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Reptilien in der Mietwohnung halten - Was ist Mietern erlaubt?
Mieter dürfen ungiftige Reptilien in einem Terrarium halten. Ungiftige oder ungefährliche Schlangen, Echsen und andere Kleintiere, z.B. Rennmäuse, die in Käfigen oderTerrarien gehalten werden, zählen zur Kleintierhaltung.
Für die Kleintierhaltung ist keine Genehmigung des Vermieters erforderlich:
Kleintierhaltung in der Mietwohnung - was ist Mietern erlaubt?
Auch die Aufstellung eines Aquariums ist möglich:
Aquarium in der Mietwohnung aufstellen
Mieter hält viele Reptilien in Terrarien in seiner Mietwohnung
Mieter müssen beachten, dass keine zu große Zahl im Terrarium oder Terrarien gehalten werden. Was eine zu große Zahl ist, kann nur anhand der Beurteilung des Einzelfalls bestimmt werden.
Leicht könnte der Verdacht einer Zucht, einer gewerblichen Betätigung in der Wohnung aufkommen, Eine solche gewerbliche Nutzung ist in aller Regel nicht erlaubt.
Reptilien in der Wohnung halten - gewerbliche Nutzung?
Die Haltung und Zucht giftiger Reptilien in einer Mietwohnung ist für Mieter verboten
Die Haltung (auch die Zucht) von giftigen Reptilien ist Mietern ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet - der Vermieter wird in der Regel aber keine Erlaubnis erteilen.
Giftige Reptilien im Terrarium der Mietwohnung - Vermieter fordert Mieter zur Entfernung auf
Handelt es sich um giftige Reptilien (Schlangen, Skorpione etc.), von denen eine Gefährdung für andere ausgehen kann, so ist ein Verbot des Vermieters für die Haltung solcher Reptilien gerechtfertigt.
Werden ohne die Erlaubnis des Vermieters solche Tiere gehalten, dann darf der Vermieter die Entfernung des Tieres, der Tiere verlangen.
Wird das Tier bzw. werden die Tiere nicht entfernt, dann kann der Vermieter auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB).
Bei schwerwiegenden Verstoß kann der Vermieter sogar wegen vertragswidrigen Gebrauchs, vertragswidriger Nutzung die Wohnung kündigen.
Die Haltung exotischer Tiere in der Mietwohnung kann wegen Artenschutz nicht erlaubt sein
Exotische Tiere können besonders im Rahmen des Artenschutzes geschützt sein und dürfen dann gar nicht in einer Wohnung gehalten werden.
Steht ein Tier unter Artenschutz, so ist zu klären, ob es als Haustier überhaupt gehalten werden darf, bzw. welche Beschränkungen es für die Haltung in einer Wohnung gibt.
Redaktion
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