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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Mietschulden - Kündigung der Wohnung durch Zahlung abwehren
Kündigt der Vermieter die Wohnung wegen Mietschulden, dann kann eine Abwehr der Kündigung durch Zahlung der Mietschulden möglich sein.
Kündigung der Wohnung wegen Mietschulden abwehren
- Durch Zahlung sämtlicher aufgelaufenen Mietrückstände, Mietschulden, können Mieter eine fristlose Kündigung unwirksam machen:
Fristlose Kündigung unwirksam machen - Mietschulden bezahlen - nicht aber eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung des Vermieters wegen Mietschulden:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
Fristlose Kündigung des Mietvertrags durch Zahlung der Mietschulden abwehren
- Achtung:
Die Abwendungszahlung macht nur die fristlose Kündigung unwirksam. - Hat der Vermieter zugleich oder zusätzlich zur fristlosen Kündigung eine ordentliche Kündigung (mit Kündigungsfrist) ausgesprochen, dann wird die ordentliche Kündigung durch die Abwendungszahlung nicht unwirksam und es kann daher sein, dass der Mieter aus der Wohnung ausziehen muss.
Nicht nur durch Zahlung der Mietschulden kann die fristlose Kündigung unwirksam gemacht werden, sondern auch durch die rechtzeitige Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle, die die Mietrückstände übernimmt.
Ordentliche Kündigung des Mietvertrages durch Zahlung von Mietschulden abwehren
Es kann aber auch bei einer ordentlichen Kündigung sinnvoll sein, alle Mietrückstände schnell zu bezahlen, so dass in einem dann folgenden Gerichtstermin wegen der Kündigung der Wohnung keine Mietschulden mehr offen sind.
- Das Gericht kann bei einer ordentlichen Kündigung für den Einzelfall abwägen, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist.
- Das Verhalten des Mieters nach der Kündigung kann das Gericht positiv zu Gunsten des Mieters werten. Dazu gehört auch die Bezahlung bestehender Mietschulden.
Sie müssen mit solch einer Zahlung nicht auf berechtigte Ansprüche gegen den Vermieter verzichten.
Wenn Sie Forderungen gegen den Vermieter haben, z.B. wegen einer berechtigten Mietminderung, dann sollten Sie bei der Zahlung schriftlich einen Vorbehalt formulieren:
Miete unter Vorbehalt zahlen - ist dem Vermieter mitzuteilen
Später können Sie das, was der Vermieter zu Unrecht erhalten hat, zurückfordern, und Sie können den Vermieter - in demselben Prozess / Rechtsstreit oder mit einer anderen Klage auch auf Rückzahlung von zu viel bezahlter Miete verklagen:
Mietminderung - wie zuviel bezahlte Miete zurück bekommen?
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