​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Familienmitglieder - wer darf beim Mieter einziehen, wann Erlaubnis?
Bestimmte Familienmitglieder, enge Familienangehörige, dürfen mit dem im Mietvertrag stehenden Mieter in der Wohnung zusammenwohnen. Ein Mieter / eine Mieterin darf auch ohne Erlaubnis des Vermieters seine Kleinfamilie, bzw. nächste Familienangehörige in die Wohnung aufnehmen.
Einzug Familienmitglieder in Mietwohnung - Erlaubnis des Vermieters nicht immer erforderlich
Nicht immer muss man Mieter sein. Ohne Erlaubnis des Vermieters können z.B. in der Wohnung aufgenommen werden:
- Die Kinder des Mieters / der Mieterin (auch volljährige Kinder), Adoptivkinder,
- der Ehegatte, die Ehegattin,
eingetragene Lebenspartner - die eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es nicht mehr. Seit Oktober 2017 ist die Ehe für Alle eingeführt.)
Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung?
Einzug von Enkel zum Mieter in die Wohnung - sind Enkel enge Familienangehörige?
In bestimmten Fällen dürfen auch Enkel einziehen, obwohl diese nicht zum Kreis der engen Familienangehörigen gezählt werden, z.B. wenn ein Sorgerecht besteht.
Familienmitglied zieht in Wohnung zum Mieters - Vermieter informieren
Der Mieter muss immer die Aufnahme eines engen Familienangehörigen in seine Wohnung dem Vermieter mitteilen, muss aber nicht um Erlaubnis fragen.
Einzug Familienangehörige beim Mieter - Information des Vermieters
Mieter will Geschwister bei sich in der Mietwohnung aufnehmen - Erlaubnis erforderlich
Geschwister gelten mietrechtlich nicht als enge Familienangehörige. Vor der Aufnahme von Geschwistern (Bruder, Schwester) muss die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.
Für nicht nahe Familienangehörige ist der Vermieter vor dem Einziehen um Erlaubnis zu fragen
Für alle anderen, nicht nahen Familienmitglieder gilt immer, dass der Vermieter vor einem Einzug um Erlaubnis zu fragen ist.
Einzug Freund, Freundin in die Mietwohnung - was gilt in diesem Fall?
- Der Mieter / die Mieterin soll nach der bisherigen Rechtsprechung, vor der Aufnahme des Lebensgefährten (also auch des Freundes, der Freundin), den Vermieter um Erlaubnis fragen
- auch wenn die Erlaubnis in der Regel erteilt werden muss, wenn keine ganz besonderen Gründe dagegen sprechen,
- jedenfalls besteht die Pflicht zur Information des Vermieters:
Freund, Freundin soll einziehen - Erlaubnis vom Vermieter
Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter in die Wohnung - Ãœberbelegung ist zu vermeiden
Die Wohnung muss immer ausreichend groß sein, der Zuschnitt, die Raumaufteilung dafür geeignet und es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen.
Einzug der Eltern oder Schwiegereltern in die Wohnung des Mieters - Erlaubnis erforderlich?
Sollen Eltern oder ein Elternteil vom Mieter aufgenommen werden, gilt folgendes:
Aufnahme der Eltern, Einzug eines Elternteils in die Mietwohnung
Was gilt bei Schwiegerleuten - Schwager, Schwägerin als Mitbewohner?
Vermieter kann verpflichtet sein, eine Erlaubnis zum Einzug nicht naher Angehöriger zu erteilen
Es kann Situationen geben, in denen der Vermieter verpflichtet ist, eine Erlaubnis zum Einzug zu erteilen.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn durch den Einzug eines Verwandten, z.B. des Bruders, der Schwester die Pflege eines Angehörigen bzw. des Mieters übernommen wird:
Krankenpflege – Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in Mietwohnung
In manchen Fällen muss dies außergerichtlich oder sogar gerichtlich durchgesetzt werden.
Erlaubnis vom Vermieter - Klage auf Erteilung der Genehmigung
- Rechtliche Beratung zum Einzelfall empfohlen.
Familienmitglieder können Untermieter sein
Familienmitglieder können auch als Untermieter aufgenommen werden. Zuvor muss jedoch immer, die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.
Der Vermieter muss in vielen Fällen, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, die Erlaubnis für die Untervermietung erteilen.
Bürgergeld - Übernahme der Untermiete, Einnahmen aus Untervermietung
Ist ein Familienmitglied Bürgergeld-Empfänger (früherHartz4), so besteht der Anspruch auf Übernahme von Mietkosten. Dies gilt auch für einen Untermietvertrag.
Schließt ein Bürgergeld-Empfänger als Vermieter einen Untermietvertrag, so sind die Mieteinnahmen der Behörde mitzuteilen.
Familienmitglieder können als Besucher beim Mieter in der Wohnung sein
Familienmitglieder können selbstverständlich als Besucher aufgenommen werden, allerdings nicht zu lang und nicht zu oft, und die Wohnung darf dadurch nicht überbelegt werden.
Familienmitglied steht im Mietvertrag der Wohnung - Unterschrift fehlt
Haben Familienmitglieder den Mietvertrag ebenfalls mit dem Vermieter abgeschlossen, dann sind sie Mitmieter und haben unmittelbar alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, dürfen dann natürlich sowieso in der Wohnung wohnen.
- Aber manchmal haben nicht alle Familienmitglieder den Mietvertrag unterschrieben, obwohl sie im Mietvertrag stehen, was gilt dann?
Mietvertrag für Mietwohnung - Unterschriften von Mietern fehlen
Mieter ist verstorben - Familienmitglied kann Anspruch auf Eintritt in den Mietvertrag haben
Stirbt der Mieter (der einzige oder letzte Mieter / die einzige oder letzte Mieterin), dann können Familienmitglieder, die mit ihm/ihr in Haushaltsgemeinschaft gelebt haben, verlangen, in den Mietvertrag einzutreten.
Sind mitwohnende Familienmitglieder zugleich Erben des verstorbenen Mieters, dann können sich auch daraus besondere Pflichten und Rechte ergeben.
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: