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Kündigung Wohnung wegen Mietschulden, unpünktliche Zahlung

Bekommt der Vermieter die Miete für die Wohnung nicht in voller Höhe und pünktlich, dann kann er aufgrund eines aufgelaufenen Zahlungsrückstands wegen bestehender Mietschulden den Mietvertrag kündigen.

Mietschulden von mehr als einer Monatsmiete - Vermieter kann Wohnung kündigen

Haben Mieter - z.B. wegen einer Mietminderung, wegen eines ausgeübten Zurückbehaltungsrechts oder wurde die Betriebskostennachzahlung nicht geleistet und bestehen aus Sicht des Vermieters Rückstände von mehr als einer Monatsmiete, dann kann der Vermieter - ohne vorherige Abmahnung - eine ordentliche Kündigung, also mit der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfrist - aussprechen: 
Kündigung Mietvertrag wegen Mietschulden, Zahlungsrückstand 

Mietschulden - fristlose Kündigung der Wohnung möglich

Bestehen aus Sicht des Vermieters erhebliche Mietrückstände, dann kann der Vermieter fristlos kündigen, § 543 BGB
Miete nicht bezahlt, Mietschulden - Fristlose Kündigung Mietvertrag 

Zu einem entsprechenden Rückstand kann es z.B. dadurch kommen, dass aus früheren Monaten ein Rückstand aufgelaufen ist, und dann die aktuelle Miete nicht pünktlich bezahlt wird: 
Unpünktliche Zahlung der Miete als Grund für fristlose Kündigung 

  • Vermieter können das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn ein Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Rückstand geraten ist. Das Gesetz, so der Bundesgerichtshof, beziehe sich bei der Formulierung "für zwei aufeinanderfolgende Termine" nur darauf, dass ein Mieter in Verzug sei, weil zu beiden Terminen die Miete nicht vollständig bezahlt wurde.

Mietschulden und fristlose Kündigung - wie groß ist ein nicht unerheblicher Mietrückstand?

Der Gesamtrückstand an zwei aufeinanderfolgenden Terminen ist laut Bundesgerichtshof dann nicht mehr unerheblich, wenn dieser die für einen Monat zu zahlende Miete übersteigt, eine fristlose Kündigung des Mietvertrags kann deswegen ausgesprochen werden.
Es kommt in solchen Fällen nicht darauf an, dass für einen jeweils entstehenden monatlichen Mietrückstand eine gesonderte Bewertung wegen der Erheblichkeit einer rückständigen Miete vorgenommen werden muss, wenn die Mietschuld eine Monatsmiete übersteigt. 
BGH: Fristlose Kündigung - Mietschuld höher als eine Monatsmiete 

Fristlose Kündigung mit Zahlung der Mietschulden unwirksam machen

Eine fristlose Kündigung kann - wenn dasselbe nicht innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal vorgekommen ist - durch Nachzahlung des Mietrückstands (sogenannte Abwendungszahlung) - unwirksam gemacht werden: 
Fristlose Kündigung unwirksam machen - Mietschulden bezahlen 

Mietschulden wegen zu hoher Mietminderung - fristlose Kündigung

Ist eine Mietminderung zu hoch gewesen, dann können sehr hohe Mietrückstände aufgelaufen sein, dann eine Kündigung des Vermieters bestätigt wird, auch eine fristlose.
Urteil: Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags 

Hinweis


Kommt es zum Prozess über die Kündigung des Vermieters wegen Mietschulden, dann müssen Mieter nachweisen, dass in Wahrheit kein erheblicher Mietrückstand bestand, z.B. weil sie in dieser Höhe die Miete mindern durften.

Zahlung von Mietschulden - ordentliche fristgemäße Kündigung des Vermieters bleibt wirksam

Unpünktliche Mietzahlung führt zu Mietrückstand und zur Kündigung der Wohnung

Der Vermieter hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass er jeden Monat die volle Miete erhält, und zwar zur festgelegten Fälligkeit: 
Miete pünktlich und vollständig zahlen - Folgen bei Verstoß 

Die Miete ist pünktlich zu zahlen. Dies bedeutet, dass die Ãœberweisung der Miete bis zum 3. Werktag bei der Bank sein muss, wenn nicht ausdrücklich und nachweisbar ein anderer Zahlungstermin vereinbart ist: 
Monatliche Miete - bis wann ist die Zahlung pünktlich? 

Die unpünktliche Mietzahlung kann zur Kündigung der Wohnung führen

Nicht nur Mietschulden, auch die unpünktliche Zahlung der monatlichen Mieten kann zur Kündigung der Wohnung führen:
Unpünktliche Mietzahlung - Kündigung Mietvertrag der Mietwohnung 


Redaktion


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