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Mitbewohner einziehen lassen - ohne Erlaubnis des Vermieters?
In vielen Fällen brauchen Sie für die Aufnahme, das Einziehen von Mitbewohnern in Ihre Wohnung, vorher die Erlaubnis des Vermieters.
- Das gilt nicht nur für die Aufnahme von Untermietern.
Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung
Einzug eines Mitbewohners in die Mietwohnung - oft Erlaubnis des Vermieters notwendig
Auch wenn Sie ohne Untermietvertrag jemanden dauerhaft in Ihrer Wohnung mitwohnen lassen wollen, müssen Sie sorgfältig prüfen, ob das ohne die Erlaubnis des Vermieters geht.
- Grundsätzlich müssen Sie dann ggf. die Erlaubnis beantragen, bevor Sie eine andere Person in Ihre Wohnung aufnehmen, einziehen lassen.
Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn ein Mitbewohner in die Wohnung einziehen soll
Soll jemand dauerhaft in Ihre Wohnung auch einziehen, und wurde dieses Recht nicht schon ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, dann müssen Mieter,
- abgesehen von engen Familienangehörigen, den Vermieter um eine Erlaubnis für den Einzug von Mitbewohnern bitten.
Selbst die Aufnahme des Lebensgefährten / der Lebensgefährtin, der Freundin, des Freundes ist bisher immer noch nicht einfach möglich, obwohl der Anspruch auf die Erlaubnis durch den Vermieter besteht -
Einziehen Freundin oder Freund - Vermieter immer informieren
Musterbrief:
Erlaubnis zum Zusammenziehen mit der Freundin, Freund einholen
- Eine Ausnahme besteht für den Einzug einer Pflegerin, eines Pflegers zum Mieter in dessen Wohnung:
Krankenpflege – Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in die Mietwohnung
Einzug von engen Familienangehörigen zum Mieter in die Mietwohnung
Nur für einen engen Kreis von Berechtigten ist die Aufnahme, das Einziehen, generell erlaubt: Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung?
Familienmitglieder im Mietrecht - wer darf in die Wohnung einziehen?
Mitbewohner ohne Erlaubnis des Vermieters eingezogen - Kündigung der Wohnung möglich
- Die unberechtigte dauerhafte Aufnahme einer Person in die Mietwohnung, für die eine Erlaubnis des Vermieters benötigt wird, kann wegen einer unerlaubter Gebrauchsüberlassung eine schwerwiegende Vertragsverletzung sein und zu einer Kündigung des Mietvertrags führen.
Unberührt bleibt Ihr Recht, andere Personen zeitweilig, für eine gewisse Zeit, als Besucher in Ihrer Wohnung aufzunehmen.
- Über welchen Zeitraum kann Besuch in der Mietwohnung sein:
Wie lange darf ich als Mieter Besuch haben?
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