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Absschluss eines Mietvertrags für Wohnung - Checkliste für Mieter
Steht man kurz vor dem Abschluss eines Mietvertrags für eine Wohnung, so sollte manches bedacht werden.
Wenn Mieter und Vermieter den Mietvertrag abschließen, unterschrieben haben, dann gelten die dortigen Regelungen grundsätzlich für beide Seiten.
Neuen Wohnungsmietvertrag abschließen - Vereinbarungen, Klauseln prüfen
Nicht alles, was in einem Mietvertrag vereinbart wird, muss wirksam sein - handelt es sich um eine unverhältnismäßige Vereinbarung zum Nachteil des Mieters, so kann es durchaus sein, dass man sich als Mieter nicht daran halten muss, die Unwirksamkeit vorliegt. Dies sollte für den Fall des Falles anwaltlich geprüft werden:
Mietvertrag - AGB-Klauseln können in der Summierung unwirksam sein
Vielfach wird bei Vereinbarungen im Mietvertrag davon ausgegangen, es handele sich um eine individuelle Vereinbarung - dies ist ganz selten der Fall:
Wohnungsmietvertrag - besteht eine Individualvereinbarung?
Zu Beginn der Vertragsverhandlung für den Abschluss des Mietvertrags - Was ist wichtig?
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Punkte, auf die Mieter in jedem Fall besonders achten sollten - schon wenn Sie mit dem Vermieter zu verhandeln beginnen, sollte Ihnen klar sein, worauf es Ihnen besonders ankommt.
Mietvertrag abschließen - was beachten, was überlegen? Tipps
Abschluss eines neuen Mietvertrags für die Wohnung - Vermieter will eine Selbstauskunft
Wesentliche Falschangaben können zur Kündigung des Mietvertrags führen. Beachten Sie unsere Hinweise:
Mieterselbstauskunft für Wohnung - zu beantwortende Fragen
Auf was sollten Mieter bei Abschluss eines neuen Mietvertrags für eine Wohnung achten?
- Vertragspartner
Wer soll Mieter sein, wer ist Vermieter?
Mietwohnung - wer ist Mieter, Vertragspartner des Vermieters?
Wer ist Vertragspartner des Mieters? Vermieter im Mietvertrag
Werden mehrere Mieter Vertragspartner des Mieters z.B. Lebensgemeinschaften, dann sollte man darauf achten, dass ein Ausscheiden eines Mieters aus dem laufenden Mietvertrag möglich ist - z.B. bei einer Trennung:
​​​​​​​Trennung - Was wird aus dem Mietvertrag?
Vorschlag:
Eventuell ist es möglich, diesen Fall mit dem Vermieter einvernehmlich zu regeln:
"Im Falle einer Trennung kann ein Mieter alleine aus dem Mietverhältnis ausscheiden. Der Mietvertrag wird dann mit dem in der Wohnung verbleibenden Mieter alleine fortgesetzt.
Der Vermieter ist darüber von den Mietern schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit eine entsprechende Vertragsänderung zum Mietvertrag vorgenommen wird."
Bei mehreren Mietern:
​​​​​​​Beachten Sie die gesamtschuldnerische Haftung
- Wohnung
Wohnfläche: Größe, Fläche der Mietwohnung feststellen - Wohnfläche berechnen
Können außerhalb der Wohnung Flächen, Räume benutzt werden? - Soll ein Garten mitgenutzt werden?
Garten am Einfamilienhaus mitvermietet - Nutzung durch Mieter
Nutzung Garten, Gemeinschaftsgarten als Mieter - was ist erlaubt? - Wird ein Stellplatz für ein Auto gemietet:
Mietvertrag - gehört Garage, Stellplatz zur Wohnung oder nicht? - Laufzeit des Vertrages
Wie lang soll der Vertrag dauern, wer kann ihn mit welcher Frist kündigen?
Vertragsdauer. - Wie hoch ist die Miete?
Sind Steigerungen vorgesehen, handelt es sich um einen Staffelmietvertrag? - Kosten für Heizung und Warmwasser
Warme Betriebskosten - Kosten für Heizung und Warmwasser - Was muss für andere kalte Betriebskosten bezahlt werden?
Kalte Betriebskosten - sind alle, außer Heizungs- und Warmwasserkosten - Wie hoch ist die Kaution?
Kaution für Mietwohnung zahlen - Höhe und Ratenzahlung Gesetz - Darf die Wohnung auch zu anderen Zwecken benutzt werden?
Nutzung Mietwohnung - andere Nutzung, nicht nur Wohnnutzung - Wer darf die Wohnung mitbenutzen?
Mitbewohner in der Mietwohnung - wer ist Mieter? - Möchten Sie beruflich in der Wohnung arbeiten?
Freiberufliche Nutzung der Mietwohnung - Erlaubnis erforderlich?
Erlaubnis für gewerbliche Nutzung der Mietwohnung durch Vermieter
- Ist Tierhaltung gestattet?
Tierhaltung in der Mietwohnung - Verbot nicht immer möglich
Im neuen Mietvertrag die Möglichkeit der Untervermietung vereinbaren
Es kann schwierig sein, mit dem Vermieter im Rahmen des Mietvertragsabschlusses eine beabsichtigte Untervermietung gleich zu vereinbaren - die Anmietung einer Wohnung kann dann durchaus scheitern. Wesentlich ist der Zeitpunkt des berechtigten Interesses.
- Aber auch kurz nach Anmietung einer Wohnung kann ein berechtigtes Interesse entstehen, wenn kurz nach Einzug das Einkommen des Haushalts sinkt, z.B. weil eine Arbeitslosigkeit eingetreten ist:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung
Bei der Wohnungsbesichtigung werden Schäden festgestellt
Achten Sie bei einer Besichtigung auf eventuelle Schäden in der Wohnung - das ist immer ungünstig anzusprechen, aber es gibt ja auch vernünftige Vermieter.
Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden
Abschluss des Mietvertrags - Vor Unterschrift prüfen, ob alles richtig im Vertrag erfasst ist
Anhand unserer Checkliste - auch von Ihnen ergänzt - sollten Sie vor der Unterschrift prüfen, ob alles berücksichtigt ist.
Hier geht es zur Checkliste für den Mietvertragsabschluss für registrierte Nutzer:
Checkliste - Abschluss Mietvertrag für Mietwohnung - auf was achten?
Lesetipp zum Thema
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