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Kündigung des Vermieters - Räumung Wohnung innerhalb einer Woche

Ein Schreiben des Vermieters, der - etwa in der Kündigung - die Räumung der Mietwohnung innerhalb kurzer Frist, z.B. einer Woche verlangt, muss Sie nicht in Panik versetzen.

Schreiben des Vermieters - Räumungsaufforderung

Bekommen Sie vom Vermieter ein Schreiben, in dem verlangt wird, dass Sie die Mietwohnung umgehend räumen sollen, dann ist es meist nicht so, dass Sie in der nächsten Woche auf der Straße sitzen.

  • Die Räumung der Wohnung kann überhaupt nur verlangt werden, wenn der Mietvertrag wirksam gekündigt worden ist.
  • Eine Räumung kann auch nur durchgesetzt werden, wenn ein vollstreckbares Räumungsurteil vorliegt.

Räumungsaufforderung im Kündigungsschreiben

Oft verlangen Vermieter im Kündigungsschreiben, dass die Wohnung in einer ganz kurzen Frist geräumt und zurückgegeben werden soll, z.B:

"Die Wohnung ist innerhalb einer Woche zu räumen, bis zum ... an mich zurückzugeben"

Aber es ist keineswegs so, dass der Vermieter selbst Sie nach Ablauf dieser Frist auf die Straße setzen und die Schlösser austauschen darf.

  • Nur ein Gericht kann Mieter zur Räumung einer Wohnung verpflichten.

Vermieter fordert, dass die Räumung der Wohnung innerhalb einer Woche erfolgen soll

Wie ernst ein solcher Satz in einem Schreiben des Vermieters zu nehmen ist, hängt davon ab, 

  • ob eine fristlose Kündigung vorliegt; nur dann macht "sofortige Räumung" überhaupt einen Sinn;
  • ob eine solche Räumungsaufforderung im Kündigungsschreiben enthalten ist, 
  • ob eine Kündigung vorliegt und die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist,
  • ob schon ein Urteil des Amtsgerichts vorliegt, wonach Sie die Wohnung zu räumen haben,
  • ob dieses Urteil schon rechtskräftig ist,
  • ob schon die Zwangsvollstreckung für die Räumung eingeleitet ist.

Räumungsaufforderung - fachkundige Beratung aufsuchen!

Es kommt also auf die Einzelheiten an, und Sie können als Mieterin oder Mieter vielleicht nicht genau übersehen, wie Ihre rechtliche Situation ist.

Sie sollten daher beim Erhalt einer schriftlichen Räumungsaufforderung umgehend eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, damit geklärt werden kann, wie ernst die Lage ist, und was von Ihrer Seite getan werden sollte.

Räumungsaufforderung, Kündigung - soziale Wohnhilfe

Wenn Sie vom Vermieter eine Räumungsaufforderung oder eine Kündigung erhalten haben, ist das jedenfalls ein Zeichen dafür, dass Ihr Wohnungs-Mietverhältnis ernsthaft bedroht sein könnte.

Mit diesem Schreiben können Sie sich auch an die Stelle in Ihrer Stadt wenden, die dafür zuständig ist, Menschen, die ihren Wohnraum verlieren, zu helfen, die sogenannte Soziale Wohnhilfe.

  • Spätestens wenn die rechtliche Beratung ergeben hast, dass das Schreiben der Vermieterseite durchaus gefährlich ist, sollten Sie sich auch an dieses Amt wenden, denn erfahrungsgemäß braucht man auch dort etwas Zeit.
  • Dokumentieren Sie, wann und bei wem Sie beim Amt gewesen sind.



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