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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Kündigungsgrund Wohnung - berechtigtes Interesse des Vermieters
Hat der Vermieter eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags ausgeprochen, so ist immer zu prüfen, ob der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung der Wohnung des Mieters hat. Ein Widerspruch gegen die Kündigung wegen Vorliegen eines Härtegrunds kann möglich sein.
Kündigung der Wohnung durch Vermieter ohne ein berechtigtes Interesse
Der Vermieter braucht kein berechtigtes Interesse für das Aussprechen einer Kündigung, wenn:
- Wohnraum, Zimmer, nur für einen vorübergehenden Gebrauch vermietet sind,
- wenn ein vermietetes Zimmer, Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist und vom Vermieter möbliert vermietet ist (aber nicht an eine Familie)
Untervermietung, Untermietvertrag - welche Kündigungsfrist gilt?
- Wohnraum Teil eines Studentenwohnheims ist,
- das Haus nur zwei Wohnungen (z.B. sogenannte Einliegerwohnung hat) und eine dieser Wohnungen vom Vermieter bewohnt ist.
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter aus berechtigtem Interesse
Für Vermieter kann es unterschiedliche Kündigungsgründe für eine ordentliche Kündigung der Mietwohnung aus berechtigtem Interesse geben:
Gekündigte Mietwohnung - Gründe prüfen - Interessenabwägung muss vorgenommen werden
Immer sind den möglicherweise berechtigen Interessen des Vermieters an einer Kündigung auch die Interessen der Mieter gegenüberzustellen.
- Nur wenn die Interessenabwägung ergibt, dass im Einzelfall das berechtigte Interesse des Vermieters das Mieterinteresse an der Aufrechterhaltung des Mietvertrages überwiegt, kann die Kündigung des Vermieters Erfolg haben.
Soziale Härtegründe für Widerspruch gegen ordentliche Kündigung
Kündigung des Mietvertrags für Mietwohnung wegen Vertragsverletzung - Grund
Welches berechtigte Interesse des Vermieters für eine Kündigung ausreicht, ist jeweils im Einzelfall gesondert zu prüfen, z.B., ob
- der Mieter mietvertragliche Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich verletzt hat:
Kündigung der Mietwohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter.
Für das Durchsetzen einer Kündigung seitens des Vermieters wegen eines Vertragsverstoßes muss der Mieter in der Regel schuldhaft gehandelt haben.
Beispiele:
- Ständige, wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung
- Häufige Störungen des Hausfriedens
- unpünktliche Zahlung der Miete
- Mietschulden
- Überlassung von Räumen bzw. der Wohnung an Dritte (unerlaubte Untervermietung, auch Überbelegung)
- Verstoß gegen ein wirksames Verbot zur Haltung von Haustieren
- eine unberechtigt geltend gemachte zu hohe Mietminderung, die zu Mietschulden führt
- usw.
Achtung:
Auch wenn ein Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten auf das Verschulden von einzelnen Untermietern, Mitmietern oder erlaubten Mitbewohnern zurückzuführen ist, so müssen sich alle Mieter dies ggf. zurechnen zu lassen.
Die wirksame Kündigung des Mietvertrags kann im Einzelfall möglich sein, auch wenn z.B. nur ein Mieter für eine Vertragsverletzung verantwortlich ist.
Berechtigtes Interesse an einer Wohnungskündigung - Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung
Mittlerweile ist eine Eigenbedarfskündigung ein oft vorkommender Grund. Auch hier sollte eine eingehende Prüfung der Kündigung vorgenommen werden:
Ein besonderes Thema im Rahmen der Kündigung eines Mietvertrags ist, die Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung.
- ​​​​​​​Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung.
Wirtschaftliche Verwertung: Für eine Kündigung des Mietvertrags aus wirtschaftlichen Gründen ist es nicht ausreichend, wenn der Vermieter an einen anderen Mieter zu einer höheren Miete neu vermieten könnte, oder dass er das Haus oder die Wohnung besser (zu einem höheren Preis) verkaufen könnte, wenn die Wohnung leer ist.
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