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Unerlaubte Untervermietung Wohnung - Kündigung Mietvertrag
Wird die Mietwohnung vom Mieter ganz oder teilweise anderen Personen überlassen, ohne vorher eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen, dann kann dies eine Vertragsverletzung darstellen, egal ob Sie dafür Geld bekommen oder nicht - es kann eine sogenannte unerlaubte Gebrauchsüberlassung sein.
Unerlaubte Untervermietung kann als Vertragsverletzung zur Kündigung der Wohnung führen
- Der Vermieter kann den Mietvertrag fristgerecht kündigen, wenn Mieter den Mietvertrag verletzen.
- Wenn es eine schwere Vertragsverletzung ist, kann der Vermieter sogar fristlos kündigen.
Lesetipp
Deshalb sollten Sie, bevor Sie andere Personen in Ihre Mietwohnung aufnehmen, sorgfältig prüfen, ob Sie dazu berechtigt sind.
Haben Sie z.B. über mehrere Wochen Besuch, dann kann dies für den Vermieter ein Hinweis auf eine unerlaubte Untervermietung sein, aber das muss ja gar nicht sein:
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt?
Nicht erlaubte Untervermietung der Mietwohnung, Untervermietung Zimmer - Abmahnung
- Erhalten Sie eine Abmahnung, in der vom Vermieter eine angebliche unberechtigte Gebrauchsüberlassung behauptet wird, lassen Sie sofort fachkundig prüfen, ob der Vorwurf klar unberechtigt ist, oder ob vielleicht doch ein Zweifel besteht, Sie möglicherweise nicht berechtigt sind, andere Personen in Ihrer Wohnung wohnen zu lassen:
Abmahnung vom Vermieter - Verstoß des Mieters gegen Mietvertrag
Abmahnung wegen unerlaubter Untervermietung - auf Abmahnung des Vermieters reagieren?
Ob Sie gegenüber einer solchen Abmahnung reagieren, und was Sie genau schreiben, sollten Sie sorgfältig fachkundig prüfen lassen. Von einem Telefonanruf beim Vermieter ist abzuraten.
- Möglicherweise sollten Sie die Mitbenutzung der Wohnung durch die bzw. andere Personen so schnell wie möglich beenden, um das Risiko einer Kündigung zu verringern.
Kündigung des Mietvertrags für Mietwohnung wegen unerlaubter Untervermietung erhalten?
Schickt der Vermieter eine Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung, sollten Sie sofort fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Prüfen Sie zunächst, ob der Vermieter fristgerecht gekündigt hat, oder ob er fristlos gekündigt hat.
- Häufig wird vom Vermieter auch beides kombiniert
("kündigen wir fristlos, vorsorglich fristgemäß").
​​​​​​​Dann ist besondere Vorsicht angebracht!
Es kann entscheidend sein, wie Sie zu der behaupteten Vertragsverletzung Stellung nehmen, es kann notwendig sein, zunächst einmal Beweise zu sammeln, mit denen Sie entkräften können, dass eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung vorliegt. Jedenfalls ist in solchen Fällen eine sofortige Rechtsberatung empfohlen.
Siehe dazu auch: Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung - Interessenabwägung
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Redaktion
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