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Schadenersatzanspruch - Geschädigter ist nicht Mieter der Wohnung

Es kann ein Schaden eintreten, der weder die Mieterseite (also den oder die Mieter) noch die Vermieterseite trifft, sondern einen Dritten. 

  • Grundsätzlich ist es nicht Ihre Sache, Ansprüche wegen eines solchen Schadens durchzusetzen. Darum muss sich ein Geschädigter selbst kümmern.

Schadenersatzanspruch für Dritte durchsetzen - besteht Bezug zum Mietvertrag?

In Ausnahmefällen kann der Schaden eines Dritten aber in engem Zusammenhang mit Ihrem Mietvertrag stehen, weil die geschädigten Sachen oder Personen sich in der Wohnung oder auf dem Grundstück befunden haben, und es sich um Ihre Haushaltsangehörigen oder Besucher handelt. 

Dann kann auch für Sie als Mieter ein Recht bestehen, sich um die Schadenersatzansprüche des Dritten zu kümmern.




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