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Überzahlung von Miete für die Wohnung - Rückforderung der Miete

Wurde an den Vermieter zu viel Miete bezahlt, dann kann die Überzahlung zurückverlangt werden. 

Eine Überzahlung kann vorkommen, z.B. wegen eines Zahlendrehers oder die Miete wurde  versehentlich doppelt überwiesen.

Auch bei Abbuchungen vom Konto des Mieters kann es zu Überzahlungen kommen, z.B. weil eine Betriebskostennachzahlung zweimal abgebucht wurde.

    Vermieter hat für die Wohnung zu viel, zu hohe Miete verlangt - Miete zurückfordern

    Auch wenn es klare Anhaltspunkte gibt, dass der Vermieter unberechtigt zu viel Miete für die Wohnung bekommen hat: 

    Hinweis


    Es ist dringend davon abzuraten, dass Sie einfach Beträge von der Miete abziehen, die Sie meinen, überzahlt zu haben, weil Sie der Ansicht sind, die Miete, die der Vermieter fordert, sei überhöht. 

    • Ist die Angelegenheit nicht einvernehmlich zuregeln, so muss notfalls vor Gericht über die richtige, angemessene Miete gestritten werden. Hierzu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

    Mietüberzahlung für Wohnung - Doppelt bezahlte, zu viel bezahlte Miete zurückbekommen

    Besteht kein Streit darüber, dass und wie viel Sie überzahlt haben, dann können Überzahlungen von den kommenden Mietzahlungen abgezogen werden.

    Zu viel bezahlte Miete wegen Mietminderung für die Wohnung zurückfordern

    Ist die Miete unter Vorbehalt weiter bezahlt worden, dann können Sie den Minderungsbetrag vom Vermieter zurückfordern.
    ​​​​​​​Mietminderung - Rückforderung, Rückzahlung überzahlter Miete verlangen
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    Hinweis


    Besteht ein Recht zur Mietminderung, dann ist meist nicht zu empfehlen, den Minderungsbetrag einfach von der Miete abzuziehen. Ungerechtfertigte Mietabzüge können zur Kündigung führen!
    Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags 

    Zu viel bezahlte Betriebskosten für die Mietwohnung - vom Vermieter wieder bekommen

    Auch zu viel gezahlte Betriebskosten können vom Vermieter zurückgefordert werden, 

    • auch wenn eine Betriebskostennachzahlung aus der Abrechnung bezahlt wurde.

    Voraussetzung dafür ist, dass rechtzeitig innerhalb der Einwendungsfrist der Abrechnung widersprochen haben, und dass die RückfForderung nicht verjährt ist. 


    Redaktion


    Hinweis

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