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Wer darf ohne Erlaubnis des Vermieters beim Mieter einziehen?

Mieter einer Wohnung können berechtigt sein, Personen ohne Erlaubnis des Vermieters in ihre Wohnung einziehen zu lassen, und zwar auch dauerhaft. Für welche Personen ist das möglich, für welche Personen braucht man keine Erlaubnis des Vermieters?

Für enge Familienangehörige brauchen Mieter nicht die Erlaubnis zum Einzug in die Wohnung

Der Einzug von nahen Familienmitgliedern ist auch ohne Erlaubnis des Vermieters möglich:
Familienmitglieder - wer darf beim Mieter einziehen, wann Erlaubnis?  

Aber soll jemand einziehen, der kein nächster Familienangehöriger ist, soll jemand dauerhaft Mitbewohner werden, so ist in der Regel die Erlaubnis des Vermieters erforderlich:
Mitbewohner ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen lassen 

Gegenüber Vermietern kann der Anspruch auf die Erlaubnis zum Einzug einer Person bestehen

  • Es kann für Mieter sogar ein Anspruch auf die Erlaubnis für den Einzug eines Mitbewohners bestehen. Das beinhaltet auch, dass der Vermieter seinem Mieter eine Untervermietungserlaubnis ggf. erteilen muss.

Nachfolgend erfahren Sie die hierfür geltenden Regeln bzw. die gesetzlichen Bestimmungen.

Einzug von Mitbewohnern in Mietwohnung - wer darf ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen?

Das ist mietrechtlich geregelt und gilt insbesondere für:

Hinweis


Nicht ohne weiteres - aber in der Regel gestattet - sind Lebensgefährte bzw. Lebensgefährtin, also Freund, Freundin:

Diese Personen können übrigens besondere Rechte haben, im Todesfalle des Mieters den Mietvertrag fortzusetzen:
Todesfall - In den Mietvertrag eintreten, gemeinsamer Haushalt.
Dies kann teilweise noch vor den (sonstigen) Erben des Mieters möglich sein:
Todesfall - in den Mietvertrag eintreten 

Personen als Mitbewohner - nicht immer Genehmigung des Vermieters erforderlich

Ausnahmen:
In manchen Fällen kann Anspruch auf eine Erlaubnis vom Vermieter bestehen:
Krankenpflege  â€“ Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in Mietwohnung 
Auch Hausangestellte in die Mietwohnung aufnehmen, wohnen lassen ist möglich - dies umfasst auch die Aufnahme eine Aupairs.

Beabsichtigte Untervermietung von Teilen der Mietwohnung - Erlaubnis ist erforderlich

Bei einer Untervermietung muss zuvor grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters vorliegen, die dieser bei Vorliegen eines berechtigten Interesses seines Mieters nur in besonderen Ausnahmefällen verweigern kann:
Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter einholen, bekommen 

Häufig wechselnder Besuch kann auf eine unerlaubte Untervermietung hindeuten

Etwas ganz anderes ist das zeitweilige Aufnehmen von Besuchern - Mieter dürfen Besuch haben, aber nicht länger als max. 6-8 Wochen:
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt? 

  • Zu beachten:
    Häufiger Besuch (z.B. in kurzen aufeinanderfolgenden Zeitabständen) über längere Zeit, kann für einen Vermieter ein Hinweis auf eine unerlaubte Untervermietung sein! Zu beachten:
    Nicht erlaubte Vermietung an Touristen
  • Der Vermieter darf in solchen Fällen von seinem Mieter Auskunft zu den näheren Umständen verlangen.


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