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Wohnungsbrand leicht fahrlässig verursacht - Wohngebäudeversicherung
Hat ein Mieter einen Wohnungsbrand leicht fahrlässig verursacht, so ist für die Beseitigung des Schadens an der Wohnung, dem Haus der Vermieter verantwortlich.
Brandschaden in der Wohnung - Wohngebäudeversicherung des Vermieters soll regulieren
Die Kosten für die Beseitigung eines Brandschadens am Gebäude sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Was bedeutet die leichte Fahrlässigkeit?
Leichte Fahrlässigkeit - wenn Mieter unsorgfältig handeln.
Und was bedeutet es, wenn es sich um eine grobe Fahrlässigkeit handelt?
Grobe Fahrlässigkeit - was ist solches Verschulden?
Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, dann muss geprüft werden, ob dieses Verschulden in der Wohngebäudeversicherung mitversichert ist. Schließt die Versicherungspolice den "Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit” ein, so ist ein Brandschaden auch in einem solchen Fall versichert.
Wohngebäudeversicherung reguliert nur Schäden an der Wohnung, nicht am Hausrat
Die Wohngebäudeversicherung deckt nur die Schäden an der Wohnung, also Brandflecken oder Wasserflecken, Rauchverfärbungen an den Decken, Wänden, Böden.
Schäden an Ihren eigenen Sachen, Ihrem Hausrat, sind nur über die eigene Hausratversicherung gedeckt, der Vermieter hat damit nichts zu tun, wenn ihn an der Entstehung des Brandes kein Verschulden trifft.
Schaden der Hausratversicherung melden.
Brandschaden - Anspruch des Mieters auf die Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung
Der Mieter hat auf die Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung durch den Vermieter sogar einen Anspruch, denn in der Regel zahlen Mieter anteilig über die Umlage der Betriebskosten die Kosten der Wohngebäudeversicherung mit.
Der Vermieter kann die Erstattung der Kosten von der Wohngebäudeversicherung verlangen - immer unter der Voraussetzung, dass ein solches Risiko (Einzelfallprüfung erforderlich) tatsächlich durch die Versicherung gedeckt ist, und die Versicherung nicht aus anderen Gründen berechtigt ist, die Zahlung zu verweigern.
Zügige Schadensbeseitigung nach Wohnungsbrand durch Vermieter
Mieter dürfen erwarten, dass durch den Brand in der Wohnung entstandener Schaden in einem üblichen Zeitrahmen beseitigt wird.
Mängel mitteilen, Ansprüche geltend machen
Der Brand hat auch in der Wohnung des Nachbarn Schäden verursacht
Sind in der Wohnung des Nachbarn nur Gebäudeteile betroffen, z.B. Schäden an Wänden, dem Wandputz, Böden, dann ist für die Regulierung auch dort die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Wurde Hausrat des Nachbarn beschädigt, dann hat der Geschädigte, wenn er eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, Anspruch gegen seine eigene Hausratversicherung auf Regulierung - die Hausratversicherung fordert in der Regel dann die Schadenssumme vom Schädiger, die eventuell dessen Privathaftpflichtversicherung übernimmt.
Oft ist für die Frage, wer ist für die Regulierung welchen Schadens zuständig, ein Gutachter erforderlich, der sich dann auch der Brandursachenermittlung widmet.
Schadensbeseitigung des Brandschadens erfolgt unangemessen langsam - Mietminderung
Wird der Schaden nicht zeitnah beseitigt, dann können Mieter eventuell die Miete mindern, wenn ein üblicher Zeitrahmen, in dem ein Mieter die Mängelbeseitigung durch den Vermieter erwarten durfte, überschritten wurde, die Verzögerung als nicht zumutbar einzustufen ist.
In einem solchen Fall sollten Mieter sich rechtlich beraten lassen.
Redaktion
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