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Krankenpflege â€“ Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in die Wohnung

Mieter dürfen Pflegepersonen, Betreuungspersonen für eine erforderliche Krankenpflege ohne Erlaubnis des Vermieters in ihre Wohnung aufnehmen.

Krankenpflege, Betreuung in der Mietwohnung - Einzug des Pflegers, der Pflegerin ist möglich

Sind Mieter krank und pflegebedürftig, bzw. benötigt ein Mitglied des Haushalts, z.B. ein Angehöriger, ein Kind, häusliche Pflege, dann dürfen Mieter die Pflege so organisieren, dass ein Pfleger / eine Pflegerin in ihren Haushalt einzieht.
Krankenpflege in der Wohnung - Pflegepersonal wohnen lassen 

Häusliche Pflege, Betreuung in der Mietwohnung - Pflegerin, Pfleger gehört zum Haushalt

Die Pflegeperson ist dann Teil Ihres Hausstands, Haushaltes, den Ihr Vermieter akzeptieren muss:
Haushaltsangehörige - wer zählt zum Haushalt des Mieters - Mietrecht 

Einzug einer Pflegerin, Pfleger zum Mieter in die Mietwohnung - Information des Vermieters

Sie müssen dem Vermieter die Aufnahme der Pflegeperson anzeigen, wenn diese auf Dauer bzw. für eine noch nicht absehbare Zeit bei Ihnen wohnt. 

Sie sollten nachweisen können, dass der Vermieter Ihre Mitteilung erhalten hat.
Zustellungsnachweis - sicherer Versand für Schreiben, Briefe 

Musterbrief - Information des Vermieters über Einzug eines Pflegers, Pflegerin in die Wohnung

Sie können ggf. den Vermieter bitten, der guten Ordnung halber eine Bestätigung zu schicken, dass gegen die Aufnahme keine Einwände bestehen.

Erhalten Sie die Bestätigung, dann sind Streitigkeiten ausgeschlossen, was beide Seiten entlasten kann.

Laden Sie hier den Musterbrief als pdf. herunter:
Einzug einer Pflegerin, eines Pflegers in die Mietwohnung.pdf 


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Beispiel

... Absender



... Anschrift des Vermieters   



Mietvertrag vom ..., Lage der Wohnung, evtl. Wohnungsnummer

Einzug einer Pflegeperson / Betreuungsperson in meine / unsere Wohnung

                                                               

                                                                                                       (Ort) …, den … (Datum)

Sehr geehrter Herr / Frau ...,
sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund des eingetretenen Pflegefalls bei meiner Frau / meines Mannes / meines Kindes etc.  war es erforderlich für eine ständige Betreuung / Krankenpflege zu sorgen.

Der guten Ordnung halber informieren wir / ich Sie über den Einzug einer Pflegeperson.

Seit dem (Datum...) wohnt Herr / Frau ... bei mir / uns.

Es ist davon auszugehen, dass Herr / Frau ... bis auf weiteres bei mir / uns im Haushalt lebt, jedenfalls so lange, bis die Pflege nicht mehr erforderlich ist.

Textbausteine:
Da es sich um eine intensive Pflege handelt, findet alle ... Wochen ein Wechsel der Betreuungspersonen statt. Wenn Sie es wünschen, wird Ihnen der Namen der neuen Person jeweils mitgeteilt.

Bitte teilen Sie mir / uns mit, dass von Ihrer Seite keine Einwände bestehen.

Mit freundlichem Gruß


Unterschrift(en) Mieter


Nicht immer darf man Pflegepersonal in der Mietwohnung aufnehmen, wohnen lassen

Ihr Recht, eine Pflegeperson aufzunehmen, besteht nicht

- bei einer Ãœberbelegung der Wohnung (Sonderfall Ãœberbelegung)

- wenn die konkrete Pflegeperson ausnahmsweise für Ihren Vermieter nicht zumutbar wäre:
Unzumutbarkeit für Vermieter 

In einem solchen Fall können Sie aber selbstverständlich eine andere – für den Vermieter zumutbare – Pflegeperson aufnehmen.

Hinweis


Sollte der Fall eintreten, dass der Vermieter den Einzug einer Pflegeperson nicht erlauben möchte, aber kein wichtiger Grund vorliegt, der dagegen spricht, so sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Erlaubnis vom Vermieter - Klage auf Erteilung der Genehmigung 

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
Zur Autorenseite von Dirk Beckmann


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