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Überbelegung der Mietwohnung - Kündigungsgrund für Vermieter?

Die Ãœberbelegung einer Wohnung kann in manchen Fällen ein Grund für den Vermieter sein, das Mietverhältnis zu kündigen.

Abmahnung des Vermieters wegen Ãœberbelegung der Mietwohnung

Wurden Sie wegen Ãœberbelegung der Wohnung abgemahnt oder wurde Ihnen sogar deswegen die Wohnung gekündigt, dann lassen Sie sich sofort anwaltlich beraten!

Zu viele Bewohner in einer Mietwohnung  - ist dies immer eine Ãœberbelegung?

Leben in einer Wohnung zu viele Bewohner, so spricht man von einer Ãœberbelegung.

Überbelegung allein ist kein Kündigungsgrund für den Mietvertrag einer Wohnung

Eine Ãœberbelegung gilt als vertragswidriger Gebrauch einer Mietwohnung. Die Ãœberbelegung allein reicht aber nicht aus, um den Vermieter zur Kündigung zu berechtigen.

  • Die Rechtsprechung verlangt, dass in einem solchen Fall zusätzlich die Rechte des Vermieters durch die Ãœberbelegung erheblich verletzt sein müssen.
  • Dies muss der Vermieter nachweisen.

Prüfung, ob eine Überbelegung der Wohnung besteht

Im Rahmen der Prüfung einer womöglich bestehenden Überbelegung ist immer zu berücksichtigen, wie die Wohnung ausgestattet und zugeschnitten ist.

Bei der Prüfung spielt auch eine Rolle, was im Mietvertrag zur Durchführung der Schönheitsreparaturen steht, also ob die Pflicht, die Wohnung zu renovieren, den Mietern oder dem Vermieter auferlegt ist, welches Alter und welche Lebensgewohnheiten die Bewohner haben und wie die Zusammensetzung der Hausbewohner im übrigen ist, und auch ob diese gestört werden. 

Es kann auch wichtig sein, ob Erwachsene eingezogen sind oder in die Wohnung ein Kind (wieder) einzieht und sich daraus eine Ãœberbelegung ergibt. 

Überbelegung als Grund für Kündigung einer Mietwohnung - Schutz für Familien
Grundsätzlich hat jeder Mieter das Recht, nahe Familienangehörige in seine Wohnung aufzunehmen, ohne dass dafür eine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist.
Einzug Familienangehörige beim Mieter - Information des Vermieters

    Gleichzeitig ist der Mieter aber auch verpflichtet, die Wohnung nur vertragsgemäß zu nutzen.

    Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Familien haben z.B. in der Regel einen besonderen Schutz. 

    Beispiel

    Kündigt ein Vermieter die Wohnung, weil ein Kind geboren wurde, die Wohnung damit rein rechnerisch überbelegt ist, so dürfte der Vermieter in einem Rechtsstreit kaum Aussichten auf die Durchsetzung dieser Kündigung haben.

    Lesetipp


    ​​​​​​​Überbelegung der Mietwohnung - zu viele Mitbewohner



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    Redaktion


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