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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Einzugsermächtigung, Lastschriftverfahren für Zahlung der Miete
Die Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) bedeutet, dass es Sache des Vermieters ist, die Mieten für die Wohnung vom Konto des Mieters abzubuchen.
Mietzahlung - es ist vereinbart, dass die Miete mit Einzugsermächtigung gezahlt wird
Dafür muss immer eine ausreichende Kontodeckung vorhanden sein, um nicht in Zahlungsverzug zu kommen.
Der Vorteil einer Einzugsermächtigung ist, dass Mieter nicht an die Mietzahlung zu denken brauchen.
- Steht in Ihrem Mietvertrag, dass Sie eine Einzugsermächtigung erteilen, dann müssen Sie das tun.
- Nutzt der Vermieter das Lastschriftverfahren für unberechtigte Abbuchungen, dann können Sie dies ändern:
Miete zahlen - Eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.
Vermieter will während des laufenden Mietvertrags eine Einzugsermächtigung für die Miete
Regt Ihr Vermieter (nach Abschluss des Mietvertrags) die Erteilung einer Einzugsermächtigung an, dann können Sie dieser Bitte entsprechen, müssen aber nicht.
Einzugsermächtigung - zurückholen der Lastschriftzahlung durch Widerspruch
Eventuell könnte der Vermieter Beträge einziehen, die Sie nicht zahlen müssen, etwa eine Nachzahlung für Betriebskosten, die Sie für überhöht halten oder eine Mieterhöhung, die Sie nicht für berechtigt halten.
Lastschriftverfahren - Widerspruch bei Ihrer Bank gegen die Abbuchung des Vermieters
Hat Ihr Vermieter einen zu hohen Betrag abgebucht:
Innerhalb von acht Wochen können Sie den Widerspruch bei Ihrer Bank veranlassen. Dadurch wird der per Lastschrift eingezogene Betrag auf Ihr Konto zurückgebucht.
In diesem Fall müssen Sie dann unbedingt den von Ihnen für richtig gehaltenen Betrag zeitnah gesondert überweisen.
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