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3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Streit mit Mitbewohnern oder zwischen Mietern einer Wohnung?
Ist in einer Mietwohnung Stress oder Streit aufgekommen, dann sollte man sich genau die Ursache des Konflikts anschauen.
- Streiten sich Mieter der Wohnung untereinander, handelt es sich um Streit mit Mitbewohnern, geht es um einen Streit in einer Wohngemeinschaft, gibt es Streit zwischen Mieter und Untermieter?
- In solchen Fällen ist es immer wichtig zu klären um was für ein Vertragsverhältnis es sich handelt:
​​​​​​​Mitbewohner in der Mietwohnung - wer ist Mieter?
Streit zwischen Mitbewohnern entsteht oft schon durch Nebensächlichkeiten
Durch das gemeinsame Zusammenleben können schon Kleinigkeiten zu Streit und Stress führen:
Der eine hat gern Besuch, der andere möchte lieber seine Ruhe, bei der Musik sind Geschmack und bevorzugte Lautstärke oft unterschiedlich.
Meist nutzen alle Bewohner dasselbe Bad und WC, dieselbe Küche.
Schon wegen des Putzens und in der Frage, wie hinterlässt man ordentlich das Bad oder die Küche, kommt es leicht zu Misstimmungen und Streit.
- Oft nützt es, einen Konfliktpunkt frühzeitig anzusprechen, am besten bevor man sich lange darüber geärgert hat.
Wohngemeinschaft - Gleichberechtigte Mitbewohner, sind alle Mieter?
Ist der Konflikt nicht gleich zu klären, kommt es auch darauf an, ob Sie sich als offiziell gleichberechtigte Mitbewohner (mehrere Mieter, echte Wohngemeinschaft) zusammengetan haben, oder ob es Bevorrechtigte gibt, z.B. der Hauptmieter im Verhältnis zum Untermieter:
Vertragspartner des Untermieters ist der Hauptmieter
- Absehbare Konfliktfelder können zwischen den Mitbewohnern vertraglich geregelt werden.
- Aber auch wenn Sie "im Recht" wären, wenn Sie bestimmen könnten, was in der Wohnung geschieht, empfiehlt sich meist, eine friedlich Einigung zu suchen.
- Manchmal hilft es, eine(n) Unbeteiligte(n) zu bitten, dass er / sie als "Mediator" oder "Moderatorin" möglichst neutral ein klärendes Gespräch zu lesiten.
Die Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei
Persönliche Konflikte im Zusammenleben in einer Mietwohnung
Ändert sich eine Partnerschaft, eine Beziehung, so kommt es vor, dass man sich gern an Streitpunkten "hochzieht".
Prüfen Sie:
- Ist wirklich z.B. die Unordnung in der Küche das Problem, oder geht es um etwas ganz anderes, hat man sich vielleicht auseinandergelebt?
- Kann eine Regelung vereinbart werden, die dauerhaft die Interessen aller Beteiligten regelt?
- Geht es um einen rechtlich / wirtschaftlich wichtigen Punkt, der z.B. den Mietvertrag gefährdet.
Z.B. ein Mitbewohner randaliert nachts, ein Mitbewohner / Mieter kommt seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, zahlt seinen Mietanteil nicht?
Beendigung des Zusammenwohnens mit Mitbewohnern zur Lösung eines Streits
Wenn es keine Chance gibt, eine Regelung zu finden, mit der alle Seiten leben können, bleibt manchmal nur, das Zusammenwohnen aufzugeben.
- Es kann sehr entscheidend sein, wer rechtlich Mieter der Wohnung ist:
Vertragspartner des Vermieters sind nur Mieter - wer ist Mieter? - Mehrere Mitmieter sind gleichberechtigt, keiner kann den anderen "vor die Tür setzen".
- Ist ein(e) Mitbewohner(in) nicht selbst Mitmieter, kommt es darauf an, ob ein ausdrückliches Recht, dort mit zu wohnen, zwischen den Bewohnern vereinbart worden ist.
Achtung:
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnern haben meist durch das Gesetz unmittelbar einen Anspruch darauf, dass der andere Partner ihnen wohnen in der Wohnung gewährt:
Sind Ehepartner und Lebenspartner Mitmieter?
- Ein Untermietvertrag kann notfalls gekündigt werden:
Kündigung eines Untermietvertrages - Fristen - Besteht gar kein Recht des Mitbewohners, dann kann der Mieter / die Mieterin verlangen, dass dieser Mitbewohner umgehend auszieht.
- Wenn es gar nicht anders geht, muss der Mietvertrag gekündigt werden - und zwar, wenn mehrere Mieter den Vertrag geschlossen haben, durch alle Mieter gemeinsam:
Kündigung des Mietvertrages - Unterschrift aller Mieter erforderlich
Eine Vereinbarung zwischen Mitbewohnern / Mitmietern, z.B. ein Mieter zieht aus, der andere sagt, ich zahle allein die Miete, wird rechtlich gegenüber dem Vermieter nur wirksam, wenn auch der Vermieter an der Vereinbarung, der Vertragsänderung mitwirkt, er den anderen Mieter aus dem Vertrag entlässt, wozu ihn aber in der Regel niemand zwingen kann:
Vertragsänderung zum Mietvertrag - besser schriftlich vereinbart
Redaktion
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