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Mitbewohner einziehen lassen - ohne Erlaubnis des Vermieters?

In vielen Fällen brauchen Mieter für die Aufnahme, das Einziehen von Mitbewohnern in ihre Wohnung, vorher die Erlaubnis des Vermieters.

Untermieter als Mitbewohner des Mieters - Erlaubnis des Vermieters Voraussetzung

Für die Aufnahme von Untermietern ist die vorliegende Eraubnis des Vermieters immer Voraussetzung:
Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung,

Einzug eines Mitbewohners in die Mietwohnung - oft Erlaubnis des Vermieters notwendig

Auch wenn Mieter jemanden ohne Untermietvertrag dauerhaft in ihrer Wohnung mitwohnen lassen wollen, ist sorgfältig zu prüfen, ob das ohne die Erlaubnis des Vermieters geht. 

Grundsätzlich ist für die Aufnahme von Mitbewohnern, die keine enge Familienangehörigen sind, die Erlaubnis des Vermieters die wesentliche Voraussetzung.

  • Ist die Erlaubnis Voraussetzung:
    Grundsätzlich ist die Erlaubnis zu beantragen,
    bevor Mieter eine andere Person in ihre Wohnung aufnehmen, einziehen lassen.

Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn ein Mitbewohner in die Wohnung einziehen soll

Sollen nicht nahestehende Personen dauerhaft in Ihre Wohnung einziehen, und wurde dieses Recht nicht schon ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, dann müssen Mieter,

  • abgesehen von engen Familienangehörigen, 

den Vermieter um eine Erlaubnis für den Einzug von Mitbewohnern bitten. 

Einzug von engen Familienangehörigen zum Mieter in die Mietwohnung

Nur für einen engen Kreis von Berechtigten ist die Aufnahme, das Einziehen, generell erlaubt: Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung? 
Familienmitglieder im Mietrecht - wer darf in die Wohnung einziehen?  

Mitbewohner ohne Erlaubnis des Vermieters eingezogen - Kündigung der Wohnung möglich 

  • Die unberechtigte dauerhafte Aufnahme einer Person in die Mietwohnung, für die eine Erlaubnis des Vermieters benötigt wird, kann wegen einer unerlaubter Gebrauchsüberlassung eine schwerwiegende Vertragsverletzung sein und zu einer Kündigung des Mietvertrags führen.

Unberührt bleibt das Recht für Mieter, andere Personen zeitweilig, also für eine gewisse Zeit, als Besucher in der Wohnung aufzunehmen. 

Einzug der Freundin. des Freundes in die Wohnung des Mieters

Selbst die Aufnahme des Lebensgefährten / der Lebensgefährtin, der Freundin, des Freundes ist bisher immer noch nicht einfach möglich, obwohl der Anspruch auf die Erlaubnis durch den Vermieter besteht:
Einziehen Freundin oder Freund - Vermieter immer informieren

Musterbrief: 
Erlaubnis zum Zusammenziehen mit der Freundin, Freund einholen

Einzug eines Pflegers, einer Pflegerin in die Wohnung des Mieters ohne Erlaubnis des Vermieters

Eine Ausnahme besteht für den Einzug einer Pflegerin, eines Pflegers zum Mieter in dessen Wohnung:
Krankenpflege  â€“ Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in die Mietwohnung 



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