung zur Mieterhöhung oder zu einer anderen Vertragsänderung geben.
- Sind mehrere Personen Mieter, ist jeweils genau zu prüfen, was jeder Einzelne verlangen kann, und was andererseits nur alle gemeinschaftlich, also alle Mieter der Wohnung zusammen, durchsetzen können:
Mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter.
Kündigung des Mietvertrages - Unterschrift aller Mieter erforderlich.
Vermieter kann Ansprüche nur gegen Hauptmieter als Vertragspartner durchsetzen
Mieter haben auch Pflichten, insbesondere die Zahlung der Miete.
Zahlungsansprüche des Vermieters kann dieser in voller Höhe gegen jeden einzelnen Mieter durchsetzen, denn es besteht die gesamtschuldnerische Haftung des Einzelnen.
In anderen Fällen muss aber der Vermieter alle Mieter in Anspruch nehmen, beispielsweise wenn er die Zustimmung zur Mieterhöhung erreichen will.
Ansprüche gegenüber anderen Personen als den Hauptmietern, also z.B. gegenüber Mitbewohnern, Familienangehörigen, Untermietern hat der Vermieter aus dem Mietvertrag nicht.
Sind Lebensgefährten, Familienangehörige, Mitglieder der Wohngemeinschaft Mieter
Bei Menschen, die auch in der Wohnung wohnen muss man sich genau ansehen, welche Rechtsposition sie haben, ob sie Mietvertragspartner sind, oder nur Mitbewohner:
Geht es um Lebensgefährten:
Partner, Lebensgefährte, Verlobte - Mieter im rechtlichen Sinn?
Familienangehörige:
Sind Familienangehörige Mieter, Vertragspartner des Vermieters?
Mitglieder einer Wohngemeinschaft:
Habe ich Mitbewohner oder sind wir eine Wohngemeinschaft?
Vertragspartner des Vermieters sind die Hauptmieter der Mietwohnung
- Untermieter sind nicht Vertragspartner des Vermieters, sondern der Vertragspartner des Untermieters ist ausschließlich der / die Hauptmieter:
Vertragspartner des Untermieters ist der Hauptmieter
Lesetipps
Mitbewohner in meiner Wohnung - wer ist Mieter?
Sie wollen wissen, wie ein Mieter aus dem Mietvertrag ausscheiden kann:
Gemeinsamer Mietvertrag - Ein Mieter will ausscheiden
Oder was bei Scheidung ist:
Scheidung - Wer bekommt Mietvertrag, wer übernimmt die Wohnung?
Oder was aus dem Mietverhältnis durch Todesfall eines Mieters wird:
Todesfall - Was wird aus der Wohnung, aus dem Mietvertrag?
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: