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Ratgeber Untervermietung
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Untervermietung, Untermieterlaubnis – Unzumutbarkeit für Vermieter
Beantragt ein Mieter für eine beabsichtigte Untervermietung eine Untermieterlaubnis, dann kann der Vermieter in manchen Fällen die Erlaubnis wegen Unzumutbarkeit ablehnen.
Untervermietung der Mietwohnung - Erlaubnis des Vermieters verlangen
Mieter können vom Vermieter die Erteilung einer Erlaubnis für die Untervermietung eines Teils der Wohnung verlangen, wenn nach Mietvertragsabschluss ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung entstanden ist, § 553 BGB.
Voraussetzung für die Erteilung der Untermieterlaubnis gegenüber dem Mieter ist immer das gegenüber dem Vermieter zu benennende berechtigte Interesse des Mieters:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung.
Im Gesetz steht aber auch, dass der Vermieter die Erlaubnis in bestimmten Fällen verweigern kann.
Vermieter kann Erlaubnis zur Untervermietung aus wichtigen Gründen verweigern
Prüfen Sie zunächst, ob eine Untermieterlaubnis beantragt werden muss, und wie Sie dafür vorgehen. Ihr Vermieter kann Ihnen die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern, wenn
- eine Überbelegung der Wohnung durch die Untervermietung eintreten würde,
- wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt oder
- wenn dem Vermieter die Untervermietung aus sonstigen (wichtigen) Gründen nicht zugemutet werden kann.
Lehnt der Vermieter die Untervermietung aus einem wichtigen Grund ab, so muss er diesen gegenüber dem Mieter nachvollziehbar begründen.
Vermieter muss Grund nennen, warum die Untervermietung nicht erlaubt werden soll
Ihr Vermieter muss die Gründe darlegen und beweisen, aus denen sich für ihn ausnahmsweise die Unzumutbarkeit der Untervermietung ergibt.Kommt es zum Streit, dann entscheiden die Gerichte aufgrund einer umfassenden Abwägung gegenseitiger Interessen zwischen den Parteien:
Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung gegen Vermieter erheben
- Ein wichtiger Grund in der Person des Untermieters liegt z.B. vor, wenn eine Person, die als Untermieter einziehen soll, mit dem Vermieter oder mit anderen Mietern verfeindet ist, wenn von ihm eine Störung oder Belästigung des Vermieters oder anderer Mieter oder eine Beschädigung der Mietsache zu befürchten ist.
- Ein sonstiger Grund für eine Unzumutbarkeit kann z.B. vorliegen, wenn das Hauptmietverhältnis in Kürze endet. Dann braucht der Vermieter keine Untervermietung mehr hinzunehmen, weil dadurch die Rückgabe der Wohnung an ihn erheblich erschwert werden könnte. Wenn nämlich der Untermieter nicht auszieht, muss der Vermieter notfalls gegen den Untermieter ein Räumungsurteil erwirken und vollstrecken.
Ein wichtiger Grund in der Person des Untermieters liegt aber z.B. nicht vor, wenn der Vermieter einen Ausländer als Untermieter allein wegen seiner Herkunft ablehnen will.
Diskriminierung von Mietern, Bewerbern - Ungleichbehandlung
Einzug Pflegerin für Krankenbetreuung in die Mietwohnung - keine Untervermietung
Bei dem Einzug einer Pflegerin oder eines Pflegers handelt es sich nicht um eine Untervermietung:
Krankenpflege – Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in Mietwohnung
- Trotzdem: Es dürfen gegen die Aufnahme keine wichtigen Gründe sprechen, die entsprechend einer vom Vermieter nicht zu genehmigenden Untervermietung gelten können.
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