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Wohnheimverträge für Studenten, Jugendliche - geringerer Mieterschutz
Wohnt ein Mieter in einem Schülerwohnheim, einem Jugendwohnheim oder Studentenwohnheim, hat er einen Wohnungsmietvertrag, aber die Mieterrechte sind oft eingeschränkt.
Wohnheim - Mieterschutz für Studenten, Schüler, Jugendliche eingeschränkt
Der soziale Mieterschutz ist gesetzlich eingeschränkt, damit möglichst viele Mieter aus diesen Gruppen wenigstens eine Zeitlang einen solchen, häufig preiswerten Wohnplatz bekommen können.
Um ein solches Heim handelt es sich dann, wenn der Heimträger es für die Aufnahme der begünstigten Personengruppe bestimmt hat und eine Rotation der Bewohner vorgesehen ist (Belegungskonzept, Vergabepraxis).
Die Bauverhältnisse und die Wohnverhältnisse sind in einem Wohnheim deutlich anders als bei sogenannten abgeschlossenenen Wohnungen - besondere Rücksichtnahme der Wohnheimmieter untereinander kann verlangt werden.
Mietvertrag im Wohnheim - Rechte der Mieter können eingeschränkt sein
Einschränkungen im Mietvertrag, die sonst nicht ohne weiteres akzeptiert werden, können für einen Wohnheimmieter von den Gerichten als wirksam angesehen werden.
Mieterschutzrechte für Wohnheimbewohner gesetzlich eingeschränkt
Außerdem schränkt das Gesetz ausdrücklich die Mieterschutzrechte ein (BGB § 549) und weitere:
- Die gesetzlichen Vorschriften über Mieterhöhungen gelten nicht.
- Der Heimbetreiber kann auch Zeitmietverträge ohne die sonst geltenden Beschränkungen mit den Heimbewohnern abschließen.
- Der Kündigungsschutz ist eingeschränkt:
Manchmal verringerter Kündigungsschutz für Wohnungen, Zimmer - Für eine Kündigung braucht der Heimbetreiber keine Gründe.
Studentenwohnheim - als Student wegen der Sozialklausel einer Kündigung widersprechen
Der Mieter kann sich aber eventuell gegenüber einer Kündigung auf Härtegründe berufen - die sogenannte Sozialklausel.
Ausnahme: Wenn der Wohnheimplatz nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist.
Studenten könnten ggf. wegen der Sozialklausel der Kündigung widersprechen.
Beispiele hierfür: Wichtige Prüfungen stehen an, das Examen steht unmittelbar bevor.
Auch Krankheit oder Schwangerschaft können im Rahmen der Sozialklausel als unzumutbare Härte gelten und den Kündigungswiderspruch begründen.
Hinweis
Die Einzelheiten sind hier rechtlich kompliziert, so dass Sie, wenn Sie als Bewohner eines Studentenwohnheims, Schülerwohnheims oder Jugendwohnheims Probleme mit dem Heimbetreiber haben, sich rechtlich beraten lassen sollten.
Redaktion
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