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Wohnheimverträge für Studenten, Jugendliche - geringerer Mieterschutz

Wohnt ein Mieter in einem Schülerwohnheim, einem Jugendwohnheim oder Studentenwohnheim, hat er einen Wohnungsmietvertrag, aber die Mieterrechte sind oft eingeschränkt.

Wohnheim - Mieterschutz für Studenten, Schüler, Jugendliche ist eingeschränkt

Der soziale Mieterschutz ist gesetzlich eingeschränkt, damit möglichst viele Mieter aus diesen Gruppen wenigstens eine Zeitlang einen solchen, häufig preiswerten Wohnplatz bekommen können.

Um ein solches Heim handelt es sich dann, wenn der Heimträger es für die Aufnahme der begünstigten Personengruppe bestimmt hat und eine Rotation der Bewohner vorgesehen ist (Belegungskonzept, Vergabepraxis).

Die Bauverhältnisse und die Wohnverhältnisse sind in einem Wohnheim deutlich anders als bei sogenannten abgeschlossenen Wohnungen.

Zimmer, Wohnung in einem Studentenwohnheim bekommen

Studentenwohnheime haben eigene Regeln und Verfahren für die Vergabe von Zimmern oder Wohnungen. Nur über die Verwaltung bzw. den Betreiber des Studentenwohnheims sind diese in Erfahrung zu bringen. Oft bestehen bei Studentenwohnheimen Wartelisten.  

Mietvertrag im Wohnheim - Rechte der Mieter können eingeschränkt sein

Einschränkungen im Mietvertrag, die sonst nicht ohne weiteres akzeptiert werden, können für einen Wohnheimmieter von den Gerichten als wirksam angesehen werden.

Die besondere Rücksichtnahme der Wohnheimmieter untereinander kann verlangt werden.

Mieterschutzrechte für Wohnheimbewohner gesetzlich eingeschränkt

Außerdem schränkt das Gesetz ausdrücklich die Mieterschutzrechte ein (§ 549 BGB) und weitere:

Studentenwohnheim - als Student wegen der Sozialklausel einer Kündigung widersprechen

Der Mieter kann sich aber eventuell gegenüber einer Kündigung auf Härtegründe berufen - die sogenannte Sozialklausel.
Ausnahme: Wenn der Wohnheimplatz nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist.

Studenten könnten ggf. wegen der Sozialklausel der Kündigung widersprechen

Beispiele hierfür:  Wichtige Prüfungen stehen an, das Examen steht unmittelbar bevor.

Auch Krankheit oder Schwangerschaft können im Rahmen der Sozialklausel als unzumutbare Härte gelten und den Kündigungswiderspruch begründen.

  • Die Einzelheiten sind hier rechtlich kompliziert, so dass Sie, wenn Sie als Bewohner eines Studentenwohnheims, Schülerwohnheims oder Jugendwohnheims Probleme mit dem Heimbetreiber haben, sich rechtlich beraten lassen sollten.

Redaktion


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