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Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung

Vermieter müssen Mietern die Erlaubnis zur Untervermietung erteilen, wenn Mieter ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben. 

Untervermietungserlaubnis für Zimmer der Wohnung bekommen - berechtigtes Interesse

Mieter können die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse vorbringen, § 553 BGB. Das gilt schon für die Erteilung einer Untervermietungserlaubnis für Teile der Wohnung:
Untervermietung von Zimmern, eines Teils der Mietwohnung

Untervermietung einer ganzen Wohnung - Rechtsanspruch für Mieter besteht nicht

Geht es um die Untervermietung einer ganzen Wohnung, so finden Sie hierzu in dem nachfolgend genannten Beitrag Hinweise und Erläuterungen:
Untervermietung gesamte Wohnung - Genehmigung vom Vermieter

Erlaubnis für Anspruch auf Untervermietung gegenüber dem Vermieter begründen

Sie müssen gegenüber dem Vermieter Ihre Gründe, Ihr berechtigtes Interesse an einer Untervermietung begründen. Es können persönliche und / oder wirtschaftliche Interessen für die Erlaubnis zur Untervermietung vorhanden sein. 

Es kann auf den Zeitpunkt des Entstehens des berechtigten Interesses ankommen:
Untervermietung – Zeitpunkt des berechtigten Interesses.

Persönliches Interesse des Mieters für die Erlaubnis einer Untervermietung ist Voraussetzung

Ein Interesse des Mieters ist schon dann anzunehmen, wenn ihm vernünftige einleuchtende Gründe zur Seite stehen, die seinen Wunsch nach Ãœberlassung eines Teiles seiner Wohnung an eine andere Person nachvollziehbar erscheinen lassen. â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹

Es ist nicht erforderlich gegenüber dem Vermieter, nachzuweisen, dass Sie auf die finanzielle Beteiligung der anderen Person angewiesen sind. Wenn sich Ihr Einkommen verringert hat, oder die Miete sich erheblich erhöht hat, oder andere wirtschaftliche Verpflichtungen höher geworden sind, kann das dazu führen, dass Ihre wirtschaftliche Belastung gegenüber dem Mietvertragsabschluss höher geworden ist, das berechtigte Interesse damit gegeben ist.

Wirtschaftliches Interesse des Mieters für die Erlaubnis einer Untervermietung
Das wirtschaftliche Interesse besteht in der Regel in einer finanziellen Entlastung bei der Miete. Auch dies ist ein ausreichender Grund, der bereits für sich alleine für das bestehende berechtigte Interesse an einer zu erlaubenden Untervermietung ausreicht. 
Untervermieten erlaubt, wenn die Miete zu teuer ist?

Zusammenziehen mit Partnerin, Freundin ist ein berechtigtes Interesse für Mieter

Zu diesen Interessen gehört auch die Entscheidung des Mieters, sein Privatleben innerhalb der eigenen vier Wände nach seinen Vorstellungen zu gestalten. â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹Bereits der Wunsch mit jemand anderem zusammen zu leben, genügt für das berechigte Interesse, also z.B. mit dem Lebensgefährten / der Lebensgefährtin oder mit einem Freund oder Freundin zusammenziehen zu wollen - diese persönlichen Motive sind schon für sich alleine ausreichend: 
Zusammenwohnen - Erlaubnis für Freund, Freundin bekommen vom Vermieter.

  • Für Mieter besteht gemäß § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB der Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zur Aufnahme eines Dritten in seine Mietwohnung, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat.
  • Die Erlaubnis für das Zusammenziehen kann der Vermieter nach § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB nur nicht erteilen, wenn die Wohnung durch die weitere Person zum Beispiel wegen einer Ãœberbelegung der Wohnung, unzumutbar ist, oder wenn in der Person des Einziehenden ein wichtiger Grund gegen die Erteilung der Erlaubnis sprechen würde.

Gründe für Untervermietungserlaubnis dem Vermieter mitteilen

Sie sollten bei dem â€žAntrag auf Erteilung der Untermieterlaubnis (Musterbrief)

beide Interessen angeben, also sowohl das persönliche als auch das wirtschaftliche Interesse.

Wenn es über eines der Interessen Streit mit Ihrem Vermieter geben sollte, haben Sie dann immer noch das zweite Interesse in der Hinterhand.

Vermieter verweigert Erlaubnis zur Untervermietung - Klage auf Erlaubnis

Verweigert ein Vermieter, ohne tatsächlich bestehenden Grund die Erlaubnis zur Untervermietung, dann kann die Erlaubnis gerichtlich durchgesetzt werden:
Untervermietung verweigert - Klage auf Erlaubnis gegen Vermieter.

Mit der Klage auf die Erlaubnis zur Untervermietung können Mieter, wenn der Vermieter sich unberechtigt geweigert hat die Erlaubnis zu erteilen, sogar Schadenersatz fordern:
​​​​​​​Vermieter verweigert Untervermietung - Schadenersatz möglich.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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