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Einzugsermächtigung, Lastschriftverfahren für Zahlung der Miete

Die Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) bedeutet, dass es Sache des Vermieters ist, die Mieten für die Wohnung vom Konto des Mieters abzubuchen. 

Mietzahlung - es ist vereinbart, dass die Miete mit Einzugsermächtigung gezahlt wird

Dafür muss immer eine ausreichende Kontodeckung vorhanden sein, um nicht in Zahlungsverzug zu kommen.

Der Vorteil einer Einzugsermächtigung ist, dass Mieter nicht an die Mietzahlung zu denken brauchen.

Vermieter will während des laufenden Mietvertrags eine Einzugsermächtigung für die Miete

Regt Ihr Vermieter (nach Abschluss des Mietvertrags) die Erteilung einer Einzugsermächtigung an, dann können Sie dieser Bitte entsprechen, müssen aber nicht.

Einzugsermächtigung - zurückholen der Lastschriftzahlung durch Widerspruch

Eventuell könnte der Vermieter Beträge einziehen, die Sie nicht zahlen müssen, etwa eine Nachzahlung für Betriebskosten, die Sie für überhöht halten oder eine Mieterhöhung, die Sie nicht für berechtigt halten.

Lastschriftverfahren - Widerspruch bei Ihrer Bank gegen die Abbuchung des Vermieters 

Hat Ihr Vermieter einen zu hohen Betrag abgebucht:

Innerhalb von acht Wochen können Sie den Widerspruch bei Ihrer Bank veranlassen. Dadurch wird der per Lastschrift eingezogene Betrag auf Ihr Konto zurückgebucht.

Hinweis


In diesem Fall müssen Sie dann unbedingt den von Ihnen für richtig gehaltenen Betrag zeitnah gesondert überweisen.




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