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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
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Unerlaubte Untervermietung - Kündigung der Wohnung als Folge
Wird der Mietvertrag der Wohnung wegen unerlaubter Untervermietung gekündigt, dann sind in einem Rechtsstreit die Umstände des Einzelfalls genau zu prüfen. Auch eine Interessenabwägung ist im Einzelfall erforderlich.
Kündigung der Wohnung - unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund
Unerlaubte Untervermietung kann ein Grund für eine Kündigung des Mietvertrags sein. Grundsätzlich braucht man als Mieter eine Erlaubnis des Vermieters, wenn man jemanden als Untermieter in die Mietwohnung aufnehmen möchte.
- Eine solche Erlaubnis muss der Vermieter nur erteilen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, unterzuvermieten. Die Erlaubnis muss eingeholt werden, bevor der Untermieter in die Wohnung einzieht.
Die unerlaubte Untervermietung ist eine Vertragsverletzung, kann zur Kündigung führen
Nimmt man als Mieter einen Untermieter auf, ohne im Besitz der notwendigen Erlaubnis des Vermieters zu sein, begeht man eine Verletzung des Mietvertrags, die einen Kündigungsgrund darstellen kann.
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung des Mietvertrags
Eine solche Vertragsverletzung liegt nach der Rechtsprechung auch dann vor, wenn der Mieter letztlich einen Anspruch auf Erteilung der Unterverimetungserlaubnis gehabt hätte, diese aber eben nicht rechtzeitig eingeholt hat.
Einzelfallprüfung des Kündigungsgrunds wegen nicht erlaubter Untervermietung
Ob eine solche Vertragsverletzung letztlich einen ausreichenden Grund für eine berechtigte Kündigung bildet, prüfen die Gerichte anhand der Umstände des Einzelfalls, nehmen eine Interessenabwägung vor.
Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung - Interessenabwägung
Im Rahmen der Interessenabwägung spielt z.B. eine Rolle, ob der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat und ob vernünftige Gründe dafür vorliegen;
- ein solches Interesse kann familiäre, sonstige persönliche oder wirtschaftliche Gründe haben. Erlaubnis zur Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung
- Umgekehrt kann ein wichtiger Grund in der Person des Untermieters gegen eine Pflicht des Vermieters sprechen, die Erlaubnis zu erteilen.
Besser ist es also in jedem Fall, es nicht so weit kommen zu lassen, dass der Vermieter wegen unerlaubter Untervermietung kündigt, denn das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung ist natürlich nicht vorhersehbar, bzw. sollte man sich nicht auf einen positiven Ausgang eines Rechtsstreits verlassen.
Redaktion
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