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Vertragsänderung zum Mietvertrag - besser schriftlich vereinbart

Eine Vertragsänderung zum Mietvertrag der Wohnung kann jederzeit zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. An der Abänderung des Vertrages müssen alle Vertragspartner mitwirken. Die Vertragsänderung, die Ergänzung des Mietvertrags sollte schriftlich erfolgen.

Vermieter möchte Vertragsänderung zum Mietvertrag der Wohnung

  • Mieter sollten, bevor einer vom Vermieter vorgeschlagenen Vertragsänderung zugestimmt wird, sich über mögliche negative Folgen fachkundig beraten lassen.

Schriftform für Vertragsänderungen ist im Mietvertrag der Wohnung vereinbart

Haben die Vertragsparteien ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, dass wesentliche Vertragsänderungen schriftlich festgehalten werden sollen, etwa durch eine wirksame Schriftformklausel im Mietvertrag, dann sollte das auch so geschehen.

Hinweis


Auch sonst ist bei wesentlichen Vertragsänderungen dringend die Schriftform zu empfehlen.
Änderung des Mietvertrags jederzeit möglich 

Mündliche Vertragsänderung für Mietvertrag der Wohnung ist unsicher

Mündliche Vertragsänderungen sind möglich, aber zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. bei Wechsel des Eigentümers / Vermieters) dann oft schwer zu beweisen:
​​​​​​​Mietvertrag - mündliche Vertragsänderungen wirksam, bindend? 

Keine Mietvertragsänderung durch Duldung oder langjährige Erlaubnis einer Nutzung

Es ist ein Irrtum, davon auszugehen, dass durch eine langjährig gestattete Praxis, z.B. eine bestimmte Nutzung, diese Gewohnheit Bestandteil des Mietvertrags wird - es gibt kein Gewohnheitsrecht, das zu einer Vertragsänderung führt:
Gewohnheitsrecht für Wohnungsmieter - Widerruf einer Nutzung 

Vertragsänderung - Ergänzung, Änderung des Mietvertrags sollte immer schriftlich sein

  • Am sichersten ist eine Vertragsänderung zum Mietvertrag, wenn sie schriftlich vereinbart wird.

Dazu können die Vertragspartner - selbst oder durch Bevollmächtigte - gemeinsam das betreffende Schriftstück, also eine Anlage zum Mietvertrag, unterzeichnen.
Im Ergebnis kann dann jede Vertragspartei die Vereinbarung zu ihren Unterlagen nehmen und damit jederzeit beweisen, dass die Vertragsänderung wirksam zustande gekommen ist.

  • Ebenso gut kann eine Vertragsseite allein zwei Exemplare des Schriftstücks unterzeichnen und diese dem anderen Vertragspartner zur Gegenzeichnung zurückschicken, der dann seinerseits ein von ihm unterschriebenes Vertragsexemplar an den ersten wieder zurückschicken muss.
    Achtung: in diesem Fall kann ein Widerrufsrecht beider Seiten bestehen:
    Mietvertragsänderung - Recht auf Widerruf durch Mieter 

Wesentlicher Inhalt einer schriftlichen Vertragsänderung zum Wohnungsmietvertrag

  • In der Änderungsvereinbarung sollte in jedem Fall auf den ursprünglichen Vertrag verwiesen werden.
  • In der Vertragsänderung sollte ausdrücklich stehen, dass der Mietvertrag ansonsten unverändert weiter gilt.

Umgekehrt sollte am besten auch der ursprüngliche Vertrag auf die Vertragsänderung bzw. Zusatzvereinbarung hinweisen (z.B. Ergänzung unter "Verschiedenes" im Mietvertrag).

Vertragsänderung Mietvertrag - mehrere Beteiligte, Vertragspartner müssen immer mitwirken

  • Sind auf einer Vertragsseite mehrere Personen beteiligt - also mehrere Mieter oder mehrere Personen auf Vermieterseite -, dann müssen an der Vertragsänderung auch auf jeder Seite alle Personen mitwirken, indem diese selbst unterzeichnen oder einen Unterzeichner / eine Unterzeichnerin bevollmächtigen, der / die dann einen anderen Vertragspartner vertreten kann.

Mietvertragsänderung für Wohnung - Vermieter möchte neuen Mietvertrag abschließen

Schlägt der Vermieter statt einer Vertragsänderung den Abschluss eines neuen Mietvertrags vor, dann ist äußerste Vorsicht geboten. Ohne eingehende Prüfung des Vertragsentwurfs sollte ein neuer Mietvertrag nicht abgeschlossen werden.

Vertragsänderung zum Mietvertrag der Wohnung in welchen Fällen - Beispiele

Eine Vertragsänderung kann sich z.B. beziehen auf:

- den Austausch von Hauptmietern,

- Austausch von Hauptmietern in einer Wohngemeinschaft
Austausch von Hauptmietern einer Wohngemeinschaft - Urteil 

- Ausscheiden eines Hauptmieters
Gemeinsamer Mietvertrag - Mieter will aus Mietvertrag ausscheiden

- die Aufnahme eines neuen Mieters, einer neuen Mieterin
Mietvertragsänderung Mietwohnung - Aufnahme weiterer, neuer Mieter

- eine grundlegende Veränderung der Wohnung,

- Veränderung der Regelung über die Miethöhe
Miete für Wohnung - ich kann sie nicht mehr zahlen - was tun? 

- eine Untervermietung
Untervermieten, weil Miete für die Wohnung zu hoch, zu teuer ist

- Vereinbarung über späteren Termin für die rechtzeitige Zahlung der Miete
Mietzahlung Mietwohnung - bis wann ist die Mietzahlung rechtzeitig? 

- Änderung wegen gewerblicher Nutzung der Wohnung
Erlaubnis für gewerbliche Nutzung der Mietwohnung

- die Veränderung der Mietvertragsdauer.


Redaktion


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