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Vertragsänderung zum Mietvertrag - besser schriftlich vereinbart

Eine Vertragsänderung zum Mietvertrag der Wohnung kann jederzeit zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. An der Abänderung des Vertrages müssen alle Vertragspartner mitwirken. Die Vertragsänderung, die Ergänzung des Mietvertrags sollte schriftlich erfolgen.

Vermieter möchte Vertragsänderung zum Mietvertrag der Wohnung

Mieter sollten, bevor einer vom Vermieter vorgeschlagenen Vertragsänderung zugestimmt wird, sich über mögliche negative Folgen fachkundig beraten lassen.

Mietvertragsänderung für Wohnung - Vermieter möchte neuen Mietvertrag abschließen

Schlägt der Vermieter statt einer Vertragsänderung, "bei dieser Gelegenheit" den Abschluss eines neuen Mietvertrags vor, dann ist äußerste Vorsicht geboten.

Schriftform für Vertragsänderungen ist im Mietvertrag der Wohnung vereinbart

Haben die Vertragsparteien ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, dass wesentliche Vertragsänderungen schriftlich festgehalten werden sollen, z.B. durch eine wirksame Schriftformklausel im Mietvertrag, dann sollte das auch so geschehen.

Mündliche Vertragsänderung für Mietvertrag der Wohnung ist unsicher

Mündliche Vertragsänderungen sind möglich, aber zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. bei Wechsel des Eigentümers / Vermieters) später oft schwer zu beweisen:
​​​​​​​Mietvertrag - mündliche Vertragsänderungen wirksam, bindend? 

Keine Mietvertragsänderung durch Duldung oder langjährige Erlaubnis einer Nutzung

Es ist ein Irrtum, davon auszugehen, dass durch eine vom Vermieter langjährig gestattete Praxis, z.B. eine bestimmte Nutzung, diese Gewohnheit dann Bestandteil des Mietvertrags wird:

Vertragsänderung - Ergänzung, Änderung des Mietvertrags sollte immer schriftlich sein

Am sichersten ist eine Vertragsänderung zum Mietvertrag immer, wenn sie schriftlich vereinbart wird.

Dazu können die Vertragspartner - selbst oder durch Bevollmächtigte - gemeinsam das betreffende Schriftstück, also eine Anlage zum Mietvertrag, unterzeichnen.
Im Ergebnis kann dann jede Vertragspartei später jederzeit beweisen, dass die Vertragsänderung zum bestehenden Mietvertrag wirksam zustande gekommen ist.

  • Ebenso gut kann eine Vertragsseite allein zwei Exemplare des Schriftstücks unterzeichnen und diese dem anderen Vertragspartner zur Gegenzeichnung zurückschicken, der dann seinerseits ein von ihm unterschriebenes Vertragsexemplar an den ersten wieder zurückschicken muss.
    Achtung: 
    In diesem Fall kann ein Widerrufsrecht beider Seiten bestehen, für den Mieter und auch für den Vermieter:
    Mietvertragsänderung - Recht auf Widerruf durch Mieter

Wesentlicher Inhalt einer schriftlichen Vertragsänderung zum Wohnungsmietvertrag

  • In der Vertragsänderung, der Änderungsvereinbarung sollte in jedem Fall auf den ursprünglichen Vertrag verwiesen werden (Abänderung des Mietvertrages vom... zwischen ... (Mieter) und... (Vermieter).
  • In der Vertragsänderung sollte ausdrücklich stehen, dass der Mietvertrag ansonsten unverändert weiter gilt.

Umgekehrt sollte am besten auch der ursprüngliche Vertrag auf die Vertragsänderung bzw. Zusatzvereinbarung hinweisen (z.B. Ergänzung unter "Verschiedenes" im Mietvertrag).

"Abgeändert durch Vereinbarung vom..."

Vertragsänderung Mietvertrag - mehrere Beteiligte, Vertragspartner müssen immer mitwirken

  • Sind auf einer Vertragsseite mehrere Personen beteiligt - also mehrere Mieter oder mehrere Personen auf Vermieterseite -, dann müssen an der Vertragsänderung auch auf jeder Seite alle Personen mitwirken, indem diese selbst unterzeichnen oder einen Unterzeichner / eine Unterzeichnerin bevollmächtigen, der / die dann einen anderen Vertragspartner vertreten kann.

Beispiele für Vertragsänderung zum Mietvertrag der Wohnung, in welchen Fällen?

Eine Vertragsänderung kann sich z.B. beziehen auf:

- den Austausch von Hauptmietern,

- Austausch von Hauptmietern in einer Wohngemeinschaft
Austausch von Hauptmietern einer Wohngemeinschaft - Urteil 

- Ausscheiden eines Hauptmieters
Gemeinsamer Mietvertrag - Mieter will aus Mietvertrag ausscheiden

- die Aufnahme eines neuen Mieters, einer neuen Mieterin
Mietvertragsänderung Mietwohnung - Aufnahme weiterer, neuer Mieter

- eine grundlegende Veränderung der Wohnung,

- Veränderung der Regelung über die Miethöhe
Miete für Wohnung - ich kann sie nicht mehr zahlen - was tun? 

- eine Untervermietung
Untervermieten, weil Miete für die Wohnung zu hoch, zu teuer ist

- Vereinbarung über späteren Termin für die rechtzeitige Zahlung der Miete
Mietzahlung Mietwohnung - bis wann ist die Mietzahlung rechtzeitig? 

- Änderung wegen gewerblicher Nutzung der Wohnung
Erlaubnis für gewerbliche Nutzung der Mietwohnung

- die Veränderung der Mietvertragsdauer.


Redaktion


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