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Hausangestellte, Aupair soll in die Wohnung des Mieters einziehen

Mieter dürfen Hausangestellte wie z.B. eine Haushälterin, ein Aupair auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die Mietwohnung aufnehmen, einziehen lassen.

Hausangestellte, Kindermädchen bilden einen Teil des Haushaltes des Mieters

Eine Hausangestellte, ein Kindermädchen oder auch ein Aupair in der Wohnung aufzunehmen ist möglich. 

Mitteilung an Vermieter über Einzug einer Hausangestellten, eines Aupairs in die Mietwohnung

  • Sie müssen dem Vermieter die Aufnahme, den Einzug eines / einer Hausangestellten anzeigen, mitteilen, wenn diese(r) auf Dauer mit Ihnen zusammen in der Wohnung wohnt. 

Damit sind Sie gegen den Vorwurf abgesichert, es handle sich um unerlaubte Untervermietung.

Hausangestellte, Aupair in die Mietwohnung aufnehmen - Ablehnung durch Vermieter

Ausnahmsweise können Vermieter es ablehnen, dass eine Hausangestellte in Ihre Wohnung einzieht. , Folgende Gründe könnten gegen einen Einzug sprechen:

  • Eine Ãœberbelegung der Wohnung: 
    Ãœberbelegung einer Mietwohnung - was bedeutet das eigentlich? 
  • wenn der / die konkrete Hausangestellte ausnahmsweise für den Vermieter nicht zumutbar ist.
    Es reicht nicht, dass der Vermieter sagt, Frau / Herr Sowieso passt mir nicht. 
    Der Vermieter muss die Gründe darlegen und beweisen, aus denen sich für ihn ausnahmsweise die Unzumutbarkeit ergibt.

Streit über die Aufnahme einer Hausangestellten zwischen Mieter und Vermieter

Ist keine Einigung mit dem Vermieter möglich, und käme es zum Streit über eine solche Frage, dann entscheiden die Gerichte:
Erlaubnis vom Vermieter - Klage auf Erteilung der Genehmigung 
Bei der Beurteilung durch das Gericht wird eine umfassende Abwägung der Interessen zwischen den Parteien vorgenommen.

Beispiel

Ein wichtiger Grund, der gegen die Aufnahme sprechen kann, könnte bestehen, wenn schon erhebliche Störungen, Belästigungen von der Person gegenüber anderen Mietern oder gegenüber dem Vermieter ausgegangen sind.

Sie können aber in einem solchen Fall selbstverständlich einen anderen — für den Vermieter zumutbaren — Hausangestellten aufnehmen.


Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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