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Vertragswidrige Nutzung der Mietwohnung - Kündigung als Folge

Normalerweise ist im Mietvertrag für die Wohnung festgelegt, wie die Wohnung genutzt werden darf. Der häufigste Nutzungszweck ist, dass die Wohnräume ausschließlich zum Zweck des Wohnens vermietet werden. Weichen Mieter vom vereinbarten Nutzungzweck ab, dann kann dies eine vertragswidrige Nutzung sein, die den Vermieter zur Kündigung berechtigt.

Bei Abschluss des Mietvertrags für die Wohnung wird der Nutzungszweck vereinbart

Auch wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Wohnung nur zum Wohnen genutzt werden darf:

Der Wohnzweck kann nicht so absolut, zu eng ausgelegt werden.

Freiberufliche Nutzung der Wohnung - wird der übliche Rahmen überschritten?

Auch die erlaubte Nutzung der Wohnung zu freiberuflichen Zwecken kann den Rahmen einer normalerweise gestatteten Nutzung überschreiten, z.B. wenn Publikumsverkehr stattfindet, häufig geschäftlich Besucher in der Wohnung sind.
Freiberufliche Nutzung der Mietwohnung - Erlaubnis erforderlich?

Teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung kann vereinbart, im Mietvertrag beschrieben sein

Im Mietvertrag ist eine teilgewerbliche Nutzung vereinbart: auch wenn eine teilgewerbliche Nutzung mietvertraglich erlaubt wird, ist diese meist auf einen Teil der Räume oder auf einen bestimmten Umfang der Nutzung beschränkt, kann dem Umfang nach auch beschrieben sein: 
Mietwohnung teilgewerblich nutzen 

Ein Gewerbezuschlag kann möglich sein:
Gewerbezuschlag - Erhöhte Miete für teilgewerbliche Nutzung

Teilgewerbliche Nutzung der Wohnung durch Mieter - Ãœberschreitung des Nutzungszwecks

Eine erlaubte teilgewerbliche Nutzung kann den Rahmen Ã¼berschreiten, der für eine teilgewerbliche Nutzung gesetzt wurde. Es kann ein Kündigungsrisiko entstehen.  

  • Ob das dann ggf. oder überhaupt eine schwerwiegende Vertragsverletzung ist, dies kommt auf die Prüfung des Einzelfall an
  • Meist muss der Vermieter eine Abmahnung schicken, bevor er kündigen kann, also eine Aufforderung, die angeblich vertragswidrige Nutzung innerhalb einer bestimmten Frist einzustellen. 

Nutzung der Mietwohnung zu gewerblichen Zwecken - Erlaubnis des Vermieters

Wenn die Mietpartei die Räume ohne Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzt, so kann das ein Kündigungsrisiko beinhalten: 
Gewerbliche Nutzung der Mietwohnung erlaubt? 

Unerlaubte Untervermietung als vertragswidrige Nutzung der Wohnung

Eine Untervermietung muss stets vom Vermieter genehmigt werden. Die unerlaubte Untervermietung kann zur Kündigung führen:
Unerlaubte Untervermietung der Wohnung - Kündigung Mietvertrag 

Vertragswidrige Nutzung der Wohnung kann zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags führen

Setzt ein Mieter die in der Abmahnung beschriebene, ggf. nicht erlaubte Nutzung über die gesetzte Frist hinaus fort, dann kann darin sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung liegen: 
Fristlose Kündigung durch Vermieter - strenge Anforderungen .

Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung genau angegeben werden. Auch sonst muss die Kündigung den formellen Anforderungen entsprechen: 
Mietvertrag vom Vermieter gekündigt - formelle Anforderungen prüfen.

Achtung: Ordentliche Kündigung: 
Der Vermieter kann wegen derselben Vertragsverletzung auch zugleich oder später eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung aussprechen: 
Ordentliche Kündigung des Vermieters - fristgemäße Kündigung

Eine solche Kündigung kann eventuell sogar ohne vorherige Abmahnung wirksam sein! 

Hinweis


Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen vertragswidrigen Nutzung erhalten, sollte sofort eine fachkundige anwaltliche Beratung erfolgen.

Es kann sehr wichtig sein, frühzeitig eine genau formulierte Gegendarstellung an den Vermieter zu senden. Erst recht sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn bereits eine Kündigung der Wohnung erfolgt ist.



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