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Fristlose Kündigung der Wohnung - Mieter haftet für Mietausfall

Wird ein Mietvertrag vom Vermieter berechtigterweise fristlos gekündigt, dann haftet der Mieter auch für einen weitergehenden Schaden, für einen entstehenden Mietausfall.

Schaden des Vermieters wegen erfolgter fristloser Kündigung der Wohnung

Wer den Vertrag verletzt, muss der anderen Seite den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht.

Das Gesetz spricht von Nutzungsentschädigung: 
Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung 

Fristlose Kündigung Wohnung - Haftung, Schadenersatz vom Mieter wegen Pflichtverletzung

Eine fristlose Kündigung des Vermieters ist nur möglich, wenn Mieter ihre Vertragspflichten schwerwiegend verletzt haben: 
Schwerwiegende Vertragsverletzung - Vermieter kann fristlos kündigen 

  • Normalerweise muss der Vermieter vorher eine schriftliche Abmahnung schicken.

Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Mietschulden - keine Abmahnung des Vermieters

Nicht erforderlich ist eine Abmahnung, wenn ein erheblicher Mietrückstand, Zahlungsrückstand in aufgelaufen ist. Bereits, wenn die Mietschulden an zwei aufeinaderfolgenden Zahlungsterminen mehr als eine Monatsmiete erreichen, kann eine fristlose Kündigung erfolgen, so der Bundesgerichtshof: 
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich 

Mietvertragskündigung, fristlos, sofortiger Auszug - Schadenersatzanspruch des Vermieters

  • Wenn Mieter nach Erhalt der fristlosen Kündigung sofort ausziehen, kann trotzdem ein Schadenersatzanspruch des Vermieters bestehen, nämlich dann, wenn er nicht unmittelbar im Anschluss einen anderen Mieter für die Wohnung findet.

Fristlose Kündigung - Mieter zieht nicht sofort aus der Wohnung - Anspruch auf Schadenersatz

  • Ziehen Mieter nicht gleich aus der Wohnung, bleiben länger in der Wohnung, warten vielleicht erst einmal einen Prozess wegen der Rechtmäßigkeit der Kündigung ab, dann gilt:
    ist der Mietvertrag durch die fristlose Kündigung weggefallen, dann schulden Mieter gegenüber dem Vermieter Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der sie weiterhin in der Wohnung gewohnt haben.
  • Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung kann möglicherweise auch darüber hinaus bestehen, bis der Vermieter einen anderen Mieter gefunden hat.

Was ist an den Vermieter für Mietausfall der Wohnung als Schadenersatz zu zahlen?

Der Bundesgerichtshof meint, dass der (ehemalige) Mieter in voller Höhe das bezahlen muss, was der Vermieter bei der Neuvermietung bekommen hätte - also ggf. sogar eine höhere Miete als die bisher vom Mieter gezahlte.

Hinweis


Es gibt Rechtsprechung, die diesen Anspruch zeitlich begrenzt:

  • Schadenersatz soll nur geschuldet sein bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Mieter seinerseits durch eine Kündigung den Vertrag hätte beenden können.
  • Ob sich diese Rechtsprechung durchsetzt, ist noch nicht klar.

Redaktion


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