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Mieter verhindert Arbeiten in der Wohnung - fristlose Kündigung

Verhindern Mieter die Ausführung von erforderlichen Arbeiten in ihrer Wohnung, z.B. auch die Durchführung einer Modernisierung, so kann dies zur fristlosen Kündigung der Wohnung führen.

Mieter lässt Arbeiten in seiner Wohnung nicht zu, fristlose Kündigung möglich

Der Bundesgerichtshof hat das Recht des Mieters, sich gegen Modernisierungen / Instandsetzungen des Vermieters zu wehren, entscheidend eingeschränkt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) meint, dass ein Vermieter ein Mietverhältnis fristlos kündigen kann, wenn der Mieter die Arbeiten verhindert, Firmen zur Durchführung von Arbeiten nicht in die Wohnung lässt.

Verhinderung von Modernisierungsarbeiten in der Wohnung - Duldungsklage vor Gericht

Die Verhinderung von Arbeiten kann somit zu einem Kündigungsrisiko für Mieter führen, auch wenn noch kein Urteil über die Verpflichtung zur Duldung von Arbeiten gegen den Mieter vorliegt. 

Duldungsklage des Vermieters wegen Durchführung von Arbeiten in der Wohnung

Statt der bisher nahezu unumstrittenen Rechtsprechung, dass zunächst durch ein Urteil, das den Mieter zur Duldung von Arbeiten verpflichtet, der Zugang zur Mietwohnung vom Vermieter erstritten werden musste, ist es für Vermieter nun durchaus möglich, anstelle des bisher zu führenden Duldungsprozesses sofort zur fristlosen Kündigung zu greifen und Räumungsklage gegen den Mieter erheben.

Mietern kann nur geraten werden, so vorsichtig wie möglich mit einer Zutrittsverweigerung nach der Ankündigung von Arbeiten umzugehen. 

Fristlose Kündigung der Wohnung, weil Mieter Arbeiten in seiner Wohnung nicht zulässt

Eine fristlose Kündigung könne wirksam sein - so der Bundegerichtshof - wenn die Arbeiten für die Erhaltung des Mietobjekts und seines wirtschaftlichen Werts von wesentlicher Bedeutung für den Vermieter sind, und ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Vermieters an einer alsbaldigen Durchführung der Maßnahmen besteht. 


Harald Schäfer, Rechtsanwalt
12165 Berlin
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