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Angefragter Suchbegriff: Katzen

Es wurden 6 Suchergebnisse gefunden:

Ein grundsätzliches Verbot zur Haltung von Katzen in einer Mietwohnung ist nicht möglich, aber Mieter müssen den Vermieter um Erlaubnis fragen. Katzenhaltung in der Mietwohnung ist eine übliche Nutzung, gehört zum üblichen Gebrauch Ein generelles Verbot

Wenn eine vom Vermieter formulierte Klausel im Mietvertrag als absolutes Verbot der Haltung von Hunden oder Katzen verstanden werden kann, dann ist diese unwirksam.   Mietvertrag enthielt Formularklausel zum Verbot der Tierhaltung und

Was Sie als Mieter wissen sollten:  Der Vermieter kann gegenüber dem Mieter eine Abmahnung aussprechen, und gleichzeitig seinen Mieter auffordern, das Tier aus der Wohnung zu entfernen, wenn dem Mieter keine ausdrückliche Erlaubnis für die

Liegen keine konkreten Gründe vor, die gegen die Hundehaltung in einer Wohnung sprechen, so kann Mietern von einem Vermieter nicht einfach die Erlaubnis zur Hundehaltung verweigert werden, wenn die Wohnung für die Tierhaltung groß genug ist, der

Stellt ein Mieter viele Terrarien in der Wohnung auf, so liegt die Vermutung nahe, dass es sich nicht mehr um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung handelt. Terrarium in der Mietwohnung Es könnte sein, dass der Mieter durch das Halten

Ständiges Bellen, Kläffen eines Hundes oder auch Jaulen im Haus müssen andere Mieter nicht akzeptieren, denn dies kann durchaus eine Ruhestörung, Lärmbelästigung sein, die nicht zu dulden ist. Bellen, Jaulen eines Hundes ist nicht