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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Verbot der Tierhaltung in der Wohnung ist nicht immer möglich
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in der Mietwohnung ist für Vermieter ist nicht möglich.
Tierhaltung in der Mietwohnung gilt als vertragsgemäße Nutzung der Wohnung
Es kommt bei der Tierhaltung in einer Mietwohnung immer auf eine Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter an, die Umstände des Einzelfalls sind jeweils zu bewerten.
- Gerichte sehen diese Problematik zwischenzeitlich so, dass das Halten von Haustieren zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört.
- Können sich Mieter und Vermieter nicht einigen, dann kann ein Gericht die Interessenabwägung vornehmen.
Urteil des Bundesgerichtshofes zu Tierhaltung in Mietwohnungen.
Anspruch auf die Haltung eines Haustiers - Verbot zur Tierhaltung im Mietvertrag der Wohnung
Es kann also sein, dass Mieter einen Anspruch auf eine Erlaubnis für die Tierhaltung haben.
- Klauseln im Mietvertrag oder in der Hausordnung, die eine Tierhaltung strikt verbieten, sind nicht wirksam.
Mietvertrag - Vermieter verbietet die Haltung von Hunden und Katzen.
- Aber immer gilt:
Es müssen die Interessen des Vermieters und der Nachbarn berücksichtigt werden.
Im Fall von Hunden und Katzen kann ein Verbot der Haltung gerechtfertigt sein, und der Vermieter muss dann auch keine Erlaubnis erteilen. - Ein Sonderfall sind z.B. gefährliche Hunde:
Vermieter kann die Haltung gefährlicher Hunde verbieten.
Genehmigung zur Tierhaltung in der Mietwohnung
Hier finden Sie einen Musterbrief für den Antrag auf Erlaubnis zur Tierhaltung.
Keine Erlaubnis des Vermieter zur Haltung eines Haustiers - Mieter hält trotzdem das Haustier
Erteilt der Vermieter keine Erlaubnis zur Tierhaltung und setzt sich der Mieter hierüber hinweg, so hat der Vermieter einen Entfernungs- und Unterlassungsanspruch gegen den Mieter.
- Diesen Anspruch müsste der Vermieter gerichtlich durchsetzen und das Gericht prüft dann die Interessenlage, ob die Tierhaltung erlaubt oder verboten werden kann.
Was ist Kleintierhaltung?
Darunter fallen Tiere, die im kleinen Käfig, im Terrarium oder Aquarium gehalten werden.
Typische Kleintiere sind: Hamster, Rennmäuse, Meerschweinchen, Kaninchen.
Kleintierhaltung in der Wohnung - was dürfen Mieter?
Haltung von Kleintieren kann in der Regel nicht verboten werden
Die Haltung von Kleintieren, wenn diese nicht in übermäßiger Anzahl gehalten werden und keinen Gestank und auch keinen Lärm machen, darf ein Vermieter nicht verbieten - außer, es würde sich um gefährliche oder laute Kleintiere handeln.
Giftige oder laute Tiere zählen nicht zur erlaubten Kleintierhaltung
Die Ausnahme hierbei:
Giftige, also gefährliche Tiere, oder sehr laute Tiere (Papageien) sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Ob ein ganz kleiner Hund als typisches Kleintier anzusehen ist, das kann sein, muss aber nicht.
Denn auch ein ganz kleiner Hund kann laut und damit sehr störend sein.
Bellen, Jaulen eines Hundes - ist das eine Ruhestörung?
Lesetipp
Ein Sonderfall ist der Blindenhund:
Redaktion
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