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Wohngemeinschaft - Abgrenzung zwischen Untermieter, Mitbewohner
Insbesondere bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder Nachbarn, z.B. wegen Mitbewohnern, müssen Sie genau prüfen, ob es sich um eine Wohngemeinschaft handelt.
Wurde der Mietvertrag für die Wohnung mit einer Wohngemeinschaft geschlossen?
Nur wenn der Mietvertrag ausdrücklich auf eine Wohngemeinschaft ausgeschrieben worden ist, gelten für diese Wohngemeinschaft besondere rechtliche Regeln:
Wohnung an Wohngemeinschaft vermietet? Regelung im Mietvertrag
- Die Mietvertragsrechte stehen dann dieser „Gesellschaft“ zu, die einzelnen Mitglieder haben Nutzungsrechte.
Es kann im Einzelfall schwierig sein, festzustellen, welche Regeln auf das gemeinsame Wohnen anzuwenden sind.
Daher ist es wichtig, dass Sie sich darüber informieren, welche Regeln bei Ihnen anzuwenden sind, bevor Sie irgendwelche Erklärungen gegenüber dem Vermieter abgeben.
Weitere Einzelheiten:
Wohngemeinschaft - handelt es sich mietrechtlich um eine WG?
- Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch, insbesondere, wenn Ihnen ein Verstoß wegen einer unerlaubten Untervermietung vorgeworfen wird, Sie eventuell schon die Kündigung des Vermieters erhalten haben:
​​​​​​​Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung - Interessenabwägung
Mehrere Personen sind Mieter einer Wohnung - ist das eine Wohngemeinschaft?
Stehen mehrere Personen im Vertrag als Mieter und wurde der Vertrag von diesen Personen unterzeichnet, dann sind dies Personen gemeinschaftlich Mieter. Es besteht für diese "Mietergemeinschaft" nicht das Recht, einzelne Mitglieder ohne Zustimmung des Vermieters auszutauschen:
Mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter
Mieter will aus dem Mietvertrag raus, ausscheiden - geht das?
In der Wohnung leben mit dem Mieter weitere Personen im Haushalt - wer ist Mieter?
Wohnen Personen in der Wohnung, ohne dass sie im Mietvertrag als Mieter genannt sind, kann eine Abgrenzung vorzunehmen sein:
Mitbewohner in der Mietwohnung - wer ist Mieter?
Zusammen wohnen in einer Mietwohnung - was ergibt sich daraus für Mieter und Mitbewohner?
Wohnen andere Personen zusammen mit dem Mieter (Hauptmieter) in einer Mietwohnung, dann können diese Personen oder die Person z.B. Untermieter sein:
Vertragspartner des Untermieters ist der Hauptmieter
oder der berechtigt mitwohnende Ehegatte/Lebenspartner:
Sind Ehepartner, Lebenspartner ebenfalls, sowieso immer Mieter?
oder Familienmitglieder:
Sind Familienangehörige Mieter, Vertragspartner des Vermieters?
oder sonstige Haushaltsangehörige:
Haushaltsangehörige - was versteht man im Mietrecht darunter?
oder z.B. auch eine Pflegerin:
Krankenpflege – Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in Mietwohnung
- Andere „inoffizielle" Wohngemeinschaften sind im Zweifel gar nicht gestattet.
Lesetipps zum Thema
Aber vielleicht haben Sie gar keine Probleme mit dem Vermieter, sondern haben Stress mit Mitbewohnern:
Stress oder Streit - Konflikt zwischen Mietern, Mitbewohnern
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