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Schwere Verletzung des Mietvertrags - Vermieter kündigt fristlos

Der Vermieter hat das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung der Wohnung, wenn dem Mieter eine schwere Verletzung des Mietvertrags vorgeworfen werden kann. Eine außerordentliche fristlose Kündigung beendet — wenn sie wirksam ist — den Mietvertrag sofort.

Fristlose Kündigung durch den Vermieter - Fortsetzung des Mietvertrags muss unzumutbar sein

Das Gesetz nennt als Voraussetzung für eine fristlose Kündigung des Vermieters, dass es dem Vermieter unzumutbar sein muss, das Vertragsverhältnis weiter aufrecht zu erhalten.

Das Gesetz nennt in § 569 BGB insbesondere folgende Kündigungsgründe:

    Auch eine schwere Vertragsverletzung sonstiger Art, die eine Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar macht, kann zu einer fristlosen Kündigung führen, z.B.:

    Vermieter muss bei einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags Formvorschriften einhalten

    Eine fristlose Kündigung muss alle Formvorschriften für das Kündigen einer Wohnung, des Mietvertrags einhalten.

    In der Kündigung muss ausdrücklich stehen, dass eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Weitere Einzelheiten: 
    Fristlose Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Anforderungen 

    • Eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden (Zahlungsverzug) ist ohne vorherige Mahnung oder Abmahnung möglich.
    • Will der Vermieter die außerordentliche Kündigung auf andere Vertragsverletzung stützen, muss er grundsätzlich (es gibt Ausnahmen!) vorher das vertragswidrige Verhalten abmahnen.

    Vermieter kündigt fristlos - Folgen einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags

    Wenn die Kündigung berechtigt ist, beendet sie den Mietvertrag sofort, und der Mieter muss eigentlich die Wohnung sofort räumen und herausgeben.

    Allerdings kann auch in einer solchen außerordentlichen Kündigung dem Mieter eine Frist gelassen werden, so dass der Vermieter erst nach deren Ablauf die Rückgabe der Wohnung erwartet.

    Hinweis


    Obwohl eine wirksame fristlose Kündigung den Mietvertrag sofort beendet, darf der Vermieter aber nicht selbst den Mieter auf die Straße setzen oder ihm den Zutritt zum Haus oder zur Wohnung verweigern.

    Er muss zunächst eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen und ein entsprechendes Räumungsurteil bekommen.

    • Bei Erhalt einer fristlosen Kündigung sollten Sie sofort fachkundige Beratung in Anspruch nehmen!
    • Es kann sein, dass Sie umgehend eine Vollmachtsrüge erheben müssen.
    Hinweis


    Wenn die Kündigung berechtigt ist (was man vielleicht erst am Ende eines Prozesses weiß), ist die Mietpartei verpflichtet, außer den Prozesskosten auch für die weitere Nutzung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, es kann auch eine Verpflichtung zum Schadenersatz in Betracht kommen.



    Hinweis

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