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Verbot der Tierhaltung in der Wohnung ist nicht immer möglich

Ein generelles Verbot der Tierhaltung in der Mietwohnung ist für Vermieter ist nicht möglich.

Tierhaltung in der Mietwohnung gilt als vertragsgemäße Nutzung der Wohnung

Es kommt bei der Tierhaltung in einer Mietwohnung immer auf eine Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter an, die Umstände des Einzelfalls sind jeweils zu bewerten.

  • Gerichte sehen diese Problematik zwischenzeitlich so, dass das Halten von Haustieren zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört.
  • Können sich Mieter und Vermieter nicht einigen, dann kann ein Gericht die Interessenabwägung vornehmen.
    Urteil des Bundesgerichtshofes zu Tierhaltung in Mietwohnungen.

Anspruch auf die Haltung eines Haustiers - Verbot zur Tierhaltung im Mietvertrag der Wohnung

Es kann also sein, dass Mieter einen Anspruch auf eine Erlaubnis für die Tierhaltung haben. 

Hinweis


Genehmigung zur Tierhaltung in der Mietwohnung

Hier finden Sie einen Musterbrief für den Antrag auf Erlaubnis zur Tierhaltung.

Keine Erlaubnis des Vermieter zur Haltung eines Haustiers - Mieter hält trotzdem das Haustier

Erteilt der Vermieter keine Erlaubnis zur Tierhaltung und setzt sich der Mieter hierüber hinweg, so hat der Vermieter einen Entfernungs- und Unterlassungsanspruch gegen den Mieter.

  • Diesen Anspruch müsste der Vermieter gerichtlich durchsetzen und das Gericht prüft dann die Interessenlage, ob die Tierhaltung erlaubt oder verboten werden kann.

Was ist Kleintierhaltung?

Darunter fallen Tiere, die im kleinen Käfig, im Terrarium oder Aquarium gehalten werden.
Typische Kleintiere sind: Hamster, Rennmäuse, Meerschweinchen, Kaninchen.

Solche dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters angeschafft werden:
Kleintierhaltung in der Wohnung - was dürfen Mieter? 

Haltung von Kleintieren kann in der Regel nicht verboten werden

Die Haltung von Kleintieren, wenn diese nicht in übermäßiger Anzahl gehalten werden und keinen Gestank und auch keinen Lärm machen, darf ein Vermieter nicht verbieten - außer, es würde sich um gefährliche oder laute Kleintiere handeln.

Giftige oder laute Tiere zählen nicht zur erlaubten Kleintierhaltung

Die Ausnahme hierbei:

Giftige, also gefährliche Tiere, oder sehr laute Tiere (Papageien) sind von dieser Regelung ausgenommen.

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Redaktion


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