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Einzug Freund, Freundin in Mietwohnung - Erlaubnis vom Vermieter 

Die Genehmigung des Vermieters zum Einzug des Freundes / der Freundin muss gemäß dem bestehenden Mietrecht eingeholt werden, da sonst vielleicht ein Kündigungsrisiko entstehen kann. 

Freund, Freundin zieht mit dem Mieter zusammen - Erlaubnis vom Vermieter

Auch wenn es seltsam und auch nicht mehr zeitgemäß ist, so ist man auf der sicheren Seite, wenn man sich vom Vermieter die Erlaubnis für das Zusammenziehen einholt:

  • Die unerlaubte Aufnahme einer anderen Person auf Dauer in die Wohnung kann zu einer Abmahnung und zum Risiko einer Kündigung führen.
  • Die Information und Einholung der Genehmigung ist notwendig, weil der Vermieter einen Anspruch hat zu wissen, wer in der vermieteten Wohnung lebt.

​​​​​​​Vermieter muss die Erlaubnis zum Einzug des Freundes, der Freundin in die Wohnung erteilen

  • Die Erlaubnis, dass der Freund oder die Freundin als Lebensgefährte / Lebensgefährtin in Ihre Mietwohnung einziehen darf, muss der Vermieter in den meisten Fällen erteilen:

Einziehen Freundin oder Freund - Vermieter immer informieren 

Besondere Regeln gelten nur für engste Familienangehörige.

Hinweis


Hier finden Sie den Text eines Musterbriefes um die Erlaubnis vom Vermieter einzuholen:

Musterbrief - Zusammenziehen mit Freund, Freundin Vermieter mitteilen 

Achten Sie darauf, dass Sie beweisen können, dass Ihr Vermieter das Schreiben erhalten hat.

Hinweise für die Zustellung.

Zusammenziehen mit Freund oder Freundin - Vermieter gibt keine Genehmigung

Es ist selten, aber es kommt vor, dass ein Vermieter die Erlaubnis nicht erteilen will:

  • Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Gründung einer Lebensgemeinschaft nur verweigern, wenn er hierfür sehr wesentliche, berechigte Gründe hat. Solche Gründe können z.B. sein:

Überbelegung der Wohnung (die Wohnung ist zu klein)

In der Person des (nichtehelichen) Lebensgefährten liegen wichtige Gründe, die gegen eine Erlaubnis des Vermieters sprechen, z.B. weil der Lebensgefährte den Hausfrieden gestört hat und deshalb für den Vermieter unzumutbar ist

Soll das Zusammenziehen nicht erlaubt werden, so ist die Unzumutbarkeit des Einzugs vom Vermieter sehr genau zu begründen.

Vermieter darf ohne Grund Einzug von Freund, Freundin nicht ablehnen, muss genehmigen

Liegen keine berechtigten Gründe zur Verweigerung der Erlaubnis zum Einzug des Freundes / der Freundin vor, so hat der Vermieter die Erlaubnis zum Einzug des Lebensgefährten / der Lebensgefährtin zu erteilen 

  • Reagiert der Vermieter auf Ihr Schreiben für eine Genehmigung nicht, dann verlassen Sie sich nicht darauf, dass damit der Einzug erlaubt ist. Es ist dann zu überlegen, ob der Vermieter auf die Erteilung der Erlaubnis verklagt werden sollte, oder das Risiko des Zusammenziehens ohne die vorliegende Erlaubnis erfolgt:  
    Zusammenziehen - Vermieter reagiert nicht, keine Genehmigung 

Zusammenziehen - Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn der Freund, die Freundin Mieter wird

Der Vermieter kann das wünschen, aber nicht fordern! 

In einem solchen Fall können Sie überlegen, ob Sie dem Wunsch des Vermieters entsprechen möchten oder das Angebot freundlich ablehnen und nochmals auf Genehmigung des Einzugs - ohne diese Bedingung - bestehen.


Redaktion


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