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Besucher, Gäste in der Mietwohnung - Erlaubnis des Vermieters

Grundsätzlich dürfen Mieterinnen und Mieter in ihrer Wohnung jederzeit Besuch, Gäste empfangen, ob regelmäßig oder unregelmäßig. 

Verbot des Vermieters - Mieter darf keinen Besuch in seiner Wohnung empfangen

Klauseln im Mietvertrag (oder in der Hausordnung), durch die Besuche vom Vermieter eingeschränkt werden sollen, sind unwirksam. 
Besuch, Gäste in der Mietwohnung - Verbot durch Vermieter 

Dies gilt auch, wenn sich der Besuch mit seinem Hund in der Wohnung des Mieters aufhält - es handelt sich dann nicht um eine verbotene Tierhaltung:
Als Mieter Besuch bekommen - Besuch bringt Haustier, Hund mit 

Besuch darf mehrere Wochen in der Wohnung des Mieters bleiben, wohnen

Es dürfen auch ohne weiteres Gäste, Freunde für mehrere Wochen in der Mietwohnung Besucher sein. Eine Erlaubnis des Vermieters ist hierfür nicht erforderlich:
Wie lange dürfen Mieter Besuch haben -  Erlaubnis des Vermieters 

Keine Ãœberbelegung durch Besuch beim Mieter

Allerdings darf die Wohnung durch Besucher, Gäste nicht überbelegt sein. Mieter müssen sich darauf einstellen, dass bei einem längerem Aufenthalt des Besuchs (über mehrere Wochen) beim Vermieter der Verdacht einer unbefugten Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung aufkommen kann, der Vermieter annimmt, dass es sich nicht um einen Besuch, sondern um eine Untervermietung handelt. 

Vermieter verlangt vom Mieter Auskunft über seine Gäste, Besuch 

Ist der Besuch bereits mehrere Wochen in der Wohnung, so kann der Vermieter Auskunft verlangen, ob es sich tatsächlich um einen Besuch von Gästen des Mieters handelt - denn der Vermieter hat dann die Vermutung, es könnte sich um eine nicht erlaubte Untervermietung handeln. 

Kommt es zu häufig wechselndem Besuch, dann kann auch der Verdacht aufkommen, dass der Mieter Zimmer gewerblich an Touristen vermietet - auch dies ist nicht erlaubt:
Wohnung an Touristen vermietet - Kündigung der Mietwohnung 

Hat der Vermieter den Eindruck, es handele sich um eine unerlaubte Untervermietung, dann kann eine Abmahnung die Folge sein. Der Vermieter fordert dann, dass die nicht erlaubte Untervermietung beendet wird:
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Kündigung Mietvertrag bei unerlaubter Untervermietung 

Urteil: Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung 

Vermieter schickt dem Mieter wegen dessen Besuchern, Gästen eine Abmahnung

Mieter sind für ihre Besucher verantwortlich. Gehen von Besuchern z.B. Störungen aus, und schickt der Vermieter deswegen eine Abmahnung, dann lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten:

  • Wird nach Abmahnung das vom Vermieter abgemahnte Verhalten fortgesetzt, dann kann der Vermieter grundsätzlich eine Kündigung aussprechen. 
  • Ob die Kündigung berechtigt ist, muss dann ggf. vor Gericht geklärt werden.

Vermieter erteilt Hausverbot gegen Besucher des Mieters

Der Vermieter kann auch nicht einfach ein Verbot aussprechen - ein Hausverbot kann nur bei vorliegenden Gründen möglich sein.

Vermieter erteilt Hausverbot gegenüber Besuchern des Mieters

Der Vermieter kann eventuell ein Hausverbot gegenüber Besuchern aussprechen, wenn

  • Besucher den Hausfrieden stören, Straftaten begehen, andere bedrohen oder beleidigen.
  • Mieter sind gegenüber dem Vermieter im Vertragsverhältnis für Störungen, die von ihrem Besuch ausgehen, immer verantwortlich.

Wenn es zu erheblichen Störungen durch Besucher gegenüber anderen Mietern oder dem Vermieter kommt, dann erhalten Sie als Mieter der Wohnung möglicherweise eine Abmahnung - Sie sollten umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, da eine Kündigung der Wohnung drohen kann.

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Weitere Einzelheiten zum Thema Besuch:​​

Krankenpflege - Pflegeperson in die Wohnung aufnehmen

Krankenpflege in der Wohnung - Pflegepersonal wohnen lassen

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