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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Mieter will Kosten, Forderung vom Vermieter bekommen
Mieter können Forderungen gegen den Vermieter der Wohnung haben, z.B. wegen ihnen entstandener Kosten bei der Durchführung einer Reparatur, aber der Vermieter erstattet die Kosten nicht - wie die Kosten, die Forderung vom Vermieter bekommen?
Forderung vom Vermieter bekommen - hat der Vermieter die Forderung anerkannt?
Am einfachsten ist es, wenn der Vermieter die Forderung schriftlich anerkannt hat. Ist dies der Fall, dann stellt die Verrechnung der Forderung mit der Miete kein Problem dar.
Mietzahlung - Aufrechnung, Verrechnung, Forderungen abziehen?
Wird die Miete wegen eines Anspruchs, wegen der Geltendmachung einer Forderung gekürzt, ohne dass der Vermieter die Forderung anerkannt hat, dann kann dies zu einem Problem werden:
Bereits bei einer minimalen Überschreitung einer Monatsmiete kann der Vermieter dies zum Anlass nehmen und den Mietvertrag kündigen.
Rückforderung von bezahlter Miete - Betrag sollte weniger als eine Monatsmiete sein
Bestehen gegen den Vermieter Ansprüche auf Rückforderung aus einer bereits bezahlten Miete, z.B. weil die Miete für den vorigen Monat schon bezahlt war und es soll eine Mietminderung für den vergangenen Monat erfolgen, in dem der Mangel eingetreten ist, dann handelt es sich meist nicht um einen hohen Betrag.
Mieter könnten diesen Betrag von der Miete des kommenden Monats abziehen, verrechnen. Bestehen allerdings aus anderen Gründen berechtigte Zahlungsforderungen des Vermieters, dann muss wegen einer beabsichtigten Kürzung der Miete die Gesamtsumme geprüft werden, ob eine Monatsmiete überschritten wird, damit ein Kündigungsrisiko ausgeschlossen ist.
Rückforderung von mehr als einer Monatsmiete gegenüber Vermieter geltend machen
Haben sich Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber dem Vermieter aufsummiert, z.B. weil Sie wegen eines Mangels mehrere Monate die Miete unter Vorbehalt gezahlt haben und nun den überzahlten Betrag zurückfordern, kann sich leicht eine Differenz von mehr als einer Monatsmiete ergeben.
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen.
Ebenso kann eine Differenz von mehr als einer Monatsmiete auflaufen, wenn Sie die alten Überzahlungen abziehen wollen, und zugleich - weil noch immer ein Mangel besteht - die Miete für den laufenden und spätere Monate mindern.
- Auch hier besteht ein Kündigungsrisiko, sogar das Risiko einer fristlosen Kündigung, wenn eine Mietminderung zu hoch angesetzt wird, ein Gericht die Mietminderung wesentlich geringer ausfallen lässt, der Vermieter in der Zwischenzeit aber schon eine Kündigung ausgesprochen hat.
Urteil:
Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags. - Wenn Sie selbst einen Rückforderungsanspruch errechnet haben, z.B. weil die Betriebskostenabrechnung Ihrer Ansicht nach falsch ist, besteht die Gefahr, dass diese Berechnung am Ende durch ein Gericht nicht akzeptiert wird, Sie also dem Vermieter etwas schuldig geblieben sind.
Wenn nach Ansicht des Vermieters insgesamt Forderungen von mehr als eine Monatsmiete offen sind, kann er eine Kündigung des Mietvertrags aussprechen.
- Kommt am Ende ein Gericht zu dem Ergebnis, dass Mieter dem Vermieter tatsächlich in solcher Höhe Miete schuldig geblieben sind, kann die vom Vermieter ausgesprochene Kündigung durch das Gericht bestätigt werden.
Bestätigung des Vermieters, Rückforderung eines Guthabens aus Betriebskostenabrechnung
- Verlangen Sie vom Vermieter, dass er sich schriftlich mit der von Ihnen beabsichtigten Verrechnung Ihrer Forderungen mit der Miete einverstanden erklärt.
- Verweigert der Vermieter diese Bestätigung, kann es besser sein, eine Zahlungsklage zu erheben.
Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen von der Miete abziehen
- Hat der Vermieter Ihnen z.B. in einer Abrechnung wegen kalter Betriebskosten oder wegen Heizungskosten und Warmwasser ein Guthaben mitgeteilt, dann können Sie diesen Guthabensbetrag ohne Risiko von der nächsten Miete (oder in Teilbeträgen von den nächsten Mieten) abziehen, wenn der Vermieter das Guthaben nicht überweist:
Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters verrechnen. Sie sollten für den Vermieter (und damit auch im Streitfall für ein Gericht) nachvollziehbar machen, warum Sie die Mietzahlung gekürzt haben, am besten durch ein Schreiben an den Vermieter, etwa mit dem Inhalt:
"Von der Mietzahlung für Juni habe ich das Guthaben aus der Heizkostenabrechnung vom 20.5. abgezogen,"
Auf der Ãœberweisung sollten Sie das ebenfalls im Verwendungszweck angeben, z.B.
"Miete Juni abz. HK-Guthaben Vorjahr"
Lesetipp
Redaktion
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