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Zustimmung zur Mieterhöhung - Recht auf Widerruf durch Mieter?

Der Mieter hat kein Widerrufsrecht nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung der Wohnung.

Mieterhöhungsverlangen - Zustimmung zur Mieterhöhung per Brief

Wenn der Vermieter per Brief die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt, und der Mieter darauf wieder per Brief der Mieterhöhung zustimmt, dann könnte ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft vorliegen.

Solche Geschäfte können unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.

Widerrufsrecht zur Mieterhöhung nach Verbraucherrecht - Fernabsatzgeschäft

Ein Mieter hatte der Mieterhöhung zugestimmt, aber kurze Zeit später seine Zustimmung widerrufen, die erhöhte Miete zurückgefordert und schließlich Klage auf Rückzahlung erhoben und bei Gericht auch die Feststellung verlangt, dass keine Mieterhöhung wirksam geworden sei.

Landgericht: Mieterhöhung der Wohnung und Zustimmung ist kein Fernabsatzgeschäft

In zwei Instanzen war die Klage des Mieters abgewiesen worden. Das Landgericht begründete das damit, dass diese Vermieterin keine Unternehmerin sei, daher liege eine der gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor, ein Widerruf sei nicht möglich. Anders wäre dies, so das Landgericht, bei gewerblichen Großvermietern mit spezieller Software für den Fernabsatz zu bewerten.

Bundesgerichtshof: Widerruf einer Zustimmung zur Mieterhöhung nicht möglich

Der Bundesgerichtshof entschied nun (Az. VIII ZR 94/17), auf die Unternehmereigenschaft komme es gar nicht an. Die Regelungen über die Mieterhöhung, insbesondere die vom Gesetz eingeräumte zweimonatige Überlegungsfrist für den Mieter, würden für den Verbraucher bereits vollen Schutz gegen Überrumpelung bieten, die Vorschrift über Widerruf von Fernabsatzgeschäften sei daher überhaupt nicht anwendbar.   

Hinweis


Eine Mieterhöhung sollte umgehend fachkundig geprüft werden. Eine Zustimmung - oder auch Teilzustimmung - sollten Sie nur absenden, wenn Sie die Mieterhöhung soweit akzeptieren wollen.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
Zur Autorenseite von Dirk Beckmann


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