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Ratgeber Untervermietung
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Freundin, Freund soll in Wohnung einziehen - Vermieter informieren
Viele meinen, dass man seinen Freund oder seine Freundin einfach in seine Wohnung einziehen lassen darf, der Vermieter nichts dagegen machen kann, wenn man durch das Zusammenleben eine (eheähnliche) Lebensgemeinschaft führt.
Vermieter über den Einzug der Freundin, des Freundes in die Wohnung informieren
- Richtig ist:
Sie sollten den Vermieter immer informieren und die Genehmigung für die Aufnahme des Partners, der Partnerin sich vorher schriftlich geben lassen:
Freund, Freundin soll einziehen - Erlaubnis vom Vermieter
Musterbrief - Zusammenziehen mit Freund, Freundin Vermieter mitteilen - Dies ist deshalb erforderlich, weil der Vermieter das Recht hat zu wissen, wer in die Mietwohnung einziehen soll, wer in seiner Wohnung wohnt.
- Wird der Vermieter nicht informiert, so kann durchaus Ärger daraus erwachsen:
Partnerin zieht ohne Erlaubnis des Vermieters beim Mieter ein
Vermieter muss das Zusammenziehen mit dem Freund oder der Freundin meist genehmigen
- Bereits der Wunsch, "eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu gründen", bzw. sein Leben in der Wohnung mit dem Partner oder der Partnerin gemeinsam führen zu wollen, ist für die Begründung des berechtigten Interesses ausreichend.
Zusammenwohnen - Erlaubnis vom Vermieter für Freund, Freundin - Trotzdem kann es sein, dass der Vermieter die Erlaubnis nicht erteilt:
Zusammenziehen - Vermieter reagiert nicht, erteilt keine Genehmigung
Bundesgerichtshof - Mieter hat Anspruch auf Genehmigung, dass Partner, Partnerin einzieht
Bei der Einholung der Genehmigung zur Gründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft handelt es sich in den meisten Fällen um eine reine Formsache.
Erlaubnis zum Zusammenziehen in der Mietwohnung - Einzug von Freund oder Freundin
Der Vermieter hat, wenn keine tatsächlichen Gründe gegen eine Erlaubnis sprechen, die Genehmigung zu erteilen.
- Für Mieter besteht gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 371/02) ein Anspruch auf Erteilung der entsprechenden Erlaubnis zum Zusammenziehen mit einem Lebensgefährten.
Aber: Unterlässt man die Bitte um Erlaubnis, so besteht die Gefahr, dass der Vermieter die Wohnung kündigen kann - dieses Risiko gilt es einfach zu vermeiden:
Mitbewohner einziehen lassen - ohne Erlaubnis des Vermieters?
Redaktion
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