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Unerlaubte Untervermietung Wohnung - Kündigung Mietvertrag

Wird die Mietwohnung vom Mieter ganz oder teilweise anderen Personen überlassen, ohne vorher eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen, dann kann dies eine Vertragsverletzung sein, egal ob Sie dafür Geld (Untermiete) bekommen oder nicht - es kann sich um eine sogenannte unerlaubte Gebrauchsüberlassung der Wohnung handeln.

Hinweis


Haben Sie über einige Wochen Besuch, dann kann dies für den Vermieter ein Hinweis auf eine unerlaubte Untervermietung sein, aber das muss ja gar nicht sein, denn es ist durchaus erlaubt, als Mieter Besuch über ein paar Wochen zu haben :
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt? 

Unerlaubte Untervermietung Mietwohnung - Vertragsverletzung kann zur Kündigung führen

Hinweis


Bevor Sie andere Personen in Ihre Mietwohnung aufnehmen, wohnen lassen, prüfen Sie sorgfältig, ob Sie dazu berechtigt sind:
Mitbewohner - Einzug in Mietwohnung ohne Erlaubnis - Genehmigung 

Abmahnung wegen nicht erlaubter Untervermietung der Mietwohnung, Vermietung Zimmer

Erhalten Sie eine Abmahnung, in der vom Vermieter eine angebliche unberechtigte Gebrauchsüberlassung behauptet wird, lassen Sie sofort fachkundig prüfen, ob der Vorwurf eindeutig unberechtigt ist, oder ob vielleicht doch ein Zweifel besteht, Sie möglicherweise nicht berechtigt sind, andere Personen in Ihrer Wohnung wohnen zu lassen: 
Abmahnung vom Vermieter - Verstoß des Mieters gegen Mietvertrag 

Abmahnung wegen unerlaubter Untervermietung - auf Abmahnung des Vermieters reagieren?

Wie Sie gegenüber einer solchen Abmahnung reagieren, und was Sie genau schreiben, sollten Sie sorgfältig abwägen, am besten in einer anwaltlichen Beratung klären.

Von einem Telefonanruf beim Vermieter ist abzuraten.

  • Möglicherweise sollten Sie die Mitbenutzung der Wohnung durch die bzw. andere Personen so schnell wie möglich beenden, um das Risiko einer Kündigung zu verringern.

Kündigung des Mietvertrags für Mietwohnung wegen unerlaubter Untervermietung

Schickt der Vermieter eine Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung, sollten Sie sofort die Kündigung fachlich prüfen lassen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Prüfen Sie zunächst, ob der Vermieter fristgerecht gekündigt hat, oder ob er fristlos gekündigt hat.

  • Häufig wird vom Vermieter auch beides kombiniert
    ("kündigen wir fristlos, vorsorglich fristgemäß").
    In solchen Fällen ist immer besondere Vorsicht angebracht! 
Hinweis


Es kann entscheidend sein, wie Sie zu der behaupteten Vertragsverletzung Stellung nehmen, es kann notwendig sein, zunächst einmal Beweise zu sammeln, mit denen Sie entkräften können, dass eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung für die Wohnung vorliegt. 
Siehe dazu auch:
Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung - Interessenabwägung



Redaktion


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