Logo

Unerlaubte Untervermietung - Kündigung der Wohnung als Folge

Wird der Mietvertrag der Wohnung wegen unerlaubter Untervermietung gekündigt, dann sind in einem Rechtsstreit die Umstände des Einzelfalls genau zu prüfen. Auch eine Interessenabwägung ist im Einzelfall erforderlich.

Kündigung der Wohnung - unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund

Unerlaubte Untervermietung kann ein Grund für eine Kündigung des Mietvertrags sein. Grundsätzlich braucht man als Mieter eine Erlaubnis des Vermieters, wenn man jemanden als Untermieter in die Mietwohnung aufnehmen möchte.

Die unerlaubte Untervermietung ist eine Vertragsverletzung, kann zur Kündigung führen 

Nimmt man als Mieter einen Untermieter auf, ohne im Besitz der notwendigen Erlaubnis des Vermieters zu sein, begeht man eine Verletzung des Mietvertrags, die einen Kündigungsgrund darstellen kann.
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung des Mietvertrags

Eine solche Vertragsverletzung liegt nach der Rechtsprechung auch dann vor, wenn der Mieter letztlich einen Anspruch auf Erteilung der Unterverimetungserlaubnis gehabt hätte, diese aber eben nicht rechtzeitig eingeholt hat.

Einzelfallprüfung des Kündigungsgrunds wegen nicht erlaubter Untervermietung

Ob eine solche Vertragsverletzung letztlich einen ausreichenden Grund für eine berechtigte Kündigung bildet, prüfen die Gerichte anhand der Umstände des Einzelfalls, nehmen eine Interessenabwägung vor.

Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung - Interessenabwägung

Im Rahmen der Interessenabwägung spielt z.B. eine Rolle, ob der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat und ob vernünftige Gründe dafür vorliegen;

Besser ist es also in jedem Fall, es nicht so weit kommen zu lassen, dass der Vermieter wegen unerlaubter Untervermietung kündigt, denn das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung ist natürlich nicht vorhersehbar, bzw., man sollte sich nicht auf einen positiven Ausgang eines Rechtsstreits verlassen.



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: