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Mieterhöhung - Zustimmung zur Mieterhöhung auf Vergleichsmiete?
Mit dem Mieterhöhungsverlangen begehrt der Vermieter die Zustimmung der Mieter dazu, dass die Miete in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht wird.
Stimmt die Mietpartei dem zu, dann führt das zu einer Vertragsänderung, mit der Wirkung, dass künftig die höhere Miete geschuldet, bezahlt werden muss.
- Der Zeitpunkt, zu dem bei einem wirksamem Zustimmungsverlangen die Erhöhung eintritt, ist im Gesetz festgelegt: Mieterhöhung - Ab wann erhöht sich die Miete?
- Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete muss begründet sein
Hinweis
Mieterhöhung zustimmen - welche Überlegungsfrist haben Mieter?
- Der Vermieter hat Anspruch auf die Zustimmung zur Mieterhöhung.
Wenn Mieter nicht zustimmen, dann kann der Vermieter eine sogenannte Zustimmungsklage erheben: Zustimmungsklage - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Zustimmung zur Mieterhöhung als Mieter verweigern - nicht reagieren, nicht zustimmen
Als Mieter können Sie die Zustimmung verweigern - in diesem Falle müssen Sie gar nichts tun - der Vermieter kann dann nach Ablauf der Zustimmungsfrist die Zustimmungsklage erheben: Mieterhöhung auf ortsübliche Miete - Keine Zustimmung als Mieter
Hält das Amtsgericht das Zustimmungsverlangen, die Mieterhöhung ganz oder zum Teil für gerechtfertigt, dann verurteilt es die Mietpartei.
Die Zustimmung, auf die der Vermieter Anspruch hat, ist dann durch das Urteil ersetzt: Zustimmungsklage Mieterhöhung - Gericht verurteilt zur Zustimmung
Vermieter will die Miete erhöhen - Der Mieterhöhung, dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen
Sie als Mieterin oder Mieter (mehrere Mieter: Alle gemeinsam) können ausdrücklich dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen. Das muss nicht auf einem vom Vermieter vorbereiteten Papier geschehen. Es muss aber aus der Zustimmung klar hervorgehen, dass Sie die verlangte höhere Miete akzeptieren.
Wenn Sie die Zustimmung erteilt haben, sind Sie grundsätzlich auch daran gebunden:
Zustimmung zur Mieterhöhung - Ist ein Widerruf für Mieter möglich?
- Achtung:
Manchmal verbindet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit anderen Erklärungen, z.B. dass in dem Erhöhungsverlangen die Mietzusammensetzung falsch dargestellt wird (z.B. eine vereinbarte Inklusivmiete so dargestellt wird, als handle es sich um eine Nettomiete zuzüglich Vorschüsse auf Betriebskosten). - In einem solchen Fall sollten Sie ausdrücklich klarstellen, dass mit Ihrer Zustimmung eine solche Änderung nicht anerkannt wird.
Als Mieter eine Teilzustimmung zu einer Mieterhöhung gegenüber Vermieter abgeben
Wenn Sie nicht in vollem Umfang der Mieterhöhung zustimmen wollen — sei es, dass Sie nicht die ganze Höhe akzeptieren, sei es, dass Sie erst einen späteren Zeitpunkt die Erhöhung für richtig halten —, dann handelt es sich rechtlich um eine Teilzustimmung:
Teilzustimmung zur Mieterhöhung - Vergleichsmietenerhöhung
Musterbrief zur Teilzustimmung für eine Mieterhöhung.
Der Vermieter verlangt die Zustimmung zu einer Erhöhung um 50,00 € ab 1. März, Sie wollen aber nur einer Erhöhung um 30,00 € zustimmen.
Oder: Sie sind der Meinung, die Erhöhung sei erst zum 1. April wirksam.
Hinweis
- In Fällen einer Mieterhöhung besteht für Mieter auch ein Sonderkündigungsrecht.
Konkludente Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung
Manchmal meint die Rechtsprechung auch, eine Mietpartei habe zwar nicht ausdrücklich zugestimmt, aber durch ihr Verhalten Zustimmung erkennen lassen.
Man spricht dann von konkludenter Zustimmung:
Mieterhöhung kann ohne ausdrückliche Zustimmung akzeptiert sein
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