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Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Prüfung Anforderungen

Ist eine Kündigung für die Wohnung zugegangen, dann sollten Betroffene die Berechtigung (den Grund) prüfen und auch immer, ob der Vermieter für die Kündigung der Wohnung die formellen Anforderungen erfüllt hat. Das geht meist nicht ohne anwaltliche Unterstützung.

Anforderungen an eine Kündigung des Mietvertrags der Wohnung durch Vermieter

Die Kündigung muss formgerecht sein:

  • Mietvertrag muss schriftlich gekündigt werden.
    Nur eine schriftliche Kündigung ist wirksam.
  • Ist die Kündigung unterschrieben
    Eine nicht unterschriebene Kündigung ist unwirksam.
    Auf diesen Fehler sollten Sie den Vermieter keinesfalls aufmerksam machen.
    Bewahren Sie aber unbedingt das Original der Kündigung auf!
  • Ist die Kündigung der Wohnung bei mehreren Vertragspartnern des Vermieters allen Mietern zugegangen?
    Kündigung Wohnung - jeder Mieter muss die Kündigung bekommen 

​​​​​​​Kündigung der Wohnung durch Vermieter mit Vollmacht im Namen von allen Vermietern 

  • Prüfen Sie: Stammt die Kündigung wirklich von Ihrem Vermieter?
  • Hat die Kündigung nur einer von mehreren Vermietern oder ein Verwalter oder ein sonstiger Vertreter, z.B. ein Rechtsanwalt unterschrieben, dann muss der Kündigung eine Originalvollmacht beigefügt sein.
    - Wenn zwischen dem Vermieter und demjenigen, der die Kündigung unterzeichnet hat, sogar mehrere Gesellschaften oder Personen stehen, muss die gesamte Kette durch Originalvollmachten nachgewiesen sein.

    Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten 
  • Sind mehrere Einzelpersonen Ihre Vermieter, so kann es erforderlich sein, dass alle Vermieter die Kündigung unterschrieben haben.
    Dies sollten Sie von einem Anwalt überprüfen lassen.
Hinweis


Die Rüge, dem Kündigungsschreiben habe keine ausreichende Vollmacht beigelegen (Vollmachtsrüge), muss „unverzüglich“ der Gegenseite mitgeteilt werden, d.h. so schnell wie möglich — ein paar Tage Zeit haben Sie aber, einen Anwalt um Rat zu fragen.

Formelle Anforderungen in besonderen Fällen - Vermieterwechsel, mehrere Eigentümer

  • Besonders sorgfältig müssen Sie prüfen lassen, wenn sich jemand als neuer Eigentümer des Hauses oder der Wohnung meldet und die Kündigung erklärt.
  • Die Kündigung muss, wenn der Mietvertrag auf mehrere in der Wohnung lebende Mieter ausgeschrieben ist, sich in der Regel (es kann Ausnahmen geben!) an alle Mieter richten und das Schreiben muss entsprechend adressiert sein.

Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter - Angabe der Wohnung

Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter - Angabe des Grundes, Kündigungsgründe

  • In dem Kündigungsschreiben müssen die Kündigungsgründe genannt sein.
    Ist vom Vermieter kein Grund bzw. sind keine Gründe angegeben, dann ist die Kündigung nicht wirksam!

Kündigung der Wohnung - ob es eine ordentliche oder fristlose Kündigung ist, ist anzugeben

Wichtig ist, wann Ihnen die Kündigung zugestellt wurde.

Heben Sie deshalb den Briefumschlag auf, in dem die Kündigung war.

Kündigung der Wohnung erhalten - was kann ich als betroffener Mieter tun?

Wurde Ihnen eine Kündigung zugestellt, dann sollten Sie sofort fachkundigen, anwaltlichen Rat zur Prüfung Ihres Falles in Anspruch nehmen.

  • Bevor Sie mit dem Vermieter in Kontakt treten:
    Es ist oft besser sich zunächst schnell beraten zu lassen, erst dann (oder durch den Anwalt) ggf. Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.

Prüfen Sie, ob Sie Widerspruch gegen die Kündigung einlegen wollen: 
Soziale Härtegründe für Widerspruch gegen ordentliche Kündigung

Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob eine Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Kündigung sinvoll ist:
Feststellungsklage zur Abwehr der Kündigung des Mietvertrags 

Überlegen Sie ggf. auch, ob sich vielleicht Vorteile für Sie ergeben könnten, die Wohnung bei dieser Gelegenheit aufzugeben.

Die Kündigung des Vermieters eröffnet Ihnen vielleicht besondere Möglichkeiten - vorausgesetzt, Sie können mit Sicherheit eine andere Wohnung finden.
Auszug, Aufgabe der Mietwohnung - Entschädigung, Abfindung 
Bietet Ihnen der Vermieter eine gute Abfindung an, dann kann ein Aufhebungsvertrag für den Mietvertrag in Frage kommen: 
Mietaufhebungsvereinbarung, Mietaufhebungsvertrag abschließen  



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