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Zustimmung zur Mieterhöhung der Wohnung - Widerruf als Mieter
Die Chancen für einen Widerruf zur Mieterhöhung der Wohnung schließt der Bundesgerichtshof aus.
Mieterhöhung für Wohnung - kein Widerrufsrecht für Mieter
- Der Bundesgerichtshof hat am 17.10.2918 (Az. VIII ZR 94/18) entschieden:
Die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen kann nicht widerrufen werden. - Es ist davon auszugehen, dass andere Gerichte sich dem anschließen.
Zustimmung zur Mieterhöhung - Recht auf Widerruf durch Mieter? - Z.B. hatte das Landgericht Berlin entschieden, ein Mieter hätte selbst bei einer erteilten Zustimmung noch ein Widerrufsrecht, Az.: 63 S 248/16)
- Ist eine Mieterhöhung zulässig, dann müssen Mieter spätestens zum Ablauf der Zustimmungsfrist zustimmen.
- Zustimmungsfrist – das ist der laufende Monat, in dem das Schreiben zur Mieterhöhung gekommen ist, plus zwei weitere Monate.
- Wird die Zustimmung verweigert, dann muss der Vermieter klagen, um die Mieterhöhung durchzusetzen.
Vermieter will Miete erhöhen - Zustimmung zur Mieterhöhung?
Widerruf nach Verbraucherschutzgesetz gilt auch für Mieter einer Wohnung
Verbraucher sollen davor geschützt werden, wenn Verträge in einer Situation abgeschlossen werden, die z.B. eine Überrumpelung des Verbrauchers leicht machen.
Das gilt aber nach der Rechtsprechung des BGH nicht für den Widerruf von Mieterhöhungen.
- Wohnungsmieter haben das Recht, ihre Zustimmung zu einem Vertrag - oder einer Vertragsänderung - zu widerrufen, wenn der Vermieter Unternehmer ist,
- und der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters / Verwalters (z.B. in Ihrer Wohnung) zustande gekommen ist,
- oder ausschließlich durch Fernkommunikation (z.B. Fax, Internet) erfolgte.
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