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Ratgeber Untervermietung
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Zustimmung zur Mieterhöhung - Recht auf Widerruf durch Mieter?
Nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung der Wohnung besteht für Mieter zu der Mieterhöhung kein Widerrufsrecht
Mieterhöhungsverlangen - Zustimmung zur Mieterhöhung per Brief
Wenn der Vermieter per Brief die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt, und der Mieter darauf ebenfalls mit Brief der Mieterhöhung zustimmt, dann könnte die Mieterhöhung widerrufen werden, weil ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft vorliege.
Fernabsatzgeschäfte können unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden - aber gilt dies auch für eine Mieterhöhung des Vermieters?
Widerrufsrecht zur Mieterhöhung nach Verbraucherrecht - Fernabsatzgeschäft
Ein Mieter hatte der Mieterhöhung zugestimmt, aber kurze Zeit später seine Zustimmung widerrufen, die erhöhte Miete zurückgefordert und schließlich Klage auf Rückzahlung erhoben und bei Gericht auch die Feststellung verlangt, dass die Mieterhöhung nicht wirksam geworden sei.
Landgericht: Mieterhöhung der Wohnung und Zustimmung ist kein Fernabsatzgeschäft
In zwei Instanzen war die Klage des Mieters abgewiesen worden. Das Landgericht begründete das damit, dass diese Vermieterin keine Unternehmerin sei, daher liege eine der gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor, ein Widerruf sei nicht möglich.
Anders wäre dies, so das Landgericht, bei gewerblichen Großvermietern mit spezieller Software für den Fernabsatz zu bewerten.
Bundesgerichtshof - Widerruf zu einer erteilten Zustimmung zur Mieterhöhung nicht möglich
Der Bundesgerichtshof entschied (Az. VIII ZR 94/17), auf die Unternehmereigenschaft des Vermieters komme es gar nicht an.
Die Regelungen über die Mieterhöhung, insbesondere die vom Gesetz eingeräumte zweimonatige Überlegungsfrist für den Mieter, würden für den Verbraucher bereits vollen Schutz gegen Überrumpelung bieten, die Vorschrift über Widerruf von Fernabsatzgeschäften sei daher überhaupt nicht anwendbar.
- Eine Mieterhöhung sollten Mieter umgehend fachkundig prüfen lassen. Eine Zustimmung - oder auch Teilzustimmung - sollten Mieter nur absenden, wenn die Mieterhöhung soweit akzeptiert werden soll.
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