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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Gemeinsame Wohnung - Auszug - anderer Mieter soll Wohnung behalten
Wurde gemeinsam mit anderen Personen der Mietvertrag für die Wohnung geschlossen, und ziehen Mieter aus der gemeinsamen Wohnung während eines laufenden Mietvertrags aus, dann sollen oft nur die oder der noch in der Wohnung wohnende Mieter sein.
Auszug eines Mieters aus der Wohnung - Mieter will nicht mehr Mieter sein
Mieter, die aus einer gemeinsamen Wohnung ausziehen, wollen meist nicht mehr Mieter der Wohnung sein.
- Bei solchen Mietverhältnissen (es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag) besteht für jeden Mieter die gesamtschuldnerische Haftung.
Mehrere Mieter der Wohnung - Haftung gegenüber dem Vermieter
Mieter zieht aus gemeinsamer Wohnung aus - Wohnung soll nicht aufgegeben werden
Zieht nur ein Mieter aus der Wohnung aus, dann ist die Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung oft gar nicht gewünscht, die Wohnung soll möglichst von dem / den anderen Mietern behalten werden.
Auszug eines Mieters aus gemeinsamer Wohnung - Haftung gegenüber dem Vermieter
Kann mit dem Vermieter nicht geregelt werden, dass man sich als ausziehender Mieter aus dem Mietvertrag lösen kann, nicht mehr Mieter ist, dann besteht weiterhin die Haftung für alle sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen - der Auszug ändert an dieser Verpflichtung nichts.
Auszug eines Mieters - andere Mieter wollen Mietvertrag der Wohnung übernehmen
Fragen Sie den Vermieter, ob er einverstanden ist, dass ein Mieter auszieht, der / die in der Wohnung verbleibende(n) Mieter den Mietvertrag übernehmen, der / die Ausziehenden aus dem Mietvertrag entlassen werden - eine Vertragsänderung ist jederzeit möglich.
Ausscheiden eines Mieters aus Mietvertrag - Text für Vereinbarung
Mieter will aus dem gemeinsamen Mietvertrag ausscheiden - Zustimmung des Vermieters
Der Vermieter muss diesem Wunsch nicht entsprechen, er kann verlangen, dass der ausziehende Mieter weiterhin sein Vertragspartner bleibt - der Grund des Vermieters ist die gesamtschuldnerische Haftung aller Mieter für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
- Auch der Aufnahme eines weiteren, neuen Mieters in den Mietvertrag (anstatt des Ausziehenden), muss der Vermieter nicht akzeptieren.
Mietvertragsänderung Mietwohnung - Aufnahme weiterer, neuer Mieter - In solchen Fällen kommt aber ggf. eine Untervermietung in Frage:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung
Zustimmung des Vermieters zum Ausscheiden eines Mieters aus dem Mietvertrag erreichen
Die Zustimmung des Vermieters zu einer Vertragsänderung, zum Ausscheiden eines Mieters, Fortsetzung des Vertrags mit dem / den verbleibenden Mieter(n) wird, wenn die Bereitschaft beim Vermieter besteht, häufig von einer Mieterhöhung abhängig gemacht.
Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung - ein Mieter will ausscheiden
Gemeinsamer Mietvertrag - ausziehender Mieter will Mietvertrag kündigen - Teilkündigung
Ein ausziehender Mieter kann für sich keine rechtlich wirksame Teilkündigung machen - es ist nicht möglich, sich so aus einem gemeinsam mit anderen geschlossenen Mietvertrag lösen.
Ausziehender Mieter kündigt Mietvertrag für die Wohnung
Die Kündigung der gesamten Wohnung, Kündigung eines gemeinsam mit anderen geschlossenen Mietvertrags, nur durch den ausziehenden Mieter, ist ebenfalls nicht möglich - auch diese Kündigung ist rechtlich nicht wirksam.
- Es müssen immer alle Mieter einen Wohnungsmietvertrag kündigen:
Mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter
Die Mieter kündigen den gemeinsamen Mietvertrag - aber kommt ein neuer Vertrag zustande?
Es ist immer möglich, dass der Mietvertrag für die Wohnung (mit der gesetzlichen Kündigungsfrist) gemeinsam von allen Mietern gekündigt wird.
Wird der Vertrag von allen Mietern gekündigt, dann gibt es aber keine Garantie dafür, dass der Vermieter mit dem / den verbleibenden Mieter(n) den Mietvertrag fortsetzen will, bzw. einen neuen Mietvertrag schließt.
Auszug eines Mieters aus der Mietwohnung muss dem Vermieter nicht mitgeteilt werden
Sind sich alle Mieter einig, dann kann eine Kündigung der Wohnung vermieden werden.
- Niemand ist durch einen Mietvertrag verpflichtet, in der Wohnung auch wohnen zu müssen.
- Der Auszug eines von mehreren Mietern muss dem Vermieter nicht mitgeteilt werden.
Allerdings weiß ein ausgezogener Mieter nicht, was in der Wohnung geschieht, haftet aber weiterhin für alles mit.
Ein Mieter zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus - was sollte geregelt werden?
Ist eine einvernehmliche Regelung zum Ausscheiden eines Mieters mit dem Vermieter nicht möglich, dann besteht immer noch die Möglichkeit, dass sich die Mieter untereinander einigen.
Verbleibende und ausziehende Mieter müssen beachten:
- Es sollte eine Regelung zur Kaution gefunden werden, wenn (auch) der ausziehende Mieter diese bezahlt hat.
Kaution gemeinsam bezahlt - ein Mieter zieht aus
- Der ausziehende Mieter sollte dem verbleibenden Mieter eine umfangreiche schriftliche Vollmacht erteilen, so dass der verbleibende Mieter künftig alle mietvertraglichen Angelegenheiten allein regeln kann. Es kann darin auch geregelt werden, dass der Vertrag vom Vollmachtsinhaber (dem verbleibendem Mieter) allein gekündigt werden kann.
- Enthält die Vollmacht keine entsprechenden Regelungen, dann ist für alle Vertragsänderungen, (z.B. auch die Zustimmung zu einer Mieterhöhung), und erst Recht für die Kündigung des Vertrages. die Unterschrift des anderen erforderlich.
- Wäre in einem Streitfall eine Klage gegen den Vermieter einzureichen, dann müssten dies auch die Mieter der Wohnung (weiterhin) gemeinsam tun.
- Der ausziehende Mieter sollte sich vom verbleibenden Mieter eine schriftliche Erklärung geben lassen, dass er von allen Forderungen aus dem Mietvertrag freigestellt wird.
Ausgezogener Mieter haftet weiterhin für Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag
Das ändert aber nichts an der weiterhin bestehenden Haftung für einen ausgezogenen Mieter, der vom Vermieter für Forderungen aus dem Mietverhältnis herangezogen werden kann - rechtlich bleibt es gegenüber dem Vermieter bei der gemeinschaftlichen Haftung:
​​​​​​​Gesamtschuldnerische Haftung - mehrere Mieter einer Mietwohnung
- Im Streitfall mit dem Vermieter werden alle Mieter gemeinsam verklagt.
Solche Regelungen machen daher nur Sinn, wenn man sich aufeinander vollständig verlassen kann, damit Streitigkeiten untereinander vermieden werden können:
Gemeinsamer Mietvertrag - Streit unter Mietern wegen Forderungen
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Redaktion
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