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Miete - Erläuterung des Begriffes
Als Miete bezeichnet man die Gegenleistung, die der Mieter an den Vermieter geben muss, dass er die Wohnung, einzelne Räume und auch außerhalb der Wohnung gelegene Bereiche (wie das Treppenhaus oder einen vermieteten Garten) nutzen darf.
Meist muss der Mieter jeden Monat — im Voraus — einen Geldbetrag zahlen, aber es kann auch eine andere Gegenleistung sein.
Erläuterung des Begriffes Miete - Bestandteile der Miete
Dies ist der Gesamtbetrag, den der Mieter regelmäßig zahlen muss:
Dieser Gesamtbetrag kann sich aus verschiedenen Anteilen zusammensetzen.
Zur Miete gehören auch die Betriebskosten, also monatliche Beträge, die Sie für Heizungs- und Warmwasserkosten oder andere Betriebskosten zahlen müssen.
Nachzahlungen aus einer Abrechnung für Betriebskosten oder Heizkosten gehören nicht zur „Miete“.
Nicht zur „Miete“ gehören auch:
Regelmäßige Zahlungen, die vom Mieter für die Wohnung direkt an Versorgungsträger geleistet werden, z.B. für Gas, Strom, Müllabfuhr.
Vereinbarungen zur Höhe der Miete im neuen Mietvertrag ür die Mietwohnung
Der Vermieter hat sich, wenn es einen Mietspiegel gibt, oder die Mietpreisbremse gilt, sich an der „ortsüblichen“ Miete zu orientieren:
- Mietspiegel - Miethöhe für neuen Mietvertrag, bei Neuvermietung
- Mietpreisbremse - Ausnahmen für die Berechnung der Miethöhe
Der Vermieter darf keine überhöhte Miete verlangen:
Mietüberhöhung, Bedeutung - Vermieter verlangt zu hohe Miete
Mieter und Vermieter können zur Höhe der künftigen Miete besondere vertragliche Vereinbarungen treffen. Vereinbarung einer
- Was bedeutet eigentlich eine
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