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Zustimmung zur Mieterhöhung der Wohnung - Widerruf als Mieter

Einen Widerruf des Mieters zu einer erteilten Zustimmung einer Mieterhöhung der Wohnung schließt der Bundesgerichtshof aus.

Mieterhöhung für Wohnung - kein Widerrufsrecht für Mieter

Der Bundesgerichtshof hat am 17.10.2918 (Az. VIII ZR 94/18)  entschieden:
Die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen kann nicht widerrufen werden.
Eine Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs für Fernabsatzverträge. Dem Mieter steht ein dahingehendes Widerrufsrecht nicht zu, denn Mieter können in der Ãœberlegungsfrist die verlangte Mieterhöhung prüfen und ein Mieterhöhungsverlangen sei auch vom Vermieter zu begründen.
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen 
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete hat inhaltliche Anforderungen 

Überlegungsfrist gibt Mietern die Gelegenheit die Mieterhöhung zu prüfen

- Ist eine Mieterhöhung zulässig, dann müssen Mieter spätestens zum Ablauf der Zustimmungsfrist zustimmen. 

- Zustimmungsfrist – das ist der laufende Monat, in dem das Schreiben zur Mieterhöhung gekommen ist, plus zwei weitere Monate.

- Wird die Zustimmung verweigert, dann muss der Vermieter klagen, um die Mieterhöhung durchzusetzen.
Vermieter will Miete erhöhen - Zustimmung zur Mieterhöhung? 

Widerruf nach Verbraucherschutzgesetz für Mieter einer Wohnung

Verbraucher sollen davor geschützt werden, wenn Verträge in einer Situation abgeschlossen werden, die z.B. eine Ãœberrumpelung des Verbrauchers leicht machen. 

  • Wohnungsmieter haben das Recht, ihre Zustimmung zu einem Vertrag - oder einer Vertragsänderung - zu widerrufen, wenn der Vermieter Unternehmer ist, 
  • und der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters / Verwalters (z.B. in Ihrer Wohnung) zustande gekommen ist,
  • oder ausschließlich durch Fernkommunikation (z.B. Fax, Internet) erfolgte.

Das gilt aber nach der Rechtsprechung des BGH nicht für den Widerruf von Mieterhöhungen.

Es ist davon auszugehen, dass sich andere Gerichte dem BGH anschließen.
Zustimmung zur Mieterhöhung - Recht auf Widerruf durch Mieter? 
( Z.B. hatte das Landgericht Berlin entschieden, ein Mieter hätte selbst bei einer erteilten Zustimmung noch ein Widerrufsrecht, Az. 63 S 248/16)


Redaktion


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