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Mehrere Personen sind Vermieter der Wohnung - gemeinsam Handeln
Als Vermieter Ihrer Wohnung können mehrere Personen auftreten - diese Personen müssen grundsätzlich Ihnen gegenüber gemeinschaftlich handeln.
Manchmal erwerben Personen ein Hausgrundstück gemeinsam, haben dafür aber keine Gesellschaft gegründet, erben ein Haus.
- In diesen Fällen besteht Ihr Vertragspartner - der Vermieter - aus mehreren Personen.
Mehrere Eigentümer sind Vermieter einer Mietwohnung - Gemeinschaftliches Handeln
Grundsätzlich müssen diese Personen Ihnen gegenüber gemeinschaftlich handeln, und zwar bei allen wesentlichen rechtlichen Handlungen.
- Hat keiner der Vermieter eine entsprechende Vollmacht der anderen, dann müssen alle gemeinschaftlich einen Vertrag unterschreiben,
ebenso eine Vertragsänderung,
gemeinsam eine Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen,
ggf. eine Kündigung aussprechen.
usw.
Mehrere Vermieter können bestimmen, das ein Vermieter mit Vollmacht handeln darf
Es können aber auch alle Vermieter einen Vertreter (oder einige) bestimmen, und entsprechende Vollmacht erteilen:
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese?
Mehrere Personen als Vermieter einer Wohnung handeln nicht gemeinsam gegenüber Mieter
Dies kann besonders wichtig sein, wenn der/die Vermieter das gemeinschaftliche Handeln für die Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen nicht befolgen.
Dadurch kann eine Erklärung, die nicht gemeinschaftlich abgegeben, unterschrieben wurde, nicht wirksam sein, wenn keine entsprechende Vollmacht gegeben ist, Mietern vorgelegt wird.
- Auch eine Hausverwaltung braucht für das Handeln gegenüber dem Mieter eine vom Eigentümer / bzw. den Vermietern ausgestellte Vollmacht.
Handeln einer Erbengemeinschaft gegenüber Mietern eines Mietshauses, einer Mietwohnung
Auch durch Erbschaft kommen oft mehrere Personen zu gemeinschaftlichem Hauseigentum oder Wohnungseigentum:
Die Erbengemeinschaft als Vermieter im Mietrecht
- Eine solche Vollmacht muss Ihnen wenigstens einmal schriftlich im Original vorgelegt werden.
Vermieter der Mietwohnung ist eine Gesellschaft, eine Firma, z.B. eine GbR
- Mehrere Personen, die eine Gesellschaft gegründet haben, sind anders zu beurteilen:
Gesellschaft, Firma als Vermieter von Wohnungen - Einzelheiten
GbR als Wohnungsvermieter - Namen, Adresse der Gesellschafter
Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich als Ihr Vermieter auftreten, sollten Sie darauf bestehen, dass diese Personen genau im Mietvertrag aufgeführt werden, und schriftlich klar gestellt wird, wer diese Personengruppe vertreten darf.
- Notfalls, wenn Ihnen keine Vollmacht vorgelegt wird, sollten Sie eine Vollmachtsrüge erheben:
Vollmachtsrüge - Vollmachtsmangel unverzüglich rügen, mitteilen
Unverzüglich Handeln als Mieter - wie schnell muss man reagieren? - Aus Beweisgründen immer schriftlich und nachweisbar:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
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Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten
Urteil: Kündigung Mietvertrag, Wohnung - mehrere Personen sind Vermieter
Wenn Eheleute Vermieter sind, eine Kündigung ausgesprochen wird:
Eheleute, Ehepartner wollen Mietvertrag kündigen
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