​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Kinder als Grund für Überbelegung der Wohnung - Kündigung
Die Wohnungsnot, der Mangel an preiswerten Wohnungen, hat in München zu einer Kündigung wegen Überbelegung einer Einzimmerwohnung geführt, weil die Eltern mit ihren zwei kleinen Kindern in der Wohnung lebten.
Ehepaar lebt mit zwei kleinen Kindern in einer Einzimmerwohnung - Ãœberbelegung
Ein Ehepaar lebte mit seinen beiden kleinen Kindern in einer rund 26 m² großen Ein-Zimmer-Wohnung, der Wohnraum hatte eine Größe von 16 m².
Im Mietvertrag war vereinbart, dass auf Grund der geringen Größe der Wohnung der Mieter nicht berechtigt sei, eine weitere Person in die Wohnung aufzunehmen, mit Ausnahme des Ehepartners.
Vermieter verlangt die Ãœberbelegung der Wohnung zu beenden
Nachdem dem Vermieter das gemeinsame Wohnen mit insgesamt 4 Personen in der 1-Zimmer-Wohnung aufgefallen war, erhielt der Mieter die Aufforderung (Abmahnung), die Ãœberbelegung zu beenden, reagierte aber nicht darauf.
Ãœberbelegung der Mietwohnung - was bedeutet das eigentlich?
Vermieter spricht Kündigung der Wohnung wegen Überbelegung aus
Daraufhin erfolgte die Kündigung. Weil der Mieter nicht auszog, reichte der Vermieter Räumungsklage beim Amtsgericht München ein.
Gericht bestätigt die Kündigung der Wohnung wegen Überbelegung
- Das Gericht (Az. 415 C 3152/15) bestätigte die Kündigung, da durch die Überbelegung der Wohnung der Mieter gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, tatsächlich jeder Person nur vier Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung stehe, es sich deshalb um eine klare Überbelegung handele.
- Das Gericht gewährte der Familie eine Räumungsfrist von 5 Monaten.
Dieses Urteil ist ein sehr besonderer Fall und kann nicht einfach auf andere Fälle übertragen werden, denn immer sind die besonderen Umstände eines Einzelfalls zu berücksichtigen.
Das Urteil ist sehr kritisch zu sehen - es sollte nicht reichen, dass wegen Kleinkindern eine Kündigung des Mietvertrages wegen Überbelegung erfolgen kann.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: