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Ratgeber Untervermietung
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Überbelegung der Mietwohnung - Kündigungsgrund für Vermieter?
Die Überbelegung einer Wohnung kann in manchen Fällen ein Grund für den Vermieter sein, das Mietverhältnis zu kündigen.
Zu viele Bewohner in einer Mietwohnung führen zur Überbelegung
Leben in einer Wohnung zu viele Bewohner, so spricht man von einer Überbelegung.
- Überbelegung kann vom Vermieter als Grund für eine Kündigung des Mietvertrages verwendet werden.
- Liegt eine Überbelegung vor, so kann dies für eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung, möglicherweise sogar für eine fristlose Kündigung ein Grund sein.
Prüfung, ob eine Überbelegung der Wohnung besteht
Im Rahmen der Prüfung einer womöglich bestehenden Überbelegung ist immer zu berücksichtigen, wie die Wohnung ausgestattet und zugeschnitten ist.
Bei der Prüfung spielt auch eine Rolle, wie sich der Mietvertrag zur Durchführung der Schönheitsreparaturen (Pflicht des Mieters oder des Vermieters) verhält, welches Alter und Lebensgewohnheiten die Bewohner haben und wie die Zusammensetzung der Hausbewohner im übrigen ist, und ob diese gestört werden.
Überbelegung einer Mietwohnung - was bedeutet das eigentlich?
Es kann auch wichtig sein, ob Erwachsene eingezogen sind oder in die Wohnung ein Kind (wieder) einzieht und sich daraus eine Überbelegung ergibt.
Überbelegung allein ist kein Kündigungsgrund für den Mietvertrag einer Mietwohnung
Eine Überbelegung gilt als vertragswidriger Gebrauch einer Mietwohnung. Die Überbelegung allein reicht aber nicht aus, um den Vermieter zur Kündigung zu berechtigen.
- Die Rechtsprechung verlangt, dass in einem solchen Fall zusätzlich die Rechte des Vermieters durch die Überbelegung erheblich verletzt sein müssen.
- Dies muss der Vermieter nachweisen.
Überbelegung als Grund für Kündigung einer Mietwohnung - Schutz für Familien
Grundsätzlich hat jeder Mieter das Recht, nahe Familienangehörige in seine Wohnung aufzunehmen, ohne dass dafür eine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist.
Einzug Familienangehörige beim Mieter - Information des Vermieters
Gleichzeitig ist der Mieter aber auch verpflichtet, die Wohnung vertragsgemäß zu nutzen.
Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Familien haben z.B. in der Regel einen besonderen Schutz.
Kündigt ein Vermieter die Wohnung, weil ein Kind geboren wurde, die Wohnung damit rein rechnerisch überbelegt ist, so dürfte der Vermieter in einem Rechtsstreit kaum Aussichten auf die Durchsetzung einer Kündigung haben.
- Allerdings kann sich dies im Ausnahmefall auch anders darstellen:
​​​​​​​Kinder führen zur Überbelegung einer Wohnung - Kündigung
Abmahnung des Vermieters wegen Überbelegung der Mietwohnung
Wurden Sie wegen Überbelegung abgemahnt, wurde Ihnen sogar deswegen die Wohnung gekündigt wird, lassen Sie sich sofort anwaltlich beraten!
Lesetipp
​​​​​​​Überbelegung der Mietwohnung - zu viele Mitbewohner
Redaktion
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