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Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Prüfung Anforderungen
Prüfen Sie, ob der Vermieter für die Kündigung der Wohnung die formellen Anforderungen erfüllt hat.
Kündigung des Mietvertrags der Mietwohnung durch Vermieter - formgerecht, Anforderung
- Mietvertrag muss schriftlich gekündigt werden.
Nur eine schriftliche Kündigung ist wirksam. - Ist die Kündigung unterschrieben?
Eine nicht unterschriebene Kündigung ist unwirksam.
Auf diesen Fehler sollten Sie den Vermieter keinesfalls aufmerksam machen.
Bewahren Sie aber unbedingt das Original der Kündigung auf! - Zu prüfen ist auch, ob die Kündigung der Wohnung bei mehreren Vertragspartnern des Vermieters allen Mietern zugegangen ist:
Kündigung Wohnung - jeder Mieter muss die Kündigung bekommen
​​​​​​​Ist die Kündigung mit Vollmacht im Namen, tatsächlich von allen Vermietern ausgesprochen?
- Stammt die Kündigung wirklich von Ihrem Vermieter?
Sind mehrere Einzelpersonen Ihre Vermieter, so kann es erforderlich sein, dass alle Vermieter die Kündigung unterschrieben haben.
Dies sollten Sie von einem Anwalt überprüfen lassen. - Hat die Kündigung nur einer von mehreren Vermietern oder ein Verwalter oder ein sonstiger Vertreter, z.B. ein Rechtsanwalt unterschrieben, dann muss der Kündigung eine Originalvollmacht beigefügt sein.
Wenn zwischen dem Vermieter und demjenigen, der die Kündigung unterzeichnet hat, sogar mehrere Gesellschaften oder Personen stehen, muss die gesamte Kette durch Originalvollmachten nachgewiesen sein. - Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten
Die Rüge, dem Kündigungsschreiben habe keine ausreichende Vollmacht beigelegen (Vollmachtsrüge), muss „unverzüglich“ der Gegenseite mitgeteilt werden, d.h. so schnell wie möglich — ein paar Tage Zeit haben Sie aber, einen Anwalt um Rat zu fragen.
Formelle Anforderungen in besonderen Fällen - Vermieterwechsel, mehrere Eigentümer
- Besonders sorgfältig müssen Sie prüfen lassen, wenn sich jemand als neuer Eigentümer des Hauses oder der Wohnung meldet und die Kündigung erklärt.
- Die Kündigung muss, wenn der Mietvertrag auf mehrere in der Wohnung lebende Mieter ausgeschrieben ist, sich in der Regel (es kann Ausnahmen geben!) an alle Mieter richten und das Schreiben muss entsprechend adressiert sein.
Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter - Angabe der Wohnung
- Die Kündigung muss die Mietsache, also die genaue Bezeichnung Ihrer Wohnung oder den Mietvertrag angeben.
Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter - Angabe des Grundes, Kündigungsgründe
- In dem Kündigungsschreiben müssen die Kündigungsgründe genannt sein.
Ist vom Vermieter kein Grund bzw. sind keine Gründe angegeben, dann ist die Kündigung nicht wirksam!
Kündigung der Wohnung - ob es eine ordentliche oder fristlose Kündigung ist, ist anzugeben
- Es muss klar mitgeteilt sein, ob eine fristlose Kündigung gewollt ist (also eine sofortige oder ganz kurzfristige Räumung),
oder zu welcher Frist der Mietvertrag beendet werden soll:
Kündigung Mietwohnung durch Vermieter - Angabe Kündigungsfrist
Wichtig ist, wann Ihnen die Kündigung zugestellt wurde.
Heben Sie deshalb den Briefumschlag auf, in dem die Kündigung war.
Wurde Ihnen eine Kündigung zugestellt, dann sollten Sie sofort fachkundigen, anwaltlichen Rat zur Prüfung Ihres Falles in Anspruch nehmen.
- Bevor Sie mit dem Vermieter in Kontakt treten:
Es ist oft besser sich zunächst schnell beraten zu lassen, erst dann (oder durch den Anwalt) ggf. Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.
Prüfen Sie, ob Sie Widerspruch gegen die Kündigung einlegen wollen:
Soziale Härtegründe für Widerspruch gegen ordentliche Kündigung
Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob eine Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Kündigung sinvoll ist:
Feststellungsklage zur Abwehr der Kündigung des Mietvertrags
Überlegen Sie ggf. auch, ob sich vielleicht Vorteile für Sie ergeben könnten, die Wohnung bei dieser Gelegenheit aufzugeben.
Die Vermieterkündigung eröffnet Ihnen vielleicht besondere Möglichkeiten - vorausgesetzt, Sie können mit Sicherheit eine andere Wohnung finden.
Auszug, Aufgabe der Mietwohnung - Entschädigung, Abfindung
Bietet Ihnen der Vermieter eine gute Abfindung an, dann kann ein Aufhebungsvertrag in Frage kommen:
Mietaufhebungsvereinbarung, Mietaufhebungsvertrag abschließen
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