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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Einzug Freund, Freundin in Mietwohnung - Erlaubnis vom Vermieter
Die Genehmigung des Vermieters zum Einzug des Freundes / der Freundin muss gemäß dem bestehenden Mietrecht eingeholt werden, da sonst vielleicht ein Kündigungsrisiko entstehen kann.
Freund, Freundin zieht mit dem Mieter zusammen - Erlaubnis vom Vermieter
Auch wenn es seltsam und auch nicht mehr zeitgemäß ist, so ist man auf der sicheren Seite, wenn man sich vom Vermieter die Erlaubnis für das Zusammenziehen einholt:
- Die unerlaubte Aufnahme einer anderen Person auf Dauer in die Wohnung kann zu einer Abmahnung und zum Risiko einer Kündigung führen.
- Die Information und Einholung der Genehmigung ist notwendig, weil der Vermieter einen Anspruch hat zu wissen, wer in der vermieteten Wohnung lebt.
- Besondere Regeln gelten nur für engste Familienangehörige.
​​​​​​​Vermieter muss die Erlaubnis zum Einzug des Freundes, der Freundin in die Wohnung erteilen
Erfolgt der Einzug der Freundin, des Freundes beim Mieter ohne eine zuvor eingeholte Erlaubnis vom Vermieter, dann kommt es noch immer vor, dass Vermieter versuchen, den Mietvertrag zu kündigen:
Partnerin zieht ohne Erlaubnis des Vermieters beim Mieter ein
- Die Erlaubnis, dass der Freund oder die Freundin als Lebensgefährte / Lebensgefährtin in Ihre Mietwohnung einziehen darf, muss der Vermieter in den meisten Fällen erteilen, denn es handelt sich um ein berechtigtes Interesse des Mieters mit dem Partner, der Partnerin zusammen leben zu wollen:
Einziehen Freundin oder Freund - Vermieter immer informieren
Hier finden Sie den Text eines Musterbriefes um die Erlaubnis vom Vermieter einzuholen:
Musterbrief - Zusammenziehen mit Freund, Freundin Vermieter mitteilen
Achten Sie darauf, dass Sie beweisen können, dass Ihr Vermieter das Schreiben erhalten hat.
Zusammenziehen mit Freund oder Freundin - Vermieter will keine Genehmigung erteilen
Es ist selten, aber es kommt vor, dass ein Vermieter die Erlaubnis zum Zusamenziehen nicht erteilen will. Soll das Zusammenziehen nicht erlaubt werden, so ist die Unzumutbarkeit des Einzugs vom Vermieter sehr genau zu begründen.
Vermieter können die Erlaubnis zur Gründung einer Lebensgemeinschaft nur verweigern, wenn es hierfür sehr wesentliche, berechtigte Gründe gibt.
- Solche Gründe können z.B. sein:
Überbelegung der Wohnung (die Wohnung ist zu klein) - In der Person des (nichtehelichen) Lebensgefährten liegen wichtige Gründe, die gegen eine Erlaubnis des Vermieters sprechen, z.B. weil die Person die einziehen soll den Hausfrieden gestört hat und deshalb für den Vermieter unzumutbar ist
Vermieter darf ohne Grund Einzug von Freund, Freundin nicht ablehnen, muss genehmigen
Liegen keine berechtigten Gründe zur Verweigerung der Erlaubnis zum Einzug des Freundes / der Freundin vor, so hat der Vermieter die Erlaubnis zum Einzug des Lebensgefährten / der Lebensgefährtin zu erteilen.
- Reagiert der Vermieter auf Ihr Schreiben für eine Genehmigung nicht, dann verlassen Sie sich nicht darauf, dass damit der Einzug erlaubt ist.
Es ist dann zu überlegen, ob der Vermieter auf die Erteilung der Erlaubnis verklagt werden sollte, oder das Risiko des Zusammenziehens ohne die vorliegende Erlaubnis erfolgt:
Zusammenziehen - Vermieter reagiert nicht, keine Genehmigung
Zusammenziehen - Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn der Freund, die Freundin Mieter wird
Manche Vermieter wollen keine Erlaubnis für das zusammen Wohnen nur dann erteilen, wenn die andere Person auch als Mitmieter(in) in den Vertrag einsteigt. Der Vermieter kann das wünschen, aber nicht fordern!
In einem solchen Fall können Sie überlegen, ob Sie dem Wunsch des Vermieters entsprechen möchten, oder ob Sie das Angebot freundlich ablehnen und nochmals auf Genehmigung des Einzugs - ohne diese Bedingung - bestehen.
Redaktion
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